Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5620
VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04 (https://dejure.org/2004,5620)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.10.2004 - VK-SH 26/04 (https://dejure.org/2004,5620)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - VK-SH 26/04 (https://dejure.org/2004,5620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung einer Angebotsfrist mit Ablauf des für die Angebotseinreichung bestimmten Tages ; Möglichkeit des Ausschlusses der Gebote bei wettbewerbsbeschränkenden Verhalten ; Juristische Personen des Privatrechts als Einrichtungen i.S.v. § 7 Nr. 6 VOL/A ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: ein paralleles Angebot einer Bietergemeinschaft und eines Mitgliedes dieser Bietergemeinschaft ist unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verspätete Angebote: Von Kurierdiensten und Empfangsvertretern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abrede! (IBR 2005, 1008)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (38)

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
    Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003, Verg 52/03, m.w.N.).

    Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulation seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbietet, ist ein echter Bieterwettbewerb möglich (OLG Thüringen, Beschluss vom 19.04.2004, 6 Verg 3/04, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003, Verg 52/03).

    Denn im Allgemeinen wird sowohl das Einzelangebot wie auch das Angebot der Bietergemeinschaft in Kenntnis eines konkurrierenden Angebots abgegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003, Verg 52/03, IBR 2003, 686; VK Sachsen, Beschluss vom 01.03.2004, 1/SVK/005-04; VK BR Lüneburg, Beschluss vom 07.11.2003, 203-VgK-32/2003; VK Nordbayern, Beschluss vom 05.06.2003, 320.VK-3194-16/03, m.w.N., IBR 2003, 437).

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04

    Gemeinnützigkeit rechtfertigt keinen Ausschluss!

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
    Die AG verwies in ihrer Stellungnahme vom 28.09.2004 auf ihre Rügeerwiderung vom 22.09.2004 sowie auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.07.2004 (Verg 33/04), wonach gemeinnützige private Kapitalgesellschaften nicht zu den nach § 7 Nr. 6 VOL/A auszuschließenden Einrichtungen gehörten.

    Als Ausnahmevorschrift ist § 7 Nr. 6 VOL/A eng auszulegen und einer Analogie nicht zugänglich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Verg 33/04).

    cc) Die Auffassung, dass eine Ausnahme von der Nichtanwendbarkeit des § 7 Nr. 6 VOL/A auf gemeinnützige privatrechtliche juristische Personen dann bestehen mag, wenn sich staatliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Organisationsform der als gemeinnützig anerkannten privatrechtlichen Körperschaft (z.B. in der Form eines Eigenbetriebes) bedienen und dieser Einrichtung aufgrund ihrer Bindung an staatliche Stellen weitere Vorteile gewährt werden, die bereits bei abstrakter Betrachtung eine Nichtzulassung dieser Einrichtungen zum Vergabewettbewerb mit gewerblichen Unternehmen rechtfertigen würden (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 19.05.2004, VK2-52/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 13.05.2004, VK1-42/04), erscheint hier vor dem Hintergrund eines möglicherweise für die Bg zu 1. gegebenen Wettbewerbsvorteils durch den massiven Einsatz von Zivildienstleistenden zwar bedenkenswert, jedoch unter Berücksichtigung der engen Auslegung des § 7 Nr. 6 VOL/A (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Verg 33/04) im Ergebnis nicht zutreffend.

  • OLG Naumburg, 21.12.2000 - 1 Verg 10/00

    Vergabesachen: Kartellverstoß bei Bildung einer Bietergemeinschaft

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
    Diese Entscheidung darf angesichts des Regel-Ausnahme-Verhältnisses hinsichtlich der Zulässigkeit von Vereinbarungen über die Bildung von Bietergemeinschaften nicht über Gebühr mit dem Risiko anderweitiger Beurteilung im Vergabe- bzw. im Vergabenachprüfungsverfahren belastet werden (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2000, 1 Verg 10/00).

    Dieser Verzicht ist regelmäßig erforderlich (und damit der Vereinbarung zur Bildung einer Bietergemeinschaft immanent), um zu verhindern, dass eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft den aus der gemeinsamen Angebotserstellung gewonnenen Informationsvorsprung zugunsten der eigenen Konkurrenztätigkeit missbraucht (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2000, 1 Verg 10/00).

  • VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
    Hat auch die Unternehmensführung ­ wie bei der Bg zu 1. ­ nach betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten zu erfolgen und ist sie somit annähernd gleichen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt wie ein gewerbliches Unternehmen, ist angesichts des Normzwecks des § 7 Nr. 6 VOL/A, selbst wenn man die unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen als Wettbewerbsvorteil ansehe, dieser (hypothetische) Vorteil jedenfalls nicht so erheblich, dass er die Nichtzulassung zum Vergabewettbewerb rechtfertigen könnte (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 13.05.2004, VK1-42/04).

    cc) Die Auffassung, dass eine Ausnahme von der Nichtanwendbarkeit des § 7 Nr. 6 VOL/A auf gemeinnützige privatrechtliche juristische Personen dann bestehen mag, wenn sich staatliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Organisationsform der als gemeinnützig anerkannten privatrechtlichen Körperschaft (z.B. in der Form eines Eigenbetriebes) bedienen und dieser Einrichtung aufgrund ihrer Bindung an staatliche Stellen weitere Vorteile gewährt werden, die bereits bei abstrakter Betrachtung eine Nichtzulassung dieser Einrichtungen zum Vergabewettbewerb mit gewerblichen Unternehmen rechtfertigen würden (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 19.05.2004, VK2-52/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 13.05.2004, VK1-42/04), erscheint hier vor dem Hintergrund eines möglicherweise für die Bg zu 1. gegebenen Wettbewerbsvorteils durch den massiven Einsatz von Zivildienstleistenden zwar bedenkenswert, jedoch unter Berücksichtigung der engen Auslegung des § 7 Nr. 6 VOL/A (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2004, Verg 33/04) im Ergebnis nicht zutreffend.

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03

    Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
    Sie nahm i.w. Bezug auf die Beschlüsse der 1. VK Bund vom 17.03.2004 (VK1 7/04) und des OLG Düsseldorf vom 23.12.2003 (Verg 58/03) und beanstandete, dass die Bg zu 1. als Einrichtung i.S.v. von § 7 Nr. 6 VOL/A vom Wettbewerb auszuschließen sei.

    Da sie deshalb günstigere Angebote vorlegen könnten, besteht die Gefahr einer Verdrängung privater Unternehmen bei der Vergabe im Preiswettbewerb (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2003, Verg 58/03).

  • BayObLG, 29.07.2003 - Verg 8/03

    Ausschluss eines Unternehmens wegen fehlenden Zertifizierungsnachweises

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
    Die ASt hat auch, den gerügten Vergabeverstoß zu ihren Lasten hinweggedacht, eine Chance darauf, sich bei der zu treffenden Vergabeentscheidung (zumindest losweise oder mit ihren Nebenangeboten) gegen ihre Wettbewerber durchzusetzen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.07.2003, Verg 8/03;OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002, WVerg 18/02 und Beschluss vom 23.07.2002, WVerg 0007/02; OLG Thüringen, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 7/03 und Beschluss vom 30.05.2002, 6 Verg 3/02), so dass sie auch insoweit antragsbefugt ist.

    Auch aus dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28.05.2003 (Verg 8/03) ergibt sich für die Beurteilung des vorliegenden Falls nichts anderes.

  • VK Düsseldorf, 30.05.2003 - VK-12/03

    Rechtsfolgen der Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens; Entscheidung nach

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
    g) Der Antrag ist auch zulässig, weil die ASt durch die Erklärung der AG, antragsgemäß zu verfahren, nicht klaglos gestellt (vgl. VK BR Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2004, VK-12/2003-L; VK BR Arnsberg, Beschluss vom 11.04.2001, VK3- 02/2001) ist.

    Daran ändert auch nichts, dass sie dem Begehren der ASt im Ergebnis nachzukommen beabsichtigt (vgl. VK BR Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2003, VK-12/2003-L) und keine eigenen Anträge gestellt hat.

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99

    Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
    Die vorgenommen Änderungen unterfallen auch nicht dem Dispens des § 24 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A; die Akzeptanz der Änderungen durch die AG ist damit rechtswidrig, so dass deren Ergebnis bei der Angebotswertung gemäß § 25 Nr. 3 VOL/A unberücksichtigt hätte bleiben müssen (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2002 - X ZR 185/99).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
    Bieterschutz könnte lediglich für den eng begrenzten Fall bestehen, dass zu erkennen ist, dass eine Absicht zur Verdrängung von Konkurrenten vom Markt (nicht von der einzelnen Vergabe) besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02 und Beschluss vom 04.09.2002, Verg 37/02; VK Münster, Beschluss vom 14.11.2002, VK 16/02).
  • OLG Celle, 08.11.2001 - 13 Verg 9/01

    Rechtmäßigkeit eines Ausschreibungsverfahrens; Erstellung einer neuen Kläranlage;

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass für die Bg zu 1. kein Privileg der Gewährträgerschaft der öffentlichen Hand, wie z.B. bei Anstalten des öffentlichen Rechts (vgl. insoweit OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001, 13 Verg 9/01) gegeben ist.
  • OLG Jena, 19.04.2004 - 6 Verg 3/04

    Geheimwettbewerb

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2002 - Verg 37/02

    § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A als bieterschützende Vorschrift?

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 2/03

    Zulässigkeit von Bietergemeinschaften

  • OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03

    Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - Verg 3/02

    verbindliche Preisangabe

  • VK Sachsen, 01.03.2004 - 1/SVK/005-04

    Gewichtung von Zuschlagskriterien

  • VK Niedersachsen, 07.11.2003 - 203-VgK-32/03

    Verstoß gegen das Tranparenzangebot im Rahmen eines Vergabeverfahrens;

  • OLG Celle, 23.03.2000 - 13 Verg 1/00

    Vergabeverfahren: Annahme eines Kartellverstoßes durch Bietergemeinschaft bei

  • VK Münster, 28.05.2004 - VK 10/04

    Ähnliche Einrichtungen i.S.v. § 7 Nr. 6 VOL/A

  • VK Nordbayern, 28.07.2003 - 320.VK-3194-26/03

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweise

  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2003 - VK-SH 21/03

    Nur Maßnahmen der Vergabestelle können geprüft werden!

  • VK Münster, 14.11.2002 - VK 16/02

    Leistungsbeschreibung und Diskriminierungsverbot

  • VK Bund, 10.09.2003 - VK 1-71/03

    Maßnahme zur Durchführung von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) nach § 241 SGB

  • VK Niedersachsen, 10.02.2004 - 203-VgK-43/03

    Vergaberechtliche Zulässigkeit der Einschaltung eines kommunalen, exterritorial

  • VK Bund, 19.05.2004 - VK 2-52/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Nordbayern, 05.06.2003 - 320.VK-3194-16/03

    Bieter darf nicht als Einzelbieter und in Bietergemeinschaft auftreten

  • VK Sachsen, 12.03.2003 - 1/SVK/010-03

    Ausschluss wegen unzureichender technischer Leistung

  • VK Baden-Württemberg, 24.11.2003 - 1 VK 66/03

    Voraussetzungen für Nebenangebote

  • OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02

    Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot

  • OLG Jena, 22.04.2004 - 6 Verg 2/04

    Verlängerung der Angebotsfrist

  • OLG Dresden, 23.07.2002 - WVerg 7/02

    Fehlende Eignung eines "Newcomers"

  • OLG Jena, 15.07.2003 - 6 Verg 7/03

    Vollständigkeit eines Angebots, Teillos, Eindeutige und erschöpfende

  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 18/02

    Rechtsschutzbedürfnis; Pauschalpreisnachlass; Änderung der Verdingungsunterlagen

  • VK Bund, 11.10.2002 - VK 1-75/02

    Lieferung, Installation und Konfiguration von Anlagen für die Überwachung der

  • VK Arnsberg, 11.04.2001 - VK 3-02/01

    Rüge ist gegenüber der VSt, nicht gegenüber der VK auszusprechen!

