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   VK Bund, 14.12.2020 - VK 2-103/20   

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https://dejure.org/2020,49121
VK Bund, 14.12.2020 - VK 2-103/20 (https://dejure.org/2020,49121)
VK Bund, Entscheidung vom 14.12.2020 - VK 2-103/20 (https://dejure.org/2020,49121)
VK Bund, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - VK 2-103/20 (https://dejure.org/2020,49121)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15

    Anforderungen an Beschaffung von Kontrastmittel zur Verwendung in radiologischen

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2020 - VK 2-103/20
    Konkret für den Sprechstundenbedarf von Radiologen hinsichtlich von Kontrastmitteln hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine indikationsbezogene, wirkstoffübergreifende Ausschreibung nicht zu beanstanden ist, wenn die Kontrastmittel entsprechend wirkstoffübergreifend in Wettbewerb stehen (Beschluss vom 29. Juli 2015 VII-Verg 13/15, juris- Rn. 36).

    Einzelfall bei der Untersuchung von Patienten von Relevanz sein können, unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015 VII-Verg 13/15, juris-Rn. 36).

    Maßstab der Losbildung ist hier die in Ausübung der Bestimmungsfreiheit der Ag erfolgte Festlegung des Beschaffungsgegenstandes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015 VII-Verg 13/15, juris-Rn. 50).

  • VK Bund, 19.11.2018 - VK 2-100/18

    Sachlicher Loszuschnitt bei Rabattvertragsausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2020 - VK 2-103/20
    Die Begrenzung der Umsteuerungswirkung der Rabattverträge durch die dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechende Verpflichtung, möglichst preisgünstige/rabattierte Produkte zu verwenden auf das Bestellverhalten der Ärzte ist ein legitimes Ziel bei der Losbildung (vgl. Beschluss vom 19. November 2018 VK2-100/18, juris-Rn. 52).

    Eine Selbstbindung entsteht dadurch nicht, der Loszuschnitt kann bei jeder neuen Ausschreibung neu festgelegt werden, solange er jeweils den vergaberechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschluss vom 19. November 2018 VK2-100/18, juris-Rn. 52).

  • VK Bund, 07.06.2017 - VK 2-58/17

    Historische Bestellmengen von Röntgenkontrastmitteln als zulässiger Faktor der

    Auszug aus VK Bund, 14.12.2020 - VK 2-103/20
    Durch eine solche Gewichtung kann sichergestellt werden, dass dasjenige Angebot den Zuschlag erhält, welches auch unter Berücksichtigung des (voraussichtlichen) tatsächlichen Absatzes der Kontrastmittel der unterschiedlichen Konzentrationsspannen das wirtschaftlichste ist (vgl. Beschluss vom 07. Juni 2017 VK2-58/17, juris-Rn. 54).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    In dem parallel geführten Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 103/20) wegen der unterbliebenen Bildung eines eigenen Fachloses für die Jod-Konzentration 400 mg/ml bzw. deren Einbeziehung in das Fachlos C sowie der Berechnung von Korrekturfaktoren wurde der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin mit Beschluss vom 14. Dezember 2020 zurückgewiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2021 - L 11 KR 2028/21

    Krankenversicherung - Vertragsbeziehung der Krankenkasse zu Leistungserbringern -

    Auch diese Entscheidung der Antragsgegner stellt sich nicht als willkürlich dar (LSG Baden-Württemberg 22.02.2021, L 4 KR 200/21 ER-B, PharmaR 2021, 299; Vergabekammer des Bundes 14.12.2020, VK 2 - 103/20).
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