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   VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90   

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https://dejure.org/1991,3390
VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90 (https://dejure.org/1991,3390)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.1991 - 4 TH 977/90 (https://dejure.org/1991,3390)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 1991 - 4 TH 977/90 (https://dejure.org/1991,3390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rechtswirkungen einer unter einer aufschiebenden Bedingung erteilten ersten Teilbaugenehmigung nach hessischem Bauordnungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formelle Illegalität im Baurecht; Rechtmäßigkeit einer Ermessensbetätigung bei einer Baueinstellung; Nichtigkeit von Baugenehmigungen unter Beifügung einer Bedingung; Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit nachbarlichen Belangen; Hinreichende Bestimmtheit eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 31.05.1985 - IV OE 55/82
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
    Daraus ergibt sich, daß in der Baugenehmigung einerseits festzustellen ist, daß das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und daß andererseits in einem verfügenden Teil die Schranke des Bauverbots aufgehoben wird (hierzu und zum folgenden grundlegend: Hess. VGH, Urteil vom 31.05.1985 -- IV OE 55/82 -- NVwZ 1986, 315 f.).

    Zum anderen dürfte aufgrund der veröffentlichten Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 31.05.1985, 4 UE 55/82, NVwZ 1986, 315 f.) bekannt sein, daß eine Baugenehmigung, die entgegen § 96 Abs. 7 HBO a.F. bzw. § 96 Abs. 8 HBO n.F. das Bauverbot aufrecht erhält, an einem besonders schweren Mangel im Sinne des § 44 Abs. 1 HVwVfG leidet und daher nichtig ist.

  • VGH Hessen, 01.12.1972 - IV OE 1/71
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
    Bauen ohne Beachtung der formellen Voraussetzungen stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar, die von der Bauaufsicht grundsätzlich zu unterbinden ist (grundlegend Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972, Hess. VGRspr. 1972, 65 bis 67 (66) und Urteile vom 01.12.1972 IV OE 41/70 -- sowie IV OE 1/71 -- Hess. VGRspr.
  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 -- B IV 21/65 -- ESVGH 15, 153/154; vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 -- BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985, -- 4 TH 530/85 -- BRS 44 Nr. 198; st.Rspr.).
  • VGH Hessen, 08.02.1990 - 3 UE 7/86

    Baueinstellung - erhebliche Abweichung von der erteilten Baugenehmigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
    Bei formell rechtswidrigem Beginn der Bauausführung ist die Untersagung des Beginns bzw. der Fortführung der Bauarbeiten eine pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, da hierdurch gerade die Einhaltung der Genehmigungspflicht gesichert werden soll (Hess. VGH, Urteil vom 08.02.1990, 3 UE 7/86).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 -- B IV 21/65 -- ESVGH 15, 153/154; vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 -- BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985, -- 4 TH 530/85 -- BRS 44 Nr. 198; st.Rspr.).
  • OVG Berlin, 18.12.1987 - 2 S 53.87
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
    Die Durchführung eines geordneten Baugenehmigungsverfahrens wäre dann in Frage gestellt (vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 18.12.1987, OVG 2 S. 53.87 -- DÖV 1988, 841).
  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
    Liegt eine Teilbaugenehmigung vor, so entfaltet sie präjudizielle Wirkung im Hinblick auf die Erteilung der Gesamtgenehmigung (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26.04.1990, 4 UE 1256/86; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.09.1988 BVerwGE 80, 207 bis 223 (213 f.)).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
    Die Tatsache, daß andere Landesbauordnungen die Möglichkeit vorsehen, Baugenehmigungen unter Bedingungen zu erteilen (vgl. z.B. Artikel 74 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung, § 107 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz und § 59 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg) und daß auch das Bundesverwaltungsgericht aus der Sicht des Bundesrechtes keine Bedenken dagegen erhoben hat, den Eintritt der Begünstigung einer Baugenehmigung von einer Bedingung abhängig zu machen, die zu erfüllen dem Bauwilligen nicht möglich ist (Urteil vom 29.03.1968 BVerwGE 29 Seite 261 bis 271 (266)), steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BVerwG, 13.12.1973 - II C 18.73

    Rückforderung von Ausbildungskosten eins Anwärters für den gehobenen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
    Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes bedeutet, daß die Regelung für die Beteiligten vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muß (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.1973 -- II C 18.73, BayVBl. 1974, 347 f.).
  • VGH Hessen, 26.04.1990 - 4 UE 1256/86

    Zur Frage der Bindungswirkung einer Teilbaugenehmigung in bezug auf das

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.1991 - 4 TH 977/90
    Liegt eine Teilbaugenehmigung vor, so entfaltet sie präjudizielle Wirkung im Hinblick auf die Erteilung der Gesamtgenehmigung (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26.04.1990, 4 UE 1256/86; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.09.1988 BVerwGE 80, 207 bis 223 (213 f.)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1987 - 7 A 605/85
  • VGH Hessen, 27.01.1984 - 4 TH 277/84
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 3 M 152/08

    Baueinstellung: Umbau eines entkernten Gebäudes ohne Genehmigung; intendiertes

    1997, 16; B. v. 22.10.1998 - 1 EO 1056/98 -, BauR 1999, 164; VGH Kassel, U. v. 08.02.1990 - 3 UE 7/86 -, BauR 1991, 447; B. v. 20.03.1991 - 4 TH 977/90 -, BRS 52, 159, m.w.N.).
  • VG Gießen, 14.12.1993 - 1 G 1203/93

    Sendemast für Mobilfunk - zur immissionsschutzrechtlichen Prüfung

    Nichtigkeit einer Baugenehmigung und der Zustimmung wird angenommen, wenn ein wesentlicher Teil des der Bauaufsichtsbehörde obliegenden Prüfungsprogramms nicht eingehalten ist, da die Baugenehmigung dann nicht gemäß § 96 Abs. 1 S. 1, Abs. 8 HBO sowie die Zustimmung ebenfalls nach dieser Vorschrift i. V. m. § 107 Abs. 5 HBO nicht die Feststellung enthält, daß das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und daß die Schranke des Bauverbots aufgehoben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 20.03.1991- 4 TH 977/90 -).
  • VG Gießen, 18.01.1994 - 1 G 1816/93

    Voraussetzungen für Gewährung von einstweiligem Drittrechtsschutz im

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  • OLG Frankfurt, 22.01.1998 - 1 U 160/94

    Campanile gescheitert: Muß Stadt Frankfurt/M. Schaden der Investoren zahlen?

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  • VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1762/91

    Baugenehmigung und naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe; keine isolierte

    In Baustoppverfügungen nicht deshalb rechtswidrig sind, weil die Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.03.1991 - 4 TH 977/90 - (sog. Campanile-Entscheidung) über eine allein baurechtlich begründete Baueinstellungsverfügung hier nicht einschlägig ist.
  • VGH Hessen, 11.09.1991 - 3 TH 1810/91

    Baugenehmigung und Naturschutzabgabe

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Beschluß des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.03.1991 - 4 TH 977/90 - (sog. Campanile-Entscheidung) über eine allein baurechtlich begründete Baueinstellungsverfügung hier nicht einschlägig ist.
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