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   VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22   

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https://dejure.org/2022,32089
VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22 (https://dejure.org/2022,32089)
VK Bund, Entscheidung vom 28.09.2022 - VK 2-86/22 (https://dejure.org/2022,32089)
VK Bund, Entscheidung vom 28. September 2022 - VK 2-86/22 (https://dejure.org/2022,32089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundeskartellamt PDF

    Keine Antragsbefugnis, wenn das Nachprüfungsbegehren allein auf Unterlassen der Auftragsvergabe gerichtet ist; vertrags- und zivilrechtliche Klärung im Altvertrag bei angeblicher Doppelvergabe - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Unterlassung einer Doppelvergabe ist unzulässig!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2014 - Verg 23/13

    Zulässigkeit einer Doppelvergabe

    Auszug aus VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22
    sein könnten, was insbesondere der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25. August 2014 (VII- Verg 23/13) zeige.

    bb) Soweit die ASt sich in ihrer Stellungnahme vom 22. September 2022 maßgeblich auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25. August 2014 (VII-Verg 23/13; von der ASt als Anlage Ast 20 zur Akte gereicht) beruft, um ihr Interesse am Auftrag und damit ihre Antragsbefugnis zu untermauern, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • VK Bund, 29.07.2019 - VK 2-48/19

    Geltung von § 132 GWB auch für Rahmenvereinbarung bei Ausschöpfen der Abrufmenge

    Auszug aus VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22
    Es ist aber nicht Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens gemäß den §§ 160 ff. GWB, einen zu Beschaffungszwecken eröffneten Vergabewettbewerb zu verhindern, sondern mit dem Instrument des Zuschlagsverbots nach § 169 GWB einen chancengleichen und rechtskonformen Vergabewettbewerb zu gewährleisten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018 VII-Verg 59/17; VK Bund, Beschluss vom 15. August 2018 VK1-69/18 sowie Beschluss vom 29. Juli 2019, VK2-48/19).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22
    Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren bedarf einer einzelfallgerechten Betrachtung, abstellend auf den Zeitpunkt der Hinzuziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; vgl. ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2021, VII-Verg 33/20 sowie Beschluss vom 10. März 2021, VII- Verg 45/20).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22
    Üblicherweise ist dieses nach dem Sinn und Zweck der Antragsbefugnis als eines nur groben Filters auf der Zulässigkeitsebene des Nachprüfungsverfahrens hinreichend dadurch dokumentiert, dass ein Unternehmen ein Angebot in dem zugrunde liegenden Vergabeverfahren abgegeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 X ZB 8/09 Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22
    für den Zugang zum Nachprüfungsverfahren und den damit zu gewährleistenden vergaberechtlichen Primärrechtsschutz aufgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Auszug aus VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22
    Es ist aber nicht Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens gemäß den §§ 160 ff. GWB, einen zu Beschaffungszwecken eröffneten Vergabewettbewerb zu verhindern, sondern mit dem Instrument des Zuschlagsverbots nach § 169 GWB einen chancengleichen und rechtskonformen Vergabewettbewerb zu gewährleisten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018 VII-Verg 59/17; VK Bund, Beschluss vom 15. August 2018 VK1-69/18 sowie Beschluss vom 29. Juli 2019, VK2-48/19).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22
    Soweit sich die ASt für ihre Auffassung auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 3. Dezember 2003 (VII-Verg 37/03, dort Ziff. II.B.2.b)bb)(2) a.E.) beruft, geht dieser Verweis ersichtlich fehl und lässt somit offensichtlich keinen Rückschluss auf einen der ASt drohenden Schaden zu.
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 15 Verg 5/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit einer losweisen Vergabe und einer

    Auszug aus VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22
    Das Nebeneinander mehrerer Leistungserbringer für die ggf. selbe Leistung kann möglicherweise zu Schadenersatzansprüchen führen, ist aber kein Umstand, der das Vergabeverfahren selbst betrifft (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juli 2014, 15 Verg 5/14).
  • VK Bund, 15.08.2018 - VK 1-69/18

    Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Arztpraxen

    Auszug aus VK Bund, 28.09.2022 - VK 2-86/22
    Es ist aber nicht Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens gemäß den §§ 160 ff. GWB, einen zu Beschaffungszwecken eröffneten Vergabewettbewerb zu verhindern, sondern mit dem Instrument des Zuschlagsverbots nach § 169 GWB einen chancengleichen und rechtskonformen Vergabewettbewerb zu gewährleisten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018 VII-Verg 59/17; VK Bund, Beschluss vom 15. August 2018 VK1-69/18 sowie Beschluss vom 29. Juli 2019, VK2-48/19).
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