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   VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12   

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https://dejure.org/2012,33576
VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12 (https://dejure.org/2012,33576)
VK Bund, Entscheidung vom 16.05.2012 - VK 2-26/12 (https://dejure.org/2012,33576)
VK Bund, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - VK 2-26/12 (https://dejure.org/2012,33576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfungsantrag i.R.d. Vergabe von "Maßnahmen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung i.R. Unterstützter Beschäftigung (UB) gem. § 38a SGB IX

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Maßnahmen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (UB) gemäß § 38a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) 2012 - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an den Wertungsvorgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 108/04

    Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

    Auszug aus VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
    Der Vergabekammer ist es vielmehr aufgrund des der Ag - ähnlich wie einer Prüfungskommission bei der Bewertung von Examensleistungen - zustehenden Beurteilungsspielraumes verwehrt, in die volle Überprüfung des Wertungsvorganges einzutreten; sie kann daher die der Zuschlagsentscheidung zugrunde liegende Wertung lediglich daraufhin überprüfen, ob der Auftraggeber einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten hat, ob er die Bieter ungleich behandelt oder willkürliche bzw. sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06).

    Denn eine Bewertung ist nicht allein deshalb vergabefehlerhaft, weil sie schlechter als eine andere ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04; vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; und vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04).

    e) Maßgeblich ist vielmehr, ob die Ag bei der beanstandeten Angebotswertung ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, aaO., und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04

    Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

    Auszug aus VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
    Der Vergabekammer ist es vielmehr aufgrund des der Ag - ähnlich wie einer Prüfungskommission bei der Bewertung von Examensleistungen - zustehenden Beurteilungsspielraumes verwehrt, in die volle Überprüfung des Wertungsvorganges einzutreten; sie kann daher die der Zuschlagsentscheidung zugrunde liegende Wertung lediglich daraufhin überprüfen, ob der Auftraggeber einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten hat, ob er die Bieter ungleich behandelt oder willkürliche bzw. sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06).

    Denn eine Bewertung ist nicht allein deshalb vergabefehlerhaft, weil sie schlechter als eine andere ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04; vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; und vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2007 - Verg 27/07

    Zur Begründetheit des Nachprüfungsantrags einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
    Wertung zu übertragen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März und vom 27. Juli 2005, jeweils aaO.; vgl. auch Beschluss vom 22. August 2007, aaO.).

    e) Maßgeblich ist vielmehr, ob die Ag bei der beanstandeten Angebotswertung ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, aaO., und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Bg war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
    Denn eine Bewertung ist nicht allein deshalb vergabefehlerhaft, weil sie schlechter als eine andere ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04; vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; und vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
    Sie hat daher ein Prozessrechtsverhältnis zur ASt begründet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. August 2003, VII-Verg 1/02 und vom 17. Mai 2004, VII- Verg 12/03 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
    Sie hat daher ein Prozessrechtsverhältnis zur ASt begründet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. August 2003, VII-Verg 1/02 und vom 17. Mai 2004, VII- Verg 12/03 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - Verg 53/07

    Zur Frage, ob im konkreten Fall der auf Untersagung der Zuschlagserteilung

    Auszug aus VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
    Insofern ist auch keine sekundäre Darlegungslast zu Lasten der Ag eingetreten, aufgrund derer sie gehalten gewesen wäre, die jeweilige Punktevergabe im Einzelnen näher, d.h. ohne formelhafte Wendungen oder bloßes "Abhaken", zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. März 2008, VII-Verg 53/07 unter Verweis auf Beschlüsse vom 23. November 2005, VII-Verg 66/05 und vom 22. Juni 2006, VII-Verg 2/06).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - Verg 46/06

    Rechtsschutzbedürfnis der Beigeladenen bei erneuter Angebotswertung nach

    Auszug aus VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
    Der Vergabekammer ist es vielmehr aufgrund des der Ag - ähnlich wie einer Prüfungskommission bei der Bewertung von Examensleistungen - zustehenden Beurteilungsspielraumes verwehrt, in die volle Überprüfung des Wertungsvorganges einzutreten; sie kann daher die der Zuschlagsentscheidung zugrunde liegende Wertung lediglich daraufhin überprüfen, ob der Auftraggeber einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten hat, ob er die Bieter ungleich behandelt oder willkürliche bzw. sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2006 - Verg 2/06

    Ausschluss vom Vergabeverfahren öffentlicher Leistungen bei wettbewerbswidrigem

    Auszug aus VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
    Insofern ist auch keine sekundäre Darlegungslast zu Lasten der Ag eingetreten, aufgrund derer sie gehalten gewesen wäre, die jeweilige Punktevergabe im Einzelnen näher, d.h. ohne formelhafte Wendungen oder bloßes "Abhaken", zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. März 2008, VII-Verg 53/07 unter Verweis auf Beschlüsse vom 23. November 2005, VII-Verg 66/05 und vom 22. Juni 2006, VII-Verg 2/06).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - Verg 66/05

    Funktionale Leistungsbeschreibung für eine Dienstleistung

  • VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08

    Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen

  • VK Bund, 24.06.2014 - VK 2-39/14

    Nachprüfungsverfahren: Rahmenvertrag über Dienstleistungen

    Nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn etwa eine bestimmte Wertung zwingend, der Beurteilungsspielraum somit auf Null reduziert ist, dürfen die Nachprüfungsinstanzen die Wertung der Vergabestelle selbst revidieren und ihre Einschätzung an deren Stelle setzen (2. VK Bund, Beschluss vom 16. Mai 2012, VK 2 - 26/12; 3. VK Bund, Beschluss vom 24. April 2013, VK 3 - 20/13).
  • VK Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 1 VK 14/21

    Angebot kann über fremdes Benutzerkonto hochgeladen werden!

    Da sich auch die Antragstellerin durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten ließ, war vorliegend auch den Beigeladenen zu 1) und 2) aus Gründen der Waffengleichheit die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten zuzugestehen und dessen Hinzuziehung für notwendig zu erklären (siehe auch VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2019, 1 VK 63/19; VK Bund, Beschluss vom 16.05.2012, VK 2-26/12).
  • VK Baden-Württemberg, 25.08.2021 - 1 VK 42/21

    Referenz ist nur die eigene Leistung!

    Da sich auch die Antragstellerin durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten ließ, war vorliegend auch der Beigeladenen aus Gründen der Waffengleichheit die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten zuzugestehen und dessen Hinzuziehung für notwendig zu erklären (siehe auch VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2019, 1 VK 63/19; VK Bund, Beschluss vom 16.05.2012, VK 2-26/12).
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