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   VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06   

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https://dejure.org/2006,23309
VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06 (https://dejure.org/2006,23309)
VK Bund, Entscheidung vom 31.07.2006 - VK 2-65/06 (https://dejure.org/2006,23309)
VK Bund, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - VK 2-65/06 (https://dejure.org/2006,23309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge bei erkennbaren Vergabeverstößen (Abgrenzung zwischen Bau- und Dienstleistungsverträgen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Wartung von gefahrenmelde-, informations- und sicherheitstechnischen Anlagen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bremen, 07.11.2005 - Verg 3/05

    Unterlassene Rüge zum Auftragswert: Zuständigkeit?

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06
    (1) Für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes im Sinne des § 107 Abs. 3 S. 2 GWB kommt es allein auf die veröffentlichte Vergabebekanntmachung, nicht aber auf den Inhalt weiterer, den interessierten Bietern zur Verfügung gestellter Unterlagen an (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 7. November 2005, Verg 3/05).

    Die in den Verdingungsunterlagen enthaltenen Angaben bleiben bei der Beurteilung der Erkennbarkeit im Rahmen des § 107 Abs. 3 S. 2 GWB aber außer Betracht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 7. November 2005, Verg 3/05).

    Die Rügeobliegenheit ist den Bietern nämlich vom Gesetz auferlegt worden, um im Interesse des das gesamte Vergaberecht beherrschenden Beschleunigungsgebotes zu verhindern, dass sie erkennbare Fehler im Vergabeverfahren zunächst in der Erwartung unbeanstandet lassen, den Auftrag ohnehin zu erhalten, um erst später - wenn sich die gehegte Erwartung zu zerschlagen droht - als Notbehelf auf diesen Fehler zurückzukommen (vgl. KG, Beschluss vom 17. Oktober 2002, 2 KartVerg 13/02; OLG Bremen, Beschluss vom 7. November 2005, Verg 3/05).

  • KG, 17.10.2002 - 2 KartVerg 13/02

    Zulässigkeit der Rüge der Wahl der öffentlichen Ausschreibung durch den

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06
    Die Vergabekammer geht in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (vgl. Beschluss vom 17. Oktober 2002, 2 KartVerg 13/02) davon aus, dass sich seit dem Inkrafttreten der Vorschriften des Vergaberechtsänderungsgesetzes zum 1. Januar 1999 bei den von derartigen Ausschreibungen der öffentlichen Hand angesprochenen Bieterkreisen das Bewusstsein dafür geschärft hat, dass den Vergabestellen bei Erreichen der Schwellenwerte gesteigerte Anforderungen an die Durchführung der Vergabeverfahren auferlegt sind und die Bieter nur in solchen Fällen das Rechtsschutzinstrumentarium des Vierten Teils des GWB beanspruchen können.

    Die Rügeobliegenheit ist den Bietern nämlich vom Gesetz auferlegt worden, um im Interesse des das gesamte Vergaberecht beherrschenden Beschleunigungsgebotes zu verhindern, dass sie erkennbare Fehler im Vergabeverfahren zunächst in der Erwartung unbeanstandet lassen, den Auftrag ohnehin zu erhalten, um erst später - wenn sich die gehegte Erwartung zu zerschlagen droht - als Notbehelf auf diesen Fehler zurückzukommen (vgl. KG, Beschluss vom 17. Oktober 2002, 2 KartVerg 13/02; OLG Bremen, Beschluss vom 7. November 2005, Verg 3/05).

