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   VK Hessen, 05.02.2020 - 69d-VK-27/2019   

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VK Hessen, 05.02.2020 - 69d-VK-27/2019 (https://dejure.org/2020,21312)
VK Hessen, Entscheidung vom 05.02.2020 - 69d-VK-27/2019 (https://dejure.org/2020,21312)
VK Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 69d-VK-27/2019 (https://dejure.org/2020,21312)
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  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus VK Hessen, 05.02.2020 - 69d-VK-27/19
    Hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrensgegenstandes ist grundsätzlich der im Angebot des Antragstellers genannte Brutto-Angebotspreis - an dem sich zu orientieren ist (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 29. August 2014 - Az.: 11 Verg 3/14 -) - als Wert des zur Vergabe vorgesehenen Auftrags zugrunde zu legen; auf den Bruttowert ist grundsätzlich abzustellen (Reidt/Stickler/Glahs-diess., Vergaberecht, 4. Auflg. 2018, § 182 Rn. 8; Willenbruch/Wieddekind-Schulz, Vergaberecht, 4. Auflg. 2017, § 182 GWB Rn. 12).
  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

    Auszug aus VK Hessen, 05.02.2020 - 69d-VK-27/19
    Letzteres gilt insbesondere dann, wenn für die Gegenseite eine Anwaltskanzlei tätig ist, die sich auf das Vergaberecht spezialisiert hat (OLG München, Beschl. v. 28. Februar 2011 - Az.: Verg 23/10 - a.A. Müller-Wrede/Damaske, a.a.O., § 182 Rn. 158).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 11 Verg 10/13

    Billigkeitsgründe für Nichterhebung von Gebühren nach § 128 III 6 GWB

    Auszug aus VK Hessen, 05.02.2020 - 69d-VK-27/19
    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin war angesichts - wie anerkannt (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 2. Oktober 2013 - Az.: 11 Verg 10/13 - Kulartz/Kus/Portz/Prieß-Thiele, a.a.O., § 182 Rn. 31; s. Müller-Wrede/Damaske, a.a.O., § 182 Rn. 153, 156 ff) - der allgemeinen Komplexität des Vergaberechts, der Bedeutung und des Gewichts des vorliegenden öffentlichen Auftrages für die Beteiligten sowie der gebotenen Herstellung der "Waffengleichheit" gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen Antragstellerin notwendig (§ 182 Abs. 4 Satz 4 GWB i.V.m. § 80 HVwVfG).
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