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   VK Bremen, 26.05.2015 - 16 VK 3/15   

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VK Bremen, 26.05.2015 - 16 VK 3/15 (https://dejure.org/2015,26658)
VK Bremen, Entscheidung vom 26.05.2015 - 16 VK 3/15 (https://dejure.org/2015,26658)
VK Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 16 VK 3/15 (https://dejure.org/2015,26658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachunternehmer ist nicht antragsbefugt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmer ist nicht antragsbefugt! (VPR 2015, 277)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bremen, 26.05.2015 - 16 VK 3/15
    Das Interesse muss dabei auf den Auftrag bezogen sein, so wie er ohne Vergabeverstoß zu vergeben ist (BGH, Beschluss v. 08.02.2011 - X ZB 4/10).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Bremen, 26.05.2015 - 16 VK 3/15
    Einem nach wirksamer Zuschlagserteilung eingereichten Nachprüfungsantrag fehlt es mithin an der Statthaftigkeit (VK Bund, 2-113/14 v. 21.01.2015, mit Verweis auf BGH, X ZB 14/00 v. 19.12.2000).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags eines potentiellen

    Auszug aus VK Bremen, 26.05.2015 - 16 VK 3/15
    Ein lediglich mittelbares Auftragsinteresse ist im Rahmen der Antragsbefugnis nicht schutzwürdig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 - Verg 20/14 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 16.09.2013 - 1 Verg 5/13

    Sammeltonnen - Europaweite Ausschreibung: Aufgabenspezifischer Anbietermarkt für

    Auszug aus VK Bremen, 26.05.2015 - 16 VK 3/15
    d) Ob die Rüge vom 25.03.2015 verspätet i.S.v. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB und damit präkludiert war oder ob es aufgrund der teilweise angenommenen Europarechtswidrigkeit dieses Merkmals (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss v. 16.09.2013 - 1 Verg 5/13) nicht darauf ankommt, kann gleichfalls dahin stehen.
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