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   VK Nordbayern, 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25   

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https://dejure.org/2018,32822
VK Nordbayern, 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25 (https://dejure.org/2018,32822)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25 (https://dejure.org/2018,32822)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 04. September 2018 - RMF-SG21-3194-03-25 (https://dejure.org/2018,32822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rewis.io

    Aufhebung des Vergabeverfahrens

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlechtes Leistungsverzeichnis ist kein Aufhebungsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Korrektur der Zuschlagskriterien erforderlich - Aufhebung wirksam, aber rechtswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlechtes Leistungsverzeichnis ist kein Aufhebungsgrund! (VPR 2018, 247)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schlechtes Leistungsverzeichnis ist kein Aufhebungsgrund! (IBR 2019, 31)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Nordbayern, 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25
    a) Ein Anspruch auf Fortsetzung des Verfahrens besteht nicht, wenn die Aufhebung nicht aus rechtlich zu missbilligendem Grund erfolgt ist (BGH v. 20.03.2014 - X ZB 18/13).

    Es sind strenge Anforderungen an das Aufhebungsinteresse zu stellen (BGH v. 20. März 2014, - X ZB 18/13).

  • VK Brandenburg, 11.10.2017 - VK 8/17

    Unzureichende (interne) Abstimmung ist kein Aufhebungsgrund!

    Auszug aus VK Nordbayern, 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25
    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, sodass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17).
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus VK Nordbayern, 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25
    Eine Aufhebungsentscheidung ist dann nicht mehr von dem Aufhebungstatbestand abgedeckt, wenn der Auftraggeber den Aufhebungsgrund selbst zu verantworten hat (OLG München v. 04.04.2013 - Verg 4/13).
  • OLG München, 28.08.2012 - Verg 11/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtmäßigkeitsprüfung für die Aufhebung des

    Auszug aus VK Nordbayern, 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25
    Zum Merkmal einer rechtmäßigen Aufhebung zählt, dass der Aufhebungsgrund nicht vom Auftraggeber verschuldet sein darf (OLG München v. 28.02.2012 - Verg 11/12).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Nordbayern, 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25
    Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht gezwungen, ein Vergabeverfahren mit der Zuschlagserteilung abzuschließen, wenn keiner der zur Aufhebung berechtigenden Tatbestände erfüllt ist (BGH v. 05.11.2002 - X ZR 232/00).
  • VK Berlin, 09.06.2021 - VK-B1-12/20

    Leistungsbeschreibung muss vernünftige Kalkulation ermöglichen!

    Notwendige Voraussetzung für eine wirksame Aufhebung ist, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder bloß zum Schein erfolgt (BGH, Beschluss vom 18.2.2003 - X ZB 43/02; VK Nordbayern, Beschluss vom 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25; VK Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2017 - VK 8/17; VK Bund, Beschluss vom 21.12.2016 - VK 2-127/16).

    Im Rahmen der Zulässigkeit sind an die Antragsbefugnis keine allzu hohen Anforderungen geknüpft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04; VK Nordbayern, Beschluss vom 04.09.2018 - RMF-SG21-3194-03-25).

  • VK Thüringen, 20.05.2020 - 250-4002-817/2020-E-003-SHK

    Mangelnde Finanzierbarkeit: Aufhebung ist kein Automatismus!

    (vgl. VK Nordbayern, Beschluss v. 04.09.2018 —  RMF-SG21-3194-03-25) Zum Merkmal einer rechtmäßigen Aufhebung zählt, dass der Aufhebungsgrund nicht vom Auftraggeber verschuldet sein darf (OLG München vom 28.02.2012 — Verg 11/12).
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