Rechtsprechung
VK Rheinland-Pfalz, 28.02.2014 - VK 1-35/13 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13
Angebotsfrist endet erst mit Öffnung der Angebote!
In der Rechtsprechung wird ein Kontrahierungszwang nur ausnahmsweise für die Fälle erwogen, in denen der Auftraggeber eine Ausschreibung aufhebt und keinen der Sache nach rechtfertigenden Grund angibt oder die Aufhebung nur zu dem Zweck erfolgt, Bieter zu diskriminieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10; siehe auch VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.02.2013, VK 1-35/13, zu den Voraussetzungen einer rechtswidrigen, aber gleichwohl bestandskräftigen Aufhebung).