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   VGH Hessen, 02.12.1993 - 13 TH 1595/93   

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https://dejure.org/1993,5392
VGH Hessen, 02.12.1993 - 13 TH 1595/93 (https://dejure.org/1993,5392)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.12.1993 - 13 TH 1595/93 (https://dejure.org/1993,5392)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Dezember 1993 - 13 TH 1595/93 (https://dejure.org/1993,5392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 AuslG, § 23 Abs 1 AuslG, § 50 Abs 1 AuslG
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Ehegatten nach Ehescheidung; Bemessung der Ausreisefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1251 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92

    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.1993 - 13 TH 1595/93
    Der Senat hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 13 TH 1869/92 - (InfAuslR 1993, 331 = EZAR 041 Nr. 1 = ZAR 1993, 139 (L)) der genannten Bestimmung den allgemeinen Rechtsgedanken entnommen, daß Ausländern, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, ohne in dieser Zeit zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet gewesen zu sein, mindestens ein Zeitraum von drei Monaten zur Vorbereitung auf die Ausreise zuzubilligen ist.
  • VGH Hessen, 24.08.1992 - 13 TH 533/92

    Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer - keine allgemeine Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.1993 - 13 TH 1595/93
    Sind, wie im vorliegenden Falle bei dem Antragsteller, die Mindestbestandszeiten für das Entstehen eines eigenständigen Aufenthaltsrechts gemäß § 19 AuslG nicht erfüllt, so ergibt sich schon daraus, daß eine mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet verbundene außergewöhnliche Härte im Sinne von § 30 Abs. 2 AuslG nicht vorliegen kann (Beschluß des Senats vom 24. August 1992 - 13 TH 533/92 -, InfAuslR 1993, 126).
  • VGH Hessen, 04.05.1993 - 13 TH 163/93

    Keine erweiternde Anwendung der Vorschriften über den Familiennachzug von

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.1993 - 13 TH 1595/93
    Aus der bestehenden und nach der eidesstattlichen Versicherung der geschiedenen Ehefrau des Antragstellers vom 13. September 1993 auch nur noch vorübergehend aufrechterhaltenen eheähnlichen Gemeinschaft kann der Antragsteller ein Aufenthaltsrecht nach der vorgenannten Bestimmung nicht herleiten (vgl. Beschluß des Senats vom 4. Mai 1993 - 13 TH 163/93 -).
  • VG Düsseldorf, 22.06.2010 - 27 K 6663/08

    Aufenthaltskarte Freizügigkeit Unionsbürgerrechte Carta d'Identita

    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 2. Dezember 1993 - 13 TH 1595/93 -, InfAuslR 1994, 223.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, NRWE; Hessischer VGH, Beschluss vom 2. Dezember 1993 - 13 TH 1595/93 -, a. a. O.

    vgl. Hessische VGH, Beschluss vom 2. Dezember 1993 - 13 TH 1595/93 -, a. a. O.

  • VG Ansbach, 30.01.2024 - AN 5 K 23.1333

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach Scheidung, Dreijährige

    Kehrt der nachziehende Ehegatte jedoch für längere Zeit oder aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund in das Heimatland zurück mit der Folge, dass sein Aufenthaltsrecht erlischt, beginnt im Falle einer erneuten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die Berechnung des Dreijahreszeitraums in § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG aufs Neue (zum AuslG HessVGH, B.v. 2.12.1993 - 13 TH 1595/93 - juris Rn. 7 f.; vgl. auch Hailbronner/Hailbronner, Stand Oktober 2023, § 31 Rn. 14 m.w.N.).

    Dies folgt auch aus dem Zweck des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, den nachziehenden Ehegatten, der sich im berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland in die hiesige Gesellschaft eingegliedert und sich im gleichen Maße von den Verhältnissen seines Heimatlandes entfremdet hat, vor den erheblichen Belastungen einer Rückkehr in den Heimatstaat zu schützen (vgl. zum Zweck Hailbronner/Hailbronner, Stand Oktober 2023, § 31 Rn. 1; HessVGH, B.v. 2.12.1993 - 13 TH 1595/93 - juris Rn. 7).

  • VGH Hessen, 26.02.1997 - 3 TG 577/96

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Ehebestandszeit -

    Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen besteht danach keine Veranlassung, diesen Ausländer gegenüber einem anderen, der nach seiner erstmaligen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 19 Abs. 1 AuslG geltend macht, zu privilegieren (vgl. ebenso Gemeinschaftskommentar zum AuslG, § 19 Rn. 32; Hailbronner, AuslR, § 19 Rn. 4, 5; Renner, Ausländerrecht, § 19 Rn. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 02.12.1993 - 13 TH 1595/93 - InfAuslR 1994, 223).
  • VGH Hessen, 26.01.1994 - 13 TH 1373/93

    Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines Familienangehörigen gemäß AuslG 1990 §§

    Ausgehend von der gesetzgeberischen Konzeption, nur solche Ausländer vor den nachteiligen Folgen einer Rückkehr in das Heimatland zu bewahren, die sich seit ihrer letzten Einreise in das Bundesgebiet hier ununterbrochen rechtmäßig aufgehalten haben, können Zeiten, während der die Lebensgemeinschaft des Ausländers mit seinem Familienangehörigen bei einem Voraufenthalt bestanden hat, nicht einbezogen werden (für den Fall einer ehelichen Lebensgemeinschaft vgl. Beschluß des Senats vom 2. Dezember 1993 - 13 TH 1595/93 -).
  • VG Gelsenkirchen, 07.07.2010 - 16 L 429/10

    Spätaussiedler, Ehegatte, Ehebestandszeit, Aufnahme

    OVG NRW, Beschlüsse vom 29. November 2000 - 18 B 1627/00 -, juris, Rdnr. 3 und 11, und vom 28. Mai 1991 - 18 B 615/91 -, DVBl. 1991, 1098 (1099); VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12. Juni 2002 - 11 S 800/02 -, InfAuslR 2002, 400 (401), und vom 17. Juni 1993 - 11 S 1149/93 -, FamRZ 1994, 40 (41) (LS 2); HambOVG, Beschluss vom 16. Februar 1995 - Bs V 380/94 -, InfAuslR 1995, 293; HessVGH, Beschluss vom 2. Dezember 1993 - 13 TH 1595/93 -, InfAuslR 1994, 223 (224).
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