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   VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/2011-B   

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VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/2011-B (https://dejure.org/2011,78958)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2011 - VK-19/2011-B (https://dejure.org/2011,78958)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - VK-19/2011-B (https://dejure.org/2011,78958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 637
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VK Bund, 26.02.2007 - VK 2-09/07

    Herrichtung des Dienstsitzes

    Auszug aus VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11
    Soweit die Annahme einer bieterschützenden Vorschrift kritisch gesehen wird (vgl. BKartA, Beschl. v. 26.2. 2007 - VK 2-9/07, dort letztlich nicht entscheidungserheblich), wird darauf verwiesen, dass die Vorschrift "nicht allein auf den Schutz von Bietern vor einer Überbürdung von Risiken" abziele, sondern auch den öffentlichen Auftraggeber in dessen Interesse davon abhalten solle, "auf unsicherer Grundlage Pauschalierungen zuzulassen".

    Bezogen auf das Nebenangebot eines Konkurrenten kann in der Tat hinterfragt werden, ob der Schutzzweck so weit reicht, dass er einen Bieter vor dem "zu risikofreudigen Verhalten" (BKartA, Beschl. v. 26.2. 2007 - VK 2-9/07) eines anderen Bieters schützt.

    Über die erforderlichen Merkmale der genauen Bestimmtheit und der Änderungsprognose bestehen ebenfalls uneinheitliche bzw. vornehmlich am entschiedenen Einzelfall geprägte Vorstellungen: Die Aufstellung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses genüge der Anforderung an die Bestimmtheit nach Ausführungsart und Umfang (vgl. BKartA, Beschl. v. 26.2. 2007 - VK 2-9/07), die Aufnahme von Erdarbeiten stehe einer Pauschalvergütung grundsätzlich entgegen, weil Erd- und Gründungsarbeiten "stets mit Unsicherheiten behaftet" seien (VK Münster, Beschl. v. 10.2. 2004 - VK 1/04), die endgültige statische Berechnung müsse vor der Ausschreibung vorliegen, der Umfang von möglichen Abweichungen (etwa "nicht so gravierend") dürfe keine Rolle spielen (VK Lüneburg, Beschl. v. 18.8. 2005 - VgK-33/2005), dem Auftraggeber sei ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Änderungsprognose zuzugestehen (BKartA, Beschl. v. 26.2. 2007 - VK 2-9/07).

  • VK Niedersachsen, 18.08.2005 - VgK-33/05

    Vornahme einer funktionalen Ausschreibung; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11
    Bei den in der vergaberechtlichen Spruchpraxis hierzu ergangenen Entscheidungen steht das "pauschalierte Nebenangebot" und dessen Annahmefähigkeit im Vordergrund (vgl. VK Karlsruhe, Beschl. v. 3.12.2001 -1 VK 38/01, BKartA, Beschl. v. 11.6. 2002 - VK 1-25/02) Wenige Entscheidungen beziehen sich auf eine vom Auftraggeber selbst vorgegebene Pauschalierung (hierzu VK Lüneburg, Beschl. v. 18.8. 2005 - VgK-33/2005).

    Über die erforderlichen Merkmale der genauen Bestimmtheit und der Änderungsprognose bestehen ebenfalls uneinheitliche bzw. vornehmlich am entschiedenen Einzelfall geprägte Vorstellungen: Die Aufstellung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses genüge der Anforderung an die Bestimmtheit nach Ausführungsart und Umfang (vgl. BKartA, Beschl. v. 26.2. 2007 - VK 2-9/07), die Aufnahme von Erdarbeiten stehe einer Pauschalvergütung grundsätzlich entgegen, weil Erd- und Gründungsarbeiten "stets mit Unsicherheiten behaftet" seien (VK Münster, Beschl. v. 10.2. 2004 - VK 1/04), die endgültige statische Berechnung müsse vor der Ausschreibung vorliegen, der Umfang von möglichen Abweichungen (etwa "nicht so gravierend") dürfe keine Rolle spielen (VK Lüneburg, Beschl. v. 18.8. 2005 - VgK-33/2005), dem Auftraggeber sei ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Änderungsprognose zuzugestehen (BKartA, Beschl. v. 26.2. 2007 - VK 2-9/07).

    Verwiesen wird auf die Entscheidung (VK Lüneburg, Beschl. v. 18.8. 2005 - VgK-33/2005).

  • VK Münster, 10.02.2004 - VK 1/04

    Kein Ausschluss wegen spekulativer Angebotspreise!

