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   VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/2006   

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https://dejure.org/2006,34215
VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/2006 (https://dejure.org/2006,34215)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.2006 - VgK-6/2006 (https://dejure.org/2006,34215)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 2006 - VgK-6/2006 (https://dejure.org/2006,34215)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung des Haushaltsrisikos als ungewöhnliches Wagnis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentlicher Auftraggeber darf Haushaltsrisiken nicht auf die Bieter abwälzen! (IBR 2006, 350)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/06
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/06
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/06
    Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/06
    Im Hinblick auf die Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.99, AZ.: Verg 1/00) sei ihre Rüge unter den gegebenen Umständen noch unverzüglich erfolgt.
  • VK Bund, 13.08.2001 - VK 1-25/01

    Planung, Vorbereitung und Durchführung der sprachlichen Vorbereitungsphase für

    Auszug aus VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/06
    Es wäre Aufgabe der Antragstellerin gewesen, unverzüglich, d. h. nach Durcharbeiten der Verdingungsunterlagen, hier insbesondere des abzuschließenden Mietvertrages, den Sachverhalt, den sie für vergaberechtswidrig hält, zu rügen, damit der Auftraggeberin noch vor Anrufung der Vergabekammer die Möglichkeit einer Selbstkorrektur gegeben wird (BKatA, Beschluss vom 13.08.2001, Az. VK 1-25/01).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/06
    Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, Az.: 1 Verg. 4/03; Bechtold, GWB, § 107, Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/06
    Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2002, Az.: Verg 9/00).
  • VK Bund, 07.01.2004 - VK 2-137/03

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge bei behaupteten Fehlern in den

    Auszug aus VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/06
    § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB stellt aber auf das Erkennen des Vergabeverstoßes ab, nicht auf das Erkennen des Schadens (siehe auch BKatA, Beschluss vom 07.01.2004, Az. VK 2-137/03).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Niedersachsen, 10.03.2006 - VgK-6/06
    Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, S. 45 ff.), kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.
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