  • OLG Dresden, 02.11.2004 - WVerg 11/04

    Bauvertrag; Ausstattung eines Gebäudes

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06
    Dabei wurde die in Bezug auf die Anlage vorzunehmende Leistung - d.h. die Installation - als Bauleistung angesehen, ohne dass weiter problematisiert wurde, ob es sich hierbei u.U. auch um eine Dienstleistung handeln könnte (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04); BayOblG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 26. November 2003, VK 72/03).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06
    Ist letzteres nicht der Fall, so kommt es auf die den jeweiligen Einzelfall kennzeichnenden rechtlichen und wirtschaftlichen Merkmale und Umstände - insbesondere auf die Verteilung der mit der Auftragsdurchführung verbundenen Risiken auf die Beteiligten und deren Gewichtung - an (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2003, Verg 49/02).
  • BayObLG, 23.07.2002 - Verg 17/02

    Schwellenwerte für Bauaufträge im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06
    Dabei wurde die in Bezug auf die Anlage vorzunehmende Leistung - d.h. die Installation - als Bauleistung angesehen, ohne dass weiter problematisiert wurde, ob es sich hierbei u.U. auch um eine Dienstleistung handeln könnte (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04); BayOblG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 26. November 2003, VK 72/03).
  • VK Brandenburg, 26.11.2003 - VK 72/03

    Abgrenzung Bauauftrag/Lieferauftrag

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06
    Dabei wurde die in Bezug auf die Anlage vorzunehmende Leistung - d.h. die Installation - als Bauleistung angesehen, ohne dass weiter problematisiert wurde, ob es sich hierbei u.U. auch um eine Dienstleistung handeln könnte (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04); BayOblG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02; VK Brandenburg, Beschluss vom 26. November 2003, VK 72/03).
  • VK Baden-Württemberg, 03.11.2004 - 1 VK 68/04

    Kassen- und Kontrollsystem eines Großstadions als Bauauftrag

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06
    In den Entscheidungen zur Abgrenzung von Bau- und Lieferaufträgen wurde - soweit die Frage wegen Überschreitung des für Bauaufträge geltenden höheren Schwellenwerts nicht ohnehin dahinstehen konnte (vgl. VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.Oktober 2004, 1 VK 68/04) - auf die Zweckbestimmung der Leistungen im Wesentlichen abgestellt, um trotz des hohen Wertes der jeweiligen Anlagen zu begründen, dass das Hauptinteresse des Auftraggebers und damit der sachliche Schwerpunkt des Vertrages nicht in der bloßen Überlassung der Anlage, sondern in deren Installation lag.
  • BayObLG, 29.03.2000 - Verg 2/00

    Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen als Bauleistung

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06
    Die ASt beruft sich insoweit auf die Entscheidung des BayOblG vom 29. März 2000, Verg 2/00.
  • VK Bund, 14.12.2004 - VK 2-208/04

    Vergabe einer Grundinstandsetzung

    Auszug aus VK Bund, 31.07.2006 - VK 2-65/06
    Erkennbar sind danach Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 14. Dezember 2004, VK 2 - 208/04).
  • VK Düsseldorf, 24.06.2008 - VK-19/08

    Abgrenzung zwischen Bauleistungsauftrag und Dienstleistungsauftrag i.R.v. § 1

    Insbesondere entspricht sie auch der nunmehr in der Richtlinie 2004/18/EG vorgenommenen Abgrenzung, die in Anhang I die "gewöhnliche Instandsetzung" den Bauleistungen und in Anhang II die "Instandhaltung und Reparatur" den Dienstleistungen zuordnet, und kann daher vorliegend zugrunde gelegt werden (2. VK Bund, B. v. 31.07.2006 - Az.: VK 2-65/06; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, B. v. 18.10.2006, Az.: Verg 35/06).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31. Juli 2006 (VK 2-65/06) aufgehoben und wird der Antragsgegnerin aufgegeben, im Vergabeverfahren "Wartung von gefahrenmelde-, informations- und sicherheitstechnischen Anlagen" (Vergabe-Nr. 0206/P01-Sitec) die Angebotswertung unter Einschluss des Angebots der Antragstellerin zu wiederholen.
  • VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens

    Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden (2. VK Bund, B. v. 31.07.2006 - Az.: VK 2-65/06; B. v. 29.03.2006 - Az.: VK 2-11/06; VK Brandenburg, B. v. 24.09.2004 - VK 49/04; 1. VK Sachsen, B. v. 11.11.2004 - Az.: 1/SVK/105-04, 1/SVK/106-04, 1/SVK/107-04).
  • VK Berlin, 13.05.2011 - VK-B2-7/11

    Anforderungen an die Abgrenzung von Bauauftrag und Dienstleistungsauftrag i.R.v.

    Reine Instandhaltungsmaßnahmen wie Reinigung, Pflege, Wartung oder die Beseitigung von Verschleißerscheinungen bzw. kleineren Schäden werden nach allgemeinem Verständnis aufgrund ihrer nicht oder nur sehr geringfügig in die Substanz eingreifenden Wirkung nicht als Bauleistung qualifiziert (Weyand, ibr-online-Komm. Vergaberecht, § 99 GWB, Rn 1154; VK Berlin, Beschl. v. 2.6.09 - VK-B-2-12/09; VK Bund, Beschl. v. 31.7.06 - VK 2 - 65/06).
  • VK Sachsen, 25.01.2008 - 1/SVK/088-07

    Rahmenvereinbarungen in VOF-Verfahren zulässig?

    Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden (VK Düsseldorf, B. v. 02.03.2007, VK-05/2007-L; 2. VK Bund, B. v. 31.07.2006 - Az.: VK 2-65/06; B. v. 29.03.2006 - Az.: VK 2-11/06; 1. VK Sachsen, B. v. 11.11.2004, 1/SVK/105-04).
  • VK Niedersachsen, 23.02.2010 - VgK-01/10

    Ausschluss vom Vergabeverfahren bereits vor der persönlichen Vorstellung des

    Erkennbar in diesem Sinne sind grundsätzlich alle solchen Verstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmer erkannt werden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 31.07.2006 - VK 2-65/06).
  • VK Berlin, 13.06.2011 - VK-B2-7/11

    Arbeiten an Straßenbeleuchtungsanlagen: Bauauftrag?

    31.7.06 - VK 2 - 65/06).
  • VK Bund, 06.05.2010 - VK 2-26/10

    Beschaffung von mobilen Systemen

    Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Februar 2008 - VII-Verg 41/07; 2. VK Bund, Beschluss vom 31. Juli 2006 - VK 2 - 65/06; 3. VK Bund, Beschluss vom 20. November 2009 - VK 3 - 202/09; Beschluss vom 12. November 2009 - VK 3 -.
  • VK Sachsen, 22.02.2007 - 1/SVK/110-06

    Zuschlagsverbot bei gleichwertigen Mängeln der Angebote

    Wenn die Tatsache, dass trotz des Erreichens des Schwellenwerts keine europaweite Ausschreibung erfolgt, für die Statthaftigkeit des Nachprüfungsverfahrens ohne Belang ist (2. VK Bund, B. v. 31.07.2006 - Az.: VK 2-65/06; 3. VK Bund, B. v. 27.04.2006 - Az.: VK 3-21/06; VK Brandenburg, B. v. 27.05.2004 - Az.: VK 17/04), so muss dies auch für die Fälle gelten, in denen in den Verdingungsunterlagen darauf hingewiesen wurde, ein Vergabenachprüfungsantrag sei mangels öffentlicher Auftraggebereigenschaft unstatthaft, wenn jedoch die Voraussetzungen des § 100 GWB vorliegen.
  • VK Berlin, 13.05.2011 - VK-B2-07/11
    Reine Instandhaltungsmaßnahmen wie Reinigung, Pflege, Wartung oder die Beseitigung von Verschleißerscheinungen bzw. kleineren Schäden werden nach allgemeinem Verständnis aufgrund ihrer nicht oder nur sehr geringfügig in die Substanz eingreifenden Wirkung nicht als Bauleistung qualifiziert (Weyand, ibr-online-Komm. Vergaberecht, § 99 GWB, Rn 1154; VK Berlin, Beschl. v. 2.6.09 - VK-B 12/09; VK Bund, Beschl. v. 31.7.06 - VK 2 - 65/06).
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