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   VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16   

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VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16 (https://dejure.org/2016,28852)
VK Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2016 - 1/SVK/002-16 (https://dejure.org/2016,28852)
VK Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 1/SVK/002-16 (https://dejure.org/2016,28852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
    Eine bloße Behauptung jedoch, mit der fraglichen Leistung habe nur ein bestimmter Marktteilnehmer beauftragt werden können, kann nicht für den Nachweis genügen, dass die besonderen Gründe, die die in § 3 Absatz 5 lit. l VOL/A vorgesehenen Ausnahmen rechtfertigen, tatsächlich vorlagen (EuGH, Urt. v. 15.10.2009 - Rs. C-275/08).

    Dieser Beweislast kommt nicht bereits dadurch nach, dass sie beweist, dass ein bestimmter Anbieter den Auftrag am besten ausführen kann, sondern sie müsste beweisen, dass alleine dieser Anbieter für die Ausführung des Auftrages in Betracht kommt (EuGH, Urteil v. 15.10.2009 - C-275/08; Urteil v. 02.06.2005 - C-394/02).

    Der Auftraggeber kommt dieser Beweislast nur dann nach, wenn er darlegen kann, dass einzig dieser Anbieter für die Ausführung des Auftrages in Betracht kommt (EuGH, Urt. v. 15.10.2009 - C-275/08; VK Arnsberg, B. v. 05.08.- - VK 12/12; VK Berlin, B. v. 30.07.- - VK - B 1 - 13/13).

  • EuGH, 14.09.2004 - C-385/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
    Die Beweislast dafür, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Ausnahme vom oben genannten Grundsatz rechtfertigen, obliegt dabei demjenigen, der sich auf sie beruft (EuGH, Urteil vom 14.09.2004 - C-385/02 -, Rz. 19).

    Ausgehend davon, dass ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wie es die Auftraggeberin gewählt hat, oder aber eine Freihändige Vergabe einen starken Eingriff in allgemeine Vergaberechtsgrundsätze darstellt, sind die Ausnahmetatbestände eng zu fassen (EuGH, Urteil v. 14.9.2004 - Rs. C-385/02 (Kommission/Italien), Slg. 1996, I-1249; OLG Düsseldorf, Beschluss v.20.10.2008 - VII-Verg 46/08).

  • EuGH, 13.06.2013 - C-386/11

    Piepenbrock - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff

    Auszug aus VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
    Die Auftraggeber hat zu Recht darauf verwiesen, dass die unionsrechtlichen Vergabevorschriften nach Rechtsprechung des EuGH nicht anwendbar sind, sofern Verträge ausschließlich zwischen öffentlichen Einrichtungen (ohne Beteiligung Privater) geschlossen werden, die der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe dienen, durch diese kein privater Dienstleistungserbringer besser gestellt wird als seine Wettbewerber und die darin vereinbarte Zusammenarbeit nur durch Überlegungen und Erfordernisse bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen (EuGH, Urteil vom 13.06.- - Rs. C-386/11, Rnr. 36 und 37; EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - Rs. C-480/06 Kommission/Deutschland).

    Soweit und solange also die Beigeladene diesem "Sicherstellungsauftrag" nachkommt, muss die Auftraggeberin gerade nicht selbst "in die Sicherstellungsverantwortung gehen", sie hat diesen auf die Beigeladene wirksam "delegiert" (vgl. EuGH, Urteil v. 13.06.- - C-386/11; OLG Düsseldorf, B. v. 06.11.- - VII-Verg 39/11).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
    Die Auftraggeberin verwies insoweit auf einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 3. August 2011, Verg 6/11.

    Bei den Leistungen zur Durchführung des modifizierten Versorgungsauftrages einschließlich der in § 10 des Vertrages aufgeführten Aufgaben und Leistungen handelt es sich nach dem Dafürhalten der Vergabekammer um freiberufliche Dienstleistungen, denn die ärztliche Tätigkeit, um deren Abwicklung es vorrangig geht, ist, wenn sie selbständig ausgeübt wird, typischerweise freiberuflich (so bereits OLG Düsseldorf, B. v. 3.8.2011, VII Verg 6/11).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

    Auszug aus VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
    Diese Ex-Post-Transparenz ist für einen effektiven Rechtsschutz erforderlich, so dass alle Entscheidungsschritte grundsätzlich zeitnah zu dokumentieren sind und nicht erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens vorliegen müssen (OLG Düsseldorf, B. v. 11.07.2007, VII-Verg 10/07,VK Lüneburg, B. v. 02.07.2004, 203-VgK-21/2004).
  • OLG Koblenz, 04.04.2012 - 1 Verg 2/11

