Rechtsprechung
VK Westfalen, 23.01.2019 - VK 1-39/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was tun bei unklaren Mindestanforderungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Wie umgehen mit (angeblich) unklaren Mindestanforderungen?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Was tun bei unklaren Mindestanforderungen? (VPR 2019, 150)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04
Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im …
Auszug aus VK Westfalen, 23.01.2019 - VK 1-39/18
2.2 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, vgl. u.a. Beschluss vom 01.08.2006, X ZR 115/04, liegt eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen vor, wenn das Angebot eines Bieters eine Vorgabe des Leistungsverzeichnisses nicht einhält. - BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
Straßenausbau
Auszug aus VK Westfalen, 23.01.2019 - VK 1-39/18
Dafür, ob die Vorgaben in den Vergabeunterlagen diesen Anforderungen genügen, ist der objektive Empfängerhorizont der potenziellen Bieter, also eines abstrakt bestimmten Adressatenkreises, maßgeblich, so u.a. BGH, 03.04.2012, X ZR 130/10. - VK Westfalen, 04.12.2017 - VK 1-31/17
Unerfüllbare Leistungsbeschreibung: Auftragserteilung unmöglich!
Auszug aus VK Westfalen, 23.01.2019 - VK 1-39/18
Es würde dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Wettbewerbsgebot zuwiderlaufen, wenn man in einem solchen Fall ein Angebot ausschließt, während andere Angebote in der Wertung bleiben, vgl. dazu VK Westfalen, Beschluss vom 04.12.2017, VK 1- 31/17. - OLG Düsseldorf, 12.02.2013 - Verg 1/13
Andere als ausgeschriebene Leistung angeboten: Ausschluss zwingend!
Auszug aus VK Westfalen, 23.01.2019 - VK 1-39/18
Wird nicht die nach den Vergabeunterlagen geforderte Leistung angeboten, ist das Angebot zwingend von der Vergabe auszuschließen, weil hierdurch die Vergabeunterlagen abgeändert werden, so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.02.2013, Verg 1/13.