Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 15.07.1999 - VfGBbg 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,48291
VerfG Brandenburg, 15.07.1999 - VfGBbg 20/99 (https://dejure.org/1999,48291)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.1999 - VfGBbg 20/99 (https://dejure.org/1999,48291)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - VfGBbg 20/99 (https://dejure.org/1999,48291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,48291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1; VerfGGBbg, § 46
    Sozialrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung; Bundesgericht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Begründungserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 8/98

    Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.1999 - VfGBbg 20/99
    Eine bereits im Februar 1998 gegen Beitragsnachforderungen der KKH erhobene Verfassungsbeschwerde verwarf das Verfassungsgericht mit Beschluß vom 16. April 1998 (VfGBbg 8/98), weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei.

    Auch dies steht nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts einer Sachentscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt entgegen (s. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 8/98 - Beschluß vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97-; Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 121 f.).

  • VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 17/96

    Verfahrensbindung; Asylrecht; Bundesrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.1999 - VfGBbg 20/99
    Auch dies steht nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts einer Sachentscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt entgegen (s. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 8/98 - Beschluß vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97-; Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 121 f.).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97

    Subsidiarität; Vorabentscheidung; Auslagenerstattung; Gegenstandswert

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.1999 - VfGBbg 20/99
    Auch dies steht nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts einer Sachentscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt entgegen (s. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 8/98 - Beschluß vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97-; Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 17/96, 18/96 und 19/96 -, LVerfGE 5, 112, 121 f.).
  • VerfG Brandenburg, 18.07.1996 - VfGBbg 20/95

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.1999 - VfGBbg 20/99
    Eine Verfassungsbeschwerde ist danach unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität regelmäßig auch dann unzulässig, wenn unbeschadet der Ausschöpfung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in zumutbarer Weise Rechtsschutz noch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. etwa Beschluß vom 18. Juni 1996 - VfGBbg 20/95 -, LVerfGE 4, 201, 205 f., m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 11/93

    Trotz Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.1999 - VfGBbg 20/99
    Der dem zugrundeliegende Gedanke des effektiven Rechtsschutzes gilt gleichermaßen im Bereich des Subsidiaritätsprinzips (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 -, LVerfGE 2, 85, 87).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.07.1999 - VfGBbg 20/99
    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangene fachgerichtliche Entscheidung ist mithin, daß der Beschwerdeführer eine gerade dieses Verfahren betreffende und im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren nicht mehr korrigierbare Grundrechtsverletzung (etwa den Verstoß gegen bestimmte Verfahrensgrundrechte, s. hierzu etwa BVerfGE 69, 233, 241) geltend macht.
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2022 - VfGBbg 92/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; Subsidiarität;

    Soweit sich die gerügte Grundrechtsverletzung hingegen auf den Prüfungsgegenstand des fachgerichtlichen Hauptsacheverfahrens bezieht, ist der Beschwerdeführer grundsätzlich darauf zu verweisen, sein Recht zunächst dort zu suchen (vgl. z. B. Beschluss vom 16. Juli 1999 - VfGBbg 20/99 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99

    Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes

    Dieser Grundsatz besagt, dass von einem Beschwerdeführer zu verlangen ist, dass er alles im Rahmen seiner Möglichkeiten Stehende unternimmt, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder zu verhindern (ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, vgl. zuletzt den Beschluss vom 15. Juli 1999 - VfGBbg 20/99 -, m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 1/03

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch der Eltern auf Erweiterung des

    Bd. 11, 198, 201 f. m.w.N.; vom 16. Juli 1999 - VfGBbg 20/99 - vom 18. Juli 1996 - VfGBbg 20/95-, LVerfGE 4, 201 und vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94-, LVerfGE 2, 170; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 2002 - 1 BvR 2305/02 -, www.BVerfG.de, Abschnitt 7; BVerfGE 104, 65, 70 f.; 86, 15, 22; 79, 275