  • VK Brandenburg, 29.08.2002 - VK 45/02

    Betriebe der öffentlichen Hand als Bewerber/Bieter

  • VK Sachsen, 29.09.1999 - 1 VK 16/99

    Wie wird Rechtzeitigkeit eines Angebots bewiesen?

  • VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05

    Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung

    Die Vergabekammer hat daraufhin die AG mit bestandskräftigem Beschluss vom 26.10.2004 (VK-SH 26/04) verpflichtet, die Angebote der Firmen Fahrdienst XXX und der XXX gGmbH sowie der durch diese gebildeten Bietergemeinschaft von der Wertung auszuschließen und alsdann die Wertung der Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen, da diese Bewerber durch die parallele Beteiligung als Einzelbieter und als Bietergemeinschaft eine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.v. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A getroffen hatten.

    festzustellen, dass das Vergabeverfahren nicht bereits durch die Erteilung des Zuschlags bzw. von Zuschlägen beendet worden ist, da solche Zuschläge gemäß § 13 Satz 6 VgV nichtig wären, 2. der AG zu untersagen, den Zuschlag auf Angebote der XXX eG und der Soziale Dienste XXX zu erteilen, 3. die Aufhebung des Vergabeverfahrens anzuordnen, 4. hilfsweise zu 3): der AG aufzugeben, die Angebote nach Maßgabe der Rechtsauffassung der Vergabekammer neu zu werten, 5. der ASt nach Beiziehung der Vergabeakten Akteneinsicht gemäß § 111 GWB zu gewähren, 6. die Akten des Verfahrens VK-SH 26/04 zu diesem Verfahren beizuziehen, 7. die Kosten des Verfahrens der AG aufzuerlegen, 8. festzustellen, dass es sich bei der Vergabe an die XXX gGmbH um eine nichtige ,,de-facto-Vergabe" handele und 9. die AG zu verpflichten, diese Leistungen unverzüglich vergaberechtskonform zu vergeben.

    Eine Ausweitung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 16.09.2003, VII Verg 52/03) über die dort zugrunde liegende Konstellation (Parallelbeteiligung als Einzelfirma und im Rahmen einer Bietergemeinschaft, so auch erkennende Kammer, Beschluss vom 26.10.2004, VK-SH 26/04) auf alle nur denkbaren, zivilrechtlich im Übrigen zulässigen Organisationsverbindungen von Bieterunternehmen würde faktisch zu einer Beschränkung des Wettbewerberkreises führen, die mit dem Ziel des Vergaberechtes nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. VK BR Lüneburg, Beschluss vom 07.11.2003, 203-VgK- 32/2003).

  • VK Schleswig-Holstein, 15.05.2006 - VK-SH 10/06

    Angebotsausschluss wegen "Mischkalkulation"

    Dieser Auffassung hat sich die Kammer bereits angeschlossen (vgl. Beschluss vom 26.10.2004, VK-SH 26/04 und Beschluss vom 05.08.2003, VK-SH 21/03); nach nochmaliger Überprüfung wird daran festgehalten.
  • VK Sachsen, 28.12.2009 - 1/SVK/060-09

    Unklare Preisangaben führen zum Ausschluss!

    Erweist sich die unternehmerische Entscheidung gegen die Alleinbewerbung nach diesem Maßstab als nachvollziehbar, so ist von der Zulässigkeit einer Bewerbergemeinschaft auszugehen (vgl. OLG Koblenz, B. v. 29.12.2004, 1 Verg 6/04; OLG Frankfurt am Main, B. v. 27.6.2003, 11 Verg 2/03, VK Sachsen, B. v. 20.01.2005, 1/SVK/127-04; VK Schleswig-Holstein, B. v. 26.10.2004, VK-SH 26/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.11.2004 - VK-SH 30/04

    VOF-Verfahren: Notwendige Angaben zum Zwecke der Vergleichbarkeit

    Zwar stellt die Angebotsabgabe eines Bieters sowohl als Einzelbieter als auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft eine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.v. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f VOL/A dar (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 26.10.2004, VK-SH 26/04, m.w.N.), indes liegt die Sache im vorliegenden Fall anders.
  • VK Südbayern, 11.08.2005 - Z3-3-3194-1-35-07/05

    Keine Pflicht zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen!

