Rechtsprechung
VK Bund, 09.04.2015 - VK 2-19/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ams-rae.de
Nachprüfungsverfahren: Briefpostdienstleistungen, Vertragsverlängerung, unbefristete Verträge, zwingender Aussschlussgrund
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Nachprüfungsverfahren: Briefpostdienstleistungen - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Verlängerung von Rahmenverträgen durch Optionsklausel!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- sebastianconrad.de (Entscheidungsbesprechung)
Unbefristete Aufträge sind regelmäßig unzulässig
Verfahrensgang
- VK Bund, 09.04.2015 - VK 2-19/15
- OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 4/13
Anforderungen an die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen
Auszug aus VK Bund, 09.04.2015 - VK 2-19/15
Mit Schriftsatz vom 27. März 2015 korrigiert die Ag ihre Rechtsmeinung über den Charakter des Vertrags dahin, dass sie nun doch nicht vom Vorliegen eines Rahmenvertrags ausgehe; sie fügt eine interne Email vom 9. September 2014 an, in welcher die Ag unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19. Juni 2013 (VII-Verg 4/13) zu Krankentransporten entschieden habe, dass es sich nicht um einen Rahmenvertrag handele.Die von der Ag in Bezug genommene Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19. Juni 2013 (VII-Verg 4/13) betrifft einen anderen Sachverhalt, in welchem ein einheitlicher Auftrag zur Errichtung einer bestimmten Infrastruktur zur Erbringung von Rettungsdienstleistungen im Raum stand, und besagt in der Sache für das streitgegenständliche Verfahren daher nichts anderes.
- OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - Verg 65/11
Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Bund, 09.04.2015 - VK 2-19/15
Daraus folgt weiter, dass keinem der Verfahrensbeteiligten hinsichtlich seiner Aufwendungen ein Erstattungsanspruch zuerkannt werden kann, § 128 Abs. 4 S. 1 GWB, § 92 Abs. 1 S. 2 ZPO analog (vgl. zum Vorstehenden OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2012 - Verg 65/11 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15
Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die …
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 9. April 2015 (VK 2-19/15) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Vergabeverfahren, sofern die Antragsgegnerin am Beschaffungsvorhaben festhält, in den Stand vor Übersenden der Vergabeunterlagen und Auffordern zur Angebotsabgabe zurückzuversetzen ist.Die Vergabekammer (2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. April 2015 - VK 2-19/15) hat auf eine Untersagung des Zuschlags erkannt und entschieden, das Verfahren sei in den Stand vor einer Korrektur der Auftragsbekanntmachung zurückzuversetzen.
- VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
Nachprüfungsverfahren: Briefdienstleistungen
Im Hinblick auf Hinweisbeschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes im Rahmen von Nachprüfungsverfahren (VK 2-19/15, VK 2-21/15 und VK 2-27/15), die zu parallelen Vergabeverfahren der Agg zur Beschaffung von Briefdienstleistungen für ihre [...] ergangen waren, trat die ASt der dort vertretenen Ansicht entgegen, das Vergabeverfahren müsse zurückversetzt werden, da die unter Ziffer II.2.3) der Bekanntmachung gemachte Angabe, dass eine Vertragsverlängerung vorgesehen sei, andernfalls eine unzulässige Vertragsverlängerung ermögliche.Abweichend von der Auffassung der 2. Vergabekammer des Bundes in parallel gelagerten Fällen (vgl. Beschlüsse vom 8., 9. und 16. April 2015, VK 2-21/15, VK 2-19/15 und VK 2-7/15) ist kein Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften erkennbar, der die rechtsschutzsuchende ASt in ihren Rechten verletzt.
- VK Bund, 18.04.2018 - VK 2-28/18
Signaturfehler bei elektronischer Angebotsabgabe; Konzeptwertung bei …
Da grundsätzlich eine Abweichung von Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zum Ausschluss des Angebots bereits aus formellen Gründen führt, so § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, sind abweichende als von der Ag beschriebene Prozesse schon im Ausgangspunkt nicht zulässig (2. VK Bund, Beschlüsse vom 8., 9. und 16. April 2015, VK2-19/15, -21/15 und - 27/15) Demzufolge stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer graduellen Bewertung in einem Bereich, der nach den Vorstellungen der Ag - jedenfalls zu einem Teil - lediglich zur Bestätigung der von ihr selbst aufgestellten Prozesse und Abläufe dienen soll. - VK Bund, 06.04.2018 - VK 2-22/18
Konzeptbewertung bei Briefdienstleistungen
Da grundsätzlich eine Abweichung von Vorgaben in der Leistungsbeschreibung zum Ausschluss des Angebots bereits aus formellen Gründen führt, so § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, sind abweichende als von der Ag beschriebene Prozesse schon im Ausgangspunkt nicht zulässig (2. VK Bund, Beschlüsse vom 8., 9. und 16. April 2015, VK2-19/15, -21/15 und -27/15) Demzufolge stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer graduellen Bewertung in einem Bereich, der nach den Vorstellungen der Ag - jedenfalls zu einem Teil - lediglich zur Bestätigung der von ihr selbst aufgestellten Prozesse und Abläufe dienen soll.