    Glasreinigung - Öffentlicher Auftrag: Vergabegrundsatz bei

    Auszug aus VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
    Ebenso wenig, wie Zweckmäßigkeitserwägungen oder Nachteile, die üblicherweise mit einer Losvergabe verbunden sind oder aber ein zu befürchtender erhöhter Koordinierungs- und Kontrollaufwand ein Absehen von einer Losvergabe nicht rechtfertigen könnte (vgl. bspw. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2012 - 1 Verg 2/11), können nach Auffassung der Vergabekammer reine Praktikabilitätsgründe oder Zweckmäßigkeitserwägungen oder Gründe, auf Befürchtungen, im Umsetzungszeitpunkt auf "Vorbehalte bei der Beigeladenen zu stoßen" ein Absehen von Grundprinzipien des Vergaberechts, d .h. ein Absehen von einem wettbewerblichen Verfahren rechtfertigen.
  • VK Bund, 18.02.2016 - VK 2-137/15

    Nachprüfungsverfahren: Direktvergabe wegen Ausschließlichkeitsrechten

    Auszug aus VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
    Auch dass sich offensichtlich Auftraggeberin und Antragstellerin bereits mit gegenläufigen Interessen bei der Vereinbarung des HXX-Vertrag gegenüberstanden und dieser erst durch Schiedsspruch gemäß § 73 b Abs. 4 a SGB V festgesetzt werden konnte, spricht nicht dagegen, dass die Antragstellerin von vorneherein als untaugliche Vertragspartnerin für den streitgegenständlichen Vertrag anzusehen wäre, denn selbst aufgrund des Umstands, dass zwischen einem Auftraggeber und dem Bieter ein Schiedsverfahren noch anhängig ist, kann nicht auf eine mangelnde Eignung des Bieters geschlossen werden (VK Bund, B. v. 18.02.2016 - VK 2-137/15).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
    Dieser Beweislast kommt nicht bereits dadurch nach, dass sie beweist, dass ein bestimmter Anbieter den Auftrag am besten ausführen kann, sondern sie müsste beweisen, dass alleine dieser Anbieter für die Ausführung des Auftrages in Betracht kommt (EuGH, Urteil v. 15.10.2009 - C-275/08; Urteil v. 02.06.2005 - C-394/02).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

    Auszug aus VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
    Ausgehend davon, dass ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wie es die Auftraggeberin gewählt hat, oder aber eine Freihändige Vergabe einen starken Eingriff in allgemeine Vergaberechtsgrundsätze darstellt, sind die Ausnahmetatbestände eng zu fassen (EuGH, Urteil v. 14.9.2004 - Rs. C-385/02 (Kommission/Italien), Slg. 1996, I-1249; OLG Düsseldorf, Beschluss v.20.10.2008 - VII-Verg 46/08).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Sachsen, 12.05.2016 - 1/SVK/002-16
    Die Beigeladene ist - ebenso wie die anteilig unterliegende Auftraggeberin - ebenfalls an den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu beteiligen, da der Nachprüfungsantrag zwischen ihr und der Antragstellerin einen Interessengegensatz erzeugt hat (die Beigeladene begehrte die Abweisung des Vergabenachprüfungsantrages) und das Verfahren aktiv durch eigene Anträge in der Hauptsache gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2014, VII-Verg 41/13, und vom 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • EuGH, 10.03.1987 - 199/85

    Kommission / Italien

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2014 - 15 Verg 4/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegungsbedürftigkeit einer die Beförderung von

  • OLG Dresden, 14.11.2012 - Verg 8/11

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.e.

  • VK Arnsberg, 05.08.2013 - VK 12/12

    Beschaffungsentscheidung muss beweis- und überprüfbar sein!

  • VK Berlin, 30.07.2013 - VK-B1-13/13

    Hohe Hürden für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb!

  • VK Niedersachsen, 02.07.2004 - 203-VgK-21/04

    Erfüllung von KO-Kriterien bei der Beantwortung des Fragenbogens im Rahmen eines

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11

    Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - Verg 75/11

    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Bieters

  • OLG Dresden, 29.09.2016 - Verg 4/16

    Modellvorhaben nach § 63 SGB V ist öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen vom 12.05.2016 - 1/SVK/2-16 - wird zurückgewiesen.
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