Rechtsprechung
VK Rheinland, 22.10.2019 - VK 39/19-B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Nachprüfungsverfahren nach wirksam erteiltem Zuschlag!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13
Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren …
Auszug aus VK Rheinland, 22.10.2019 - VK 39/19
Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Einschaltung von Rechtsanwälten im Allgemeinen dann nicht notwendig, wenn sich das Nachprüfungsverfahren hauptsächlich auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln bezieht, wobei immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist, vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 04.08.2015 - VII-Verg 1/15, vom 23.12.2014 - VII-Verg 37/13 und vom 04.03.- - VII-Verg 49/12. - OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Vertreters des öffentlichen …
Auszug aus VK Rheinland, 22.10.2019 - VK 39/19
Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Einschaltung von Rechtsanwälten im Allgemeinen dann nicht notwendig, wenn sich das Nachprüfungsverfahren hauptsächlich auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln bezieht, wobei immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist, vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 04.08.2015 - VII-Verg 1/15, vom 23.12.2014 - VII-Verg 37/13 und vom 04.03.- - VII-Verg 49/12. - OLG Düsseldorf, 04.03.2013 - Verg 49/12
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters durch die …
Auszug aus VK Rheinland, 22.10.2019 - VK 39/19
Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Einschaltung von Rechtsanwälten im Allgemeinen dann nicht notwendig, wenn sich das Nachprüfungsverfahren hauptsächlich auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln bezieht, wobei immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen ist, vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 04.08.2015 - VII-Verg 1/15, vom 23.12.2014 - VII-Verg 37/13 und vom 04.03.- - VII-Verg 49/12.