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   VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 20/22   

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VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 20/22 (https://dejure.org/2024,6683)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2024 - VfGBbg 20/22 (https://dejure.org/2024,6683)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2024 - VfGBbg 20/22 (https://dejure.org/2024,6683)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Sozialgericht; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 4/22

    Ausschluss vom Richteramt

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 20/22
    Der als "Ergänzung Verfassungsbeschwerde, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" bezeichnete, auf den 22. Mai 2022 datierte 68-seitige Schriftsatz zum Aktenzeichen VfGBbg 4/22 ist mehrmals eingegangen.

    Ferner habe das Verfassungsgericht eine Abschrift des Schriftsatzes zu der Verfahrensakte VfGBbg 4/22 genommen.

    Das Verfassungsgericht hat in dem zum Aktenzeichen VfGBbg 4/22 ergangenen Beschluss vom heutigen Tage unter anderem zu den im Schriftsatz vom 22. Mai 2022 gestellten Anträgen und insbesondere zu seinem aus früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren gehaltenen Vorbringen entschieden und ausgeführt.

    Über die dem Schriftsatz vom 22. Mai 2022 zu entnehmenden, offensichtlich unzulässigen Befangenheitsgesuche hat das Verfassungsgericht bereits mit Beschluss vom heutigen Tag zum Aktenzeichen VfGBbg 4/22 entschieden, so dass es einer erneuten Entscheidung über die identischen Rügen in diesem Verfahren nicht bedarf.

    Nachdem sich das Verfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren VfGBbg 4/22 bereits zur Zulässigkeit der im Schriftsatz vom 22. Mai 2022 gestellten Anträge zu Ziffer 3) bis 9) verhalten hat, bedarf es dazu keiner weiteren Ausführungen; auf den ergangenen Beschluss wird Bezug genommen.

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 20/22
    Das gilt auch, wenn ein Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung des einfachen Rechts zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2023 ‌- 1 BvR 75/22 -‌, Rn. 33, juris).

    Im Übrigen lässt der Beschwerdeführer außer Betracht, dass offensichtlich missbräuchliche Ablehnungsgesuche die Beschlussfähigkeit des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers von vornherein nicht zu beeinflussen vermögen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juni 2015 ‌- 2 BvR 740/15 -‌, Rn. 15, vom 10. November 2022 ‌- 2 BvR 1624/22 -‌, Rn. 3, und vom 12. Dezember 2023 ‌- 1 BvR 75/22 -‌, Rn. 35 ff., juris).

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 20/22
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst überschritten, wenn die Auslegung und Anwendung des maßgeblichen einfachen Rechts willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite von Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV grundlegend verkennt (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2022 ‌- VfGBbg 57/21 -,‌ Rn. 61 m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 20/22
    Gleichermaßen kann eine Partei weder durch Strafanzeigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. April 1996 ‌- 2 BvR 1639/94 -‌, Rn. 9, juris) noch durch wiederholte erfolglose Ablehnungsgesuche einen Richter "ausschalten" (vgl. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 42 ZPO, Rn. 29 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.11.2022 - 2 BvR 1624/22

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 20/22
    Im Übrigen lässt der Beschwerdeführer außer Betracht, dass offensichtlich missbräuchliche Ablehnungsgesuche die Beschlussfähigkeit des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers von vornherein nicht zu beeinflussen vermögen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juni 2015 ‌- 2 BvR 740/15 -‌, Rn. 15, vom 10. November 2022 ‌- 2 BvR 1624/22 -‌, Rn. 3, und vom 12. Dezember 2023 ‌- 1 BvR 75/22 -‌, Rn. 35 ff., juris).
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