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   VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19   

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VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19 (https://dejure.org/2020,23332)
VK Berlin, Entscheidung vom 09.03.2020 - VK-B1-43/19 (https://dejure.org/2020,23332)
VK Berlin, Entscheidung vom 09. März 2020 - VK-B1-43/19 (https://dejure.org/2020,23332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Vergabekammer Berlin PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Kooperationsvertrag zwischen öffentlichen Auftraggebern ein öffentlicher Auftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 30.08.2011 - 11 Verg 3/11

    Eigentum an Ausschließlichkeitsrecht i. S. v. § 3 a Nr. 2 lit. c) VOL/A

    Auszug aus VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19
    In Fällen, in denen der Auftraggeber zu Unrecht kein Vergabeverfahren durchgeführt hat ist die Antragsbefugnis eines Unternehmens, das sich dagegen zur Wehr setzen will, grundsätzlich gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 Verg 3/11).

    Die Antragstellerin hat weiterhin hinreichend dargelegt, dass sie durch die Vereinbarung mit der Beigeladenen in ihren Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt werde und ihr ein Schaden zu entstehen droht, da ihr durch den beabsichtigten Vertragsabschluss entgegen § 97 Abs. 1 GWB die Möglichkeit genommen wurde, sich in einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren um die Auftragsausführung zu bewerben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 Verg 3/11).

  • EuGH, 13.06.2013 - C-386/11

    Piepenbrock - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff

    Auszug aus VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19
    Dabei ist es unerheblich, ob die Gegenleistung des Antragsgegners kostendeckend oder gar gewinnbringend ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13.06.2013, C-386/11, Piepenbrock; Urteil vom 19.12.2012, C-159/11, Lecce; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014, Verg 8/14).

    Rechtsprechung des EuGH war in Bezug auf den Zweck des Vertragsschlusses noch darauf abgestellt worden, dass es sich um Verträge handelt, mit denen eine Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe vereinbart wird (EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06, Stadtreinigung Hamburg; Urteil vom 19.12.2012 - C-159/11, Lecce; Urteil vom 13.06.2013 - C-386/11, Piepenbrock).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2018 - Verg 25/18

    Vergabesenat: Software für die Kölner Feuerwehr muss auf den Prüfstand des

    Auszug aus VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19
    Zudem beantragte die Beigeladene sinngemäß, die Entscheidung der Kammer im vorliegenden Verfahren auszusetzen, bis der EuGH über die Vorabentscheidungsersuche des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2018 - Verg 25/18 sowie des OLG Koblenz, Beschluss vom 14.05.2019 - Verg 1/19 entschieden hat.

    Eine Aussetzung der Entscheidung der Kammer bis zur Entscheidung des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2018 - Verg 25/18 sowie des OLG Koblenz, Beschluss vom 14.05.2019 - Verg 1/19 wie von der Beigeladenen beantragt, kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Auszug aus VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19
    Dabei ist es unerheblich, ob die Gegenleistung des Antragsgegners kostendeckend oder gar gewinnbringend ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13.06.2013, C-386/11, Piepenbrock; Urteil vom 19.12.2012, C-159/11, Lecce; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.12.2014, Verg 8/14).

    Rechtsprechung des EuGH war in Bezug auf den Zweck des Vertragsschlusses noch darauf abgestellt worden, dass es sich um Verträge handelt, mit denen eine Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe vereinbart wird (EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06, Stadtreinigung Hamburg; Urteil vom 19.12.2012 - C-159/11, Lecce; Urteil vom 13.06.2013 - C-386/11, Piepenbrock).

  • OLG Koblenz, 14.05.2019 - Verg 1/19

    mechanisch-biologische Abfallbehandlung - Vorlage an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19
    Zudem beantragte die Beigeladene sinngemäß, die Entscheidung der Kammer im vorliegenden Verfahren auszusetzen, bis der EuGH über die Vorabentscheidungsersuche des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2018 - Verg 25/18 sowie des OLG Koblenz, Beschluss vom 14.05.2019 - Verg 1/19 entschieden hat.

    Eine Aussetzung der Entscheidung der Kammer bis zur Entscheidung des EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.11.2018 - Verg 25/18 sowie des OLG Koblenz, Beschluss vom 14.05.2019 - Verg 1/19 wie von der Beigeladenen beantragt, kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19
    In Fällen, in denen der Auftraggeber zu Unrecht kein Vergabeverfahren durchgeführt hat ist die Antragsbefugnis eines Unternehmens, das sich dagegen zur Wehr setzen will, grundsätzlich gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2011 - 11 Verg 3/11).
  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19
    Die Rügeobliegenheit, die dem Auftraggeber frühzeitig die Beseitigung etwaiger Vergaberechtsverstöße ermöglichen soll, kann nach Erteilung des Zuschlags diesen Zweck nicht mehr erreichen und ist daher gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB auch nicht erforderlich (vgl. OLG Celle Vergabesenat, Beschluss vom 24.10.2019, 13 Verg 9/19).
  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

    Auszug aus VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19
    Dies ist bei der Antragstellerin nicht zweifelhaft, die darüber hinaus auch einen Nachprüfungsantrag gestellt hat (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.03.2017, 7 Verg 6/16).
  • VK Berlin, 26.08.2014 - VK-B1-10/14

    Vorgegebene Eigenerklärung muss verständlich und transparent sein!

    Auszug aus VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19
    Entscheidend ist dabei, ob die Antragstellerin unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (vgl. schon VK Berlin, Beschluss v. 26. August 2014 - VK - B 1 - 10/14 m.w.N.).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    Auszug aus VK Berlin, 09.03.2020 - VK-B1-43/19
    b) Es handelt sich entgegen der Auffassung der Beigeladenen vorliegend auch nicht um einen rein innerstaatlichen Vorgang der Verwaltungsorganisation, der der Anwendung des Vergaberechts entzogen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C- 51/15, Remondis/Region Hannover).
  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

  • OLG Koblenz, 03.12.2014 - Verg 8/14

    Abfallwirtschaftszentrum - Anwendbarkeit des Vergaberechts: Vereinbarung zwischen

  • VK Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - VK 2-29/17

    Wann liegt eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit vor?

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 69/11

    Erforderlichkeit der Ausschreibung der Entsorgung von Klärschlamm

  • VK Baden-Württemberg, 31.01.2012 - 1 VK 66/11

    Thermische Behandlung von Klärschlamm: Voraussetzungen für zulässigen

  • KG, 08.06.2020 - Verg 1002/20

    Vergabenachprüfung: Anwendbarkeit des Vergaberechts bei einem Kooperationsvertrag

    Die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 9. März 2020 - Aktenzeichen VK - B 1 - 43/19 - werden zurückgewiesen.
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