Rechtsprechung
VK Arnsberg, 21.05.2002 - VK 1-9/2002 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann sind Rahmenvereinbarungen nach § 5b VOB/A öffentliche Aufträge?
Verfahrensgang
- VK Arnsberg, 21.05.2002 - VK 1-9/2002
- VK Arnsberg, 21.05.2002 - VK 7-10/02
- OLG Düsseldorf, 19.06.2002 - Verg 28/02
- OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 28/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 28/02
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung
Auszug aus VK Arnsberg, 21.05.2002 - VK 1-9/02
(Aufgehoben durch OLG Düsseldorf Verg 28/02 vom 26.7.02 wegen Dokumentationmängeln). - OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
Auszug aus VK Arnsberg, 21.05.2002 - VK 1-9/02
Nur Rechtsverstöße, die dem Antragsteller auch infolge einfacher oder grober Fahrlässigkeit unbekannt sind oder auch von ihm nicht erkannt werden, sind hiervon nicht erfasst (vgl. hierzu OLG Düsseldorf vom 22.08.2001 - Az.: Verg. 9/00).
- OLG Düsseldorf, 19.06.2002 - Verg 28/02
Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde verlängert
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 21. Mai 2002 (VK 1 - 9/2002) wird bis zur Entscheidung über den Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB einstweilen verlängert.