    Die Anforderungen sind anerkanntermaßen hoch (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.03.2004 - Az.: 11 Verg 4/04, 5/04; Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Beschluss vom 02.02.2005 - Az.: VK-SH 01/05; Beschluss vom 26.10.2004 - Az.: VK-SH 26/04; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 24.08.2004 - Az.: VK 2- 115/04).
  • VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/060-06

    Bietergemeinschaft: Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung?

    Erweist sich die unternehmerische Entscheidung gegen die Alleinbewerbung nach diesem Maßstab als nachvollziehbar, so ist von der Zulässigkeit einer Bewerbergemeinschaft auszugehen (vgl. OLG Koblenz, B. v. 29.12.2004, 1 Verg 6/04; OLG Frankfurt am Main, B. v. 27.6.2003, 11 Verg 2/03, VK Sachsen, B. v. 20.01.2005, 1/SVK/127-04; VK Schleswig-Holstein, B. v. 26.10.2004, VK-SH 26/04).
  • VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/059-06

    Ausreichend fähige Einzelunternehmen: Bietergemeinschaft unzulässig!

    Erweist sich die unternehmerische Entscheidung gegen die Alleinbewerbung nach diesem Maßstab als nachvollziehbar, so ist von der Zulässigkeit einer Bewerbergemeinschaft auszugehen (vgl. OLG Koblenz, B. v. 29.12.2004, 1 Verg 6/04; OLG Frankfurt am Main, B. v. 27.6.2003, 11 Verg 2/03, VK Sachsen, B. v. 20.01.2005, 1/SVK/127-04; VK Schleswig-Holstein, B. v. 26.10.2004, VK-SH 26/04).
  • VK Sachsen, 21.07.2005 - 1/SVK/076-05

    Bietereignung nur als Prognoseentscheidung beurteilungsfähig

    Da die Prüfung der Eignung eines Unternehmens ein wertender Vorgang ist, in den zahlreiche Einzelumstände einfließen, ist davon auszugehen, dass diese Begriffe den Auftraggebern einen Beurteilungsspielraum einräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (VK Schleswig-Holstein, B. v.26.10.2004 - Az.: VK-SH 26/04; VK Nordbayern, B. vom 17.3.2003 - Az.: 320.VK-3194- 06/03, B. vom 14.2.2003 - Az.: 320.VK-3194-02/03; VK Münster, B. vom 4.12.2003 - Az.: VK 21/03; 2. VK Bund, Beschluss vom 11.01.2005 - Az.: VK 2-220/04; Beschluss vom 11.11.2004 - Az.: VK 2-196/04; Beschluss vom 11.11.2002 - Az.: VK 2-82/02; - zitiert nach Weyand Ibr-online-Kommentar, Rnr. 240 zu § 97 GWB Stand 18.07.2005).
  • VK Sachsen, 03.11.2005 - 1/SVK/125-05

    Kläranlage XXX: Teilprojekt B - E-/MSR-Technik

    Daher ist davon auszugehen, dass diese Begriffe den Auftraggebern einen Beurteilungsspielraum einräumen, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (2. VK des Bundes, Beschluss vom 20.07.2005 - Az.: VK 2-72/05; Beschluss vom 11.01.2005 - Az.: Vergabekammer 2-220/04; Beschluss vom 11.11.2004 - Az.: VK 2-196/04; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.10.2004 - Az.: VK-SH 26/04; VK Nordbayern, Beschluss vom 17.3.2003 - Az.: 320.VK- 3194-06/03, , Beschluss vom 14.2.2003 - Az.: 320.VK-319402/03; VK Münster, Beschluss vom 4.12.2003 - Az.: VK 21/03).
  • VK Brandenburg, 24.02.2005 - VK 1/05

    Eignung eines Generalübernehmers

    Die Eignungsbegriffe räumen dabei dem Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum ein, der nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Nachprüfungsinstanzen zugänglich ist (VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. Oktober 2004 ­ VK-SH 26/04; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 11. November 2002 ­ VK 2-82/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht