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   VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22   

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VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22 (https://dejure.org/2022,34757)
VK Rheinland, Entscheidung vom 18.11.2022 - VK 35/22 (https://dejure.org/2022,34757)
VK Rheinland, Entscheidung vom 18. November 2022 - VK 35/22 (https://dejure.org/2022,34757)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unaufklärliche Widersprüche sind erkennbar und zu rügen! (VPR 2023, 80)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen! (IBR 2023, 253)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (60)

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22
    Dabei ist die Perspektive eines verständigen und sachkundigen, d.h. mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertrauten Bewerbers oder Bieters zugrunde zu legen (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2005 - Verg 71/04 - Beschl.v. 12.10.2011 - Verg 46/11 - Beschl.v. 14.09.2016 - Verg 7/16 - Beschl.v. 13.12.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 28.03.2018 - Verg 52/17 - Beschl.v. 18.09.2019 - Verg 10/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - VII-Verg 6/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - Verg 13/19 -.

    Nur wenn Unklarheiten oder Widersprüche nicht im Wege einer Auslegung nach den vorstehenden Grundsätzen aufgelöst werden können, wirkt sich dies zu Lasten des Auftraggebers aus (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 13.12.2017, a.a.O.; Beschl.v. 08.06.2022 - Verg 19/22 - Beschl.v. 22.08.2022 - Verg 58/21 -, BA S. 9).

    Eine Akteneinsicht kommt von vornherein nur in solche Unterlagen in Betracht, die im Nachprüfungsverfahren entscheidungserheblich sind (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.06.2017 - Verg 7/17 - Beschl.v. 25.09.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 17.04.2019, a.a.O.; Beschl.v. 09.01.2020 - Verg 10/18 - Beschl.v. 19.02.2020 - Verg 2/19 - Beschl.v. 29.03.2021 - Verg 9/21 -).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22
    Dabei ist die Perspektive eines verständigen und sachkundigen, d.h. mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertrauten Bewerbers oder Bieters zugrunde zu legen (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2005 - Verg 71/04 - Beschl.v. 12.10.2011 - Verg 46/11 - Beschl.v. 14.09.2016 - Verg 7/16 - Beschl.v. 13.12.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 28.03.2018 - Verg 52/17 - Beschl.v. 18.09.2019 - Verg 10/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - VII-Verg 6/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - Verg 13/19 -.

    Die Vergabekammern des Bundes haben eine Gebührenstaffel erarbeitet, die von der Vergaberechtsprechung gebilligt worden ist (BGH, Beschl.v. 25.10.2011 - X ZB 5/10 - OLG Düsseldorf, Beschl.v. 06.07.2016 - Verg 44/13 - Beschl.v. 16.10.2019 - Verg 6/19 -), und die die Vergabekammern des Landes Nordrhein-Westfalen im Interesse einer bundeseinheitlichen Handhabung übernommen haben.

    Der Vergabevermerk der Antragsgegnerin enthält jedoch eine Auftragswertschätzung, die in Ermangelung eines Angebotspreises der Gebührenermittlung zugrunde gelegt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 02.11.2016 - Verg 21/16 - Beschl.v. 16.10.2019 - Verg 6/19 - Beschl.v. 15.09.2022 - Verg 31/21 -, BA S. 4).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 7/16

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Rahmen der Neubeschaffung von drei

    Auszug aus VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22
    Dabei ist die Perspektive eines verständigen und sachkundigen, d.h. mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertrauten Bewerbers oder Bieters zugrunde zu legen (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2005 - Verg 71/04 - Beschl.v. 12.10.2011 - Verg 46/11 - Beschl.v. 14.09.2016 - Verg 7/16 - Beschl.v. 13.12.2017 - Verg 19/17 - Beschl.v. 28.03.2018 - Verg 52/17 - Beschl.v. 18.09.2019 - Verg 10/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - VII-Verg 6/19 - Beschl.v. 16.10.2019 - Verg 13/19 -.

    Bei der Auslegung muss sich ein Bewerber bzw. Bieter fragen, was die Vergabestelle aus ihrer Interessenlage heraus wirklich gewollt hat (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.09.2016, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschl.v. 08.08.2019 - 11 Verg 3/19 - Beschl.v. 05.11.2019 - 11 Verg 4/19 -).

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass dem subjektiven Verständnis der Teilnehmer eines Vergabeverfahrens im Rahmen der objektiv vorzunehmenden Auslegung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen lediglich indizielle Bedeutung beigemessen werden kann (BGH, Urt.v. 10.06.2008, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.09.2016, a.a.O.).

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