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   VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18   

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VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18 (https://dejure.org/2018,23760)
VK Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2018 - 1/SVK/005-18 (https://dejure.org/2018,23760)
VK Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2018 - 1/SVK/005-18 (https://dejure.org/2018,23760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber darf nur die bekannt gemachten Kriterien verwenden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Strikte Transparenz im Rahmen der Wertung! (VPR 2018, 1042)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückversetzung des Vergabeverfahrens = Teilaufhebung (VPR 2018, 1041)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückversetzung = Teilaufhebung! (IBR 2018, 648)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber darf nur die bekannt gemachten Kriterien verwenden! (IBR 2018, 646)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
    Eine Zurückversetzung ist in der Regel so wie eine teilweise Aufhebung zu bewerten (VK Nordbayern, B. v. 29.10.2015, 21.VK-3194-34/15; OLG Düsseldorf, B. v. 12.01.2015, Verg 29/14).

    Stellt aber ein öffentlicher Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einen Fehler in den Vergabeunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur grundsätzlich berechtigt (OLG Düsseldorf, B. v. 12.1. 2015 - VII-Verg 29/14, m. Verw. a. BGH, B. v. 26.09.2006, X ZB 14/06).

    Ein Nichtvorliegen der hier katalogartig aufgeführten Aufhebungsgründe führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen (vgl. nur OLG Düsseldorf, B. v. 12.01.2015 - Verg 29/14, m. Verw. a. BGH, B. v. 20.03.2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, B. v. 16.10.2013, VII-Verg 16/13, BA 7, m.w.N.).

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
    Er unterliegt keinem Kontrahierungszwang; er braucht mithin einen ausgeschriebenen Auftrag nicht zu erteilen und eine Vergabe nicht mit einem Zuschlag abzuschließen (std. Rspr., vgl. nur BGH, B. v. 20.3. 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, B. v. 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, zuletzt: VK Bund, B. v. 14.08.2017 - VK 1-75/17).

    Ein Nichtvorliegen der hier katalogartig aufgeführten Aufhebungsgründe führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen (vgl. nur OLG Düsseldorf, B. v. 12.01.2015 - Verg 29/14, m. Verw. a. BGH, B. v. 20.03.2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, B. v. 16.10.2013, VII-Verg 16/13, BA 7, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
    Das Transparenzgebot hat in diesem Zusammenhang den Zweck, den Bietern zu ermöglichen, ihr Angebot möglichst optimal auf die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers zuzuschneiden und somit seine Zuschlagschancen zu erhöhen (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 9. April 2014, VII-Verg 36/13; B. v. 3. März 2010, VII- Verg 48/09).

    Die Kriterien dürfen dem Zweck der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht zuwiderlaufen und die festgelegten Kriterien dürfen nicht willkürlich gesetzt oder sachfremd sein (OLG Düsseldorf, B. v. 3. März 2010 - Verg 48/09).

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - Verg 36/13

    Anforderungen an die Transparenz der Berechnungsformel für das wirtschaftlichste

    Auszug aus VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
    Hat ein Auftraggeber Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungsregeln oder Bewertungsmatrizen aufgestellt, sind diese den Bietern vollständig offenzulegen (statt aller: VK Bund, B. v. 03.03.2015 - VK 1-4/15 m. Verw. auf OLG Düsseldorf, B. v. 9. April 2014, VII-Verg 36/13).

    Das Transparenzgebot hat in diesem Zusammenhang den Zweck, den Bietern zu ermöglichen, ihr Angebot möglichst optimal auf die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers zuzuschneiden und somit seine Zuschlagschancen zu erhöhen (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 9. April 2014, VII-Verg 36/13; B. v. 3. März 2010, VII- Verg 48/09).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13

    Auftraggeber muss keinen Zuschlag erteilen!

    Auszug aus VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
    Er unterliegt keinem Kontrahierungszwang; er braucht mithin einen ausgeschriebenen Auftrag nicht zu erteilen und eine Vergabe nicht mit einem Zuschlag abzuschließen (std. Rspr., vgl. nur BGH, B. v. 20.3. 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, B. v. 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, zuletzt: VK Bund, B. v. 14.08.2017 - VK 1-75/17).

    Ein Nichtvorliegen der hier katalogartig aufgeführten Aufhebungsgründe führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen (vgl. nur OLG Düsseldorf, B. v. 12.01.2015 - Verg 29/14, m. Verw. a. BGH, B. v. 20.03.2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, B. v. 16.10.2013, VII-Verg 16/13, BA 7, m.w.N.).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
    Dies ist vor dem Hintergrund, dass es einer transparenten Auftragsvergabe schon nicht entgegensteht, wenn der öffentliche Auftraggeber für die Erfüllung qualitativer Wertungskriterien Noten mit zugeordneten Punktwerten vergibt, ohne dass die Vergabeunterlagen weitere konkretisierende Angaben dazu enthalten, wovon die jeweils zu erreichende Punktzahl konkret abhängen soll (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17), nicht zu beanstanden.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
    Stellt aber ein öffentlicher Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einen Fehler in den Vergabeunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur grundsätzlich berechtigt (OLG Düsseldorf, B. v. 12.1. 2015 - VII-Verg 29/14, m. Verw. a. BGH, B. v. 26.09.2006, X ZB 14/06).
  • VK Nordbayern, 29.10.2015 - 21.VK-3194-34/15

    Fehler der Vergabestelle sind kein Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung!

    Auszug aus VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
    Eine Zurückversetzung ist in der Regel so wie eine teilweise Aufhebung zu bewerten (VK Nordbayern, B. v. 29.10.2015, 21.VK-3194-34/15; OLG Düsseldorf, B. v. 12.01.2015, Verg 29/14).
  • OLG München, 25.07.2013 - Verg 7/13

    Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Wertung einer Präsentation anhand nicht

    Auszug aus VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
    Eine Rechtsverletzung in dieser Wertungskategorie wäre bei entsprechender Antragstellung - worauf die Vergabekammer im Rahmen der mündlichen Verhandlung hingewiesen hatte - festzustellen gewesen (vgl. bspw. OLG München, B. v. 25.7. 2013 - Verg 7/13).
  • VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17

    Metallbauarbeiten, Metallfenster

    Auszug aus VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18
    Er unterliegt keinem Kontrahierungszwang; er braucht mithin einen ausgeschriebenen Auftrag nicht zu erteilen und eine Vergabe nicht mit einem Zuschlag abzuschließen (std. Rspr., vgl. nur BGH, B. v. 20.3. 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, B. v. 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, zuletzt: VK Bund, B. v. 14.08.2017 - VK 1-75/17).
  • VK Bund, 03.03.2015 - VK 1-04/15

    Nachprüfungsverfahren: Entwicklung und Betrieb eines Endkundenmesskonzepts

  • VK Niedersachsen, 01.11.2021 - VgK-38/21

    Voraussetzungen für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren

    Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil)Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10; Beschluss vom 08.07.2009; VK Sachsen, Beschluss vom 26.04.2018, 1/SVK/005-18).
  • VK Niedersachsen, 10.07.2019 - VgK-22/19

    Ausschreibung der thermischen Verwertung des bei der Stadtentwässerung

    Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil-)Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, XZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010, Vll-Verg 28/10; Beschluss vom 08.07.2009; VK Sachsen, Beschluss vom 26.04.2018, 1/SVK/005-18).
  • VK Niedersachsen, 21.12.2022 - VgK-21/22

    Technische Anforderungen an das Bauwerk sind keine technischen Spezifikationen!

    Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil)Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt, vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10; Beschluss vom 08.07.2009; VK Sachsen, Beschluss vom 26.04.2018, 1/SVK/005-18.
  • VK Niedersachsen, 15.12.2020 - VgK-46/20

    Vergabeunterlagen intransparent: Fehlerkorrektur auch nach Submission!

    Notwendige Voraussetzung für eine vollständige oder auch nur teilweise Aufhebung einer Ausschreibung ist lediglich, dass der öffentliche Auftraggeber für seine (Teil)Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder nur zum Schein erfolgt, vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.2010 - Verg 28/10; Beschluss vom 08.07.2009; VK Sachsen, Beschluss vom 26.04.2018, 1/SVK/005-18.
  • VK Sachsen, 22.02.2022 - 1/SVK/038-21

    Auftraggeber kann eigene Fehler auch nach der Angebotsabgabe korrigieren!

    Dies ist Folge der Vertragsfreiheit, die auch für im Wege öffentlicher Ausschreibungen vergebene Aufträge gilt (VK Bund, B. v. 13.02.2020 - VK 1-2/20; VK Lüneburg, B. v. 15.12.2020 - VgK-46/2020; VK Bund, B. v. 13.12.2016 - VK 2-125/16; OLG Düsseldorf, B. v. 12.01.2015 - Verg 29/14, VK Sachsen, B. v. 26.04.2018, 1/SVK/005-18).
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