    Auszug aus VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11
    Über die erforderlichen Merkmale der genauen Bestimmtheit und der Änderungsprognose bestehen ebenfalls uneinheitliche bzw. vornehmlich am entschiedenen Einzelfall geprägte Vorstellungen: Die Aufstellung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses genüge der Anforderung an die Bestimmtheit nach Ausführungsart und Umfang (vgl. BKartA, Beschl. v. 26.2. 2007 - VK 2-9/07), die Aufnahme von Erdarbeiten stehe einer Pauschalvergütung grundsätzlich entgegen, weil Erd- und Gründungsarbeiten "stets mit Unsicherheiten behaftet" seien (VK Münster, Beschl. v. 10.2. 2004 - VK 1/04), die endgültige statische Berechnung müsse vor der Ausschreibung vorliegen, der Umfang von möglichen Abweichungen (etwa "nicht so gravierend") dürfe keine Rolle spielen (VK Lüneburg, Beschl. v. 18.8. 2005 - VgK-33/2005), dem Auftraggeber sei ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Änderungsprognose zuzugestehen (BKartA, Beschl. v. 26.2. 2007 - VK 2-9/07).

    Die Pauschalierung von Erdarbeiten begegnet grundsätzlichen Bedenken (vgl. VK Münster, Beschl. v. 10.2. 2004 - VK 1/04), zu denen vorliegend konkrete, entgegenstehende Umstände hinzutreten.

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2008 - Verg 50/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen; Angaben über die

    Auszug aus VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11
    Die Aufnahme in den Bauleistungsvertrag steht einer Anwendung der Vorschrift aus § 7 I Nr. 3 VOB/A nicht entgegen, verwiesen wird auf die Entscheidung OLG Düsseldorf vom 29.9.2008 - VII Verg 50/08 (BeckRS 2009, 04982): "Dabei kann die Ungewöhnlichkeit der Leistung sowohl im rechtlichen Bereich, nämlich in der Art der Vertragsgestaltung, als auch im tatsächlichen Bereich liegen." Wie ausgeführt kann der Bieter nicht von einem Leistungsinhalt ausgehen, der der "gewerblichen Verkehrssitte" entspricht, sondern soll ein unbestimmbares "Mehr", aber auch nicht die eigentliche Planung, leisten.
  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-126/10

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11
    Die Konturierung bleibt demzufolge der späteren juristischen Auseinandersetzung vorbehalten, was wiederum der Vergleichbarkeit der Angebote entgegensteht, wenn nämlich "im Nachhinein -... nach Vertragsschluss auf der schuldrechtlichen Ebene andere Preise, Nachträge etc. eingefordert werden, die sich dem Wettbewerb nicht mehr stellen müssen" (BKartA, Beschl. v. 1.2. 2011 - VK 3-126/10).
  • VK Bund, 11.06.2002 - VK 1-25/02

    Installation von Elektroanlagen

    Auszug aus VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11
    Bei den in der vergaberechtlichen Spruchpraxis hierzu ergangenen Entscheidungen steht das "pauschalierte Nebenangebot" und dessen Annahmefähigkeit im Vordergrund (vgl. VK Karlsruhe, Beschl. v. 3.12.2001 -1 VK 38/01, BKartA, Beschl. v. 11.6. 2002 - VK 1-25/02) Wenige Entscheidungen beziehen sich auf eine vom Auftraggeber selbst vorgegebene Pauschalierung (hierzu VK Lüneburg, Beschl. v. 18.8. 2005 - VgK-33/2005).
  • VK Bund, 28.01.2008 - VK 3-154/07

    Vergabe von Bauleistungen

    Auszug aus VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11
    Für sich betrachtet würden sie ein ungewöhnliches Risiko (§ 7 I Nr. 3 VOB/A für den Bieter darstellen) auf die Entscheidung des BKartA vom 28.1.2008 - VK 3-154/07 wird verwiesen.
  • VK Baden-Württemberg, 03.12.2001 - 1 VK 38/01

    Ausschreibung der Rohbauarbeiten des Neubaus ...

    Auszug aus VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11
    Bei den in der vergaberechtlichen Spruchpraxis hierzu ergangenen Entscheidungen steht das "pauschalierte Nebenangebot" und dessen Annahmefähigkeit im Vordergrund (vgl. VK Karlsruhe, Beschl. v. 3.12.2001 -1 VK 38/01, BKartA, Beschl. v. 11.6. 2002 - VK 1-25/02) Wenige Entscheidungen beziehen sich auf eine vom Auftraggeber selbst vorgegebene Pauschalierung (hierzu VK Lüneburg, Beschl. v. 18.8. 2005 - VgK-33/2005).
  • VK Südbayern, 12.02.2015 - Z3-3-3194-1-58-12/14

    Wann ist die Forderung nach verdachtsunabhängigen Drogenscreenings zulässig?

    Dadurch erwächst der Vergabestelle kein Vertrauen dahingehend, mit der ggf. tatsächlich verletzten Norm dürfe sie nicht mehr konfrontiert werden, weil der Bieter diese offensichtlich nicht als verletzt ansehe (VK Düsseldorf, B. v. 22.07.2011 - Az.: VK - 19/2011).
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