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   VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-28/18   

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VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-28/18 (https://dejure.org/2018,65607)
VK Berlin, Entscheidung vom 02.10.2018 - VK-B1-28/18 (https://dejure.org/2018,65607)
VK Berlin, Entscheidung vom 02. Oktober 2018 - VK-B1-28/18 (https://dejure.org/2018,65607)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-28/18
    Etwas anderes könnte lediglich dann gelten, wenn für sämtliche Mitbieter bzw. Mitbewerber das Gleiche gelten würde, dass nämlich alle Konkurrenten ebenfalls vom laufenden Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssten (vgl. insoweit grundlegend BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Entscheidend ist dabei, ob der Antragsgegner unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (BGHZ 169, 131).

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-28/18
    Die Frage, wann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig ist, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern muss den Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen (OLG Celle, Beschluss v. 09.02.2011 - 13 Verg 17/10; OLG Dresden, Beschluss v. 30.09.2011 - Verg 7/11).
  • OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10

    Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei

    Auszug aus VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-28/18
    Insoweit folgt aus der Sicherung effektiven Rechtsschutzes zunächst, dass dem Antragsteller bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag kein Akteneinsichtsrecht oder ein solches nur in dem Umfang zusteht, in dem die Vergabeakten zur Beantwortung der Zulässigkeitsfrage überhaupt relevant sind (vgl. OLG München, Beschlüsse v. 02.09.2010 - Verg 17/10 - und 08.11.2010 - Verg 20/10; Vavra in: Burgi/Dreher, Beck"scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 3. Aufl., 2017, § 165 Rn. 21; Kus in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., 2016, § 165 Rn. 30; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse v. 12.12.2001 - Verg 19/01 - und 19.12.2000 - Verg 10/00; Verg 07/00).
  • OLG München, 02.09.2010 - Verg 17/10

    Vergabeverfahren: Umfang der Aufklärungspflicht der Vergabestelle

    Auszug aus VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-28/18
    Insoweit folgt aus der Sicherung effektiven Rechtsschutzes zunächst, dass dem Antragsteller bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag kein Akteneinsichtsrecht oder ein solches nur in dem Umfang zusteht, in dem die Vergabeakten zur Beantwortung der Zulässigkeitsfrage überhaupt relevant sind (vgl. OLG München, Beschlüsse v. 02.09.2010 - Verg 17/10 - und 08.11.2010 - Verg 20/10; Vavra in: Burgi/Dreher, Beck"scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 3. Aufl., 2017, § 165 Rn. 21; Kus in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., 2016, § 165 Rn. 30; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse v. 12.12.2001 - Verg 19/01 - und 19.12.2000 - Verg 10/00; Verg 07/00).
  • OLG Dresden, 30.09.2011 - Verg 7/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Auszug aus VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-28/18
    Die Frage, wann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig ist, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern muss den Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen (OLG Celle, Beschluss v. 09.02.2011 - 13 Verg 17/10; OLG Dresden, Beschluss v. 30.09.2011 - Verg 7/11).
  • BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01

    Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge

    Auszug aus VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-28/18
    Insoweit folgt aus der Sicherung effektiven Rechtsschutzes zunächst, dass dem Antragsteller bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag kein Akteneinsichtsrecht oder ein solches nur in dem Umfang zusteht, in dem die Vergabeakten zur Beantwortung der Zulässigkeitsfrage überhaupt relevant sind (vgl. OLG München, Beschlüsse v. 02.09.2010 - Verg 17/10 - und 08.11.2010 - Verg 20/10; Vavra in: Burgi/Dreher, Beck"scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 3. Aufl., 2017, § 165 Rn. 21; Kus in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., 2016, § 165 Rn. 30; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse v. 12.12.2001 - Verg 19/01 - und 19.12.2000 - Verg 10/00; Verg 07/00).
  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 10/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-28/18
    Insoweit folgt aus der Sicherung effektiven Rechtsschutzes zunächst, dass dem Antragsteller bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag kein Akteneinsichtsrecht oder ein solches nur in dem Umfang zusteht, in dem die Vergabeakten zur Beantwortung der Zulässigkeitsfrage überhaupt relevant sind (vgl. OLG München, Beschlüsse v. 02.09.2010 - Verg 17/10 - und 08.11.2010 - Verg 20/10; Vavra in: Burgi/Dreher, Beck"scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 3. Aufl., 2017, § 165 Rn. 21; Kus in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., 2016, § 165 Rn. 30; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse v. 12.12.2001 - Verg 19/01 - und 19.12.2000 - Verg 10/00; Verg 07/00).
  • VK Berlin, 29.01.2019 - VK-B1-33/18

    Vorabgestattung des Zuschlags nur im Ausnahmefall!

    Das im Zweifel überwiegende öffentliche Interesse einer beschleunigten Unterbringung ergebe sich - unter Verweis auf den Beschluss vom 6.12.2018 - VK B1-28/18 - aus der Rechtsprechung der Kammer.
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