Rechtsprechung
VGH Hessen, 04.04.2006 - 11 UE 667/05 |
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 13.02.2004 - 4 E 2703/01
- VGH Hessen, 04.04.2006 - 11 UE 667/05
- BVerwG, 04.12.2006 - 1 B 92.06
- VGH Hessen, 23.07.2008 - 6 UE 154/07
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 23.07.2008 - 6 UE 154/07
Abschiebungsschutz für einen iranischen Asylkläger
Durch Urteil vom 3. April 2006 - 11 UE 667/05 - wurde auf die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Februar 2004 aufgehoben, soweit darin die Beklagte verpflichtet worden ist festzustellen, dass hinsichtlich des Klägers die Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG bezüglich des Iran vorliegen und der Beklagten Verfahrenskosten auferlegt worden sind.Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren ferner die Erkenntnisquellen, die den Beteiligten im Berufungsverfahren 11 UE 667/05.A in Form von Erkenntnislisten zugänglich gemacht worden sind (Bl. 225 bis 230 der Gerichtsakten) und die Erkenntnisquellen, die den Beteiligten mit der gerichtlichen Verfügung vom 28. April 2008 (Bl. 451 der Gerichtsakten) zugänglich gemacht bzw. bekanntgegeben worden sind.
Die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, über die der Senat nach Aufhebung des Urteils des damals zuständigen 11. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. April 2006 - 11 UE 667/05.A - und Zurückverweisung durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 2006 unter Zugrundelegung der sich aus diesem Beschluss ergebenden rechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts erneut zu entscheiden hat (vgl. § 144 Abs. 6 VwGO - diese Bindungswirkung greift auch bei der Aufhebung und Zurückverweisung nach § 133 Abs. 6 VwGO ein, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.August 1997 - BVerwG 8 B 151/97 -, NJW 1997, 3456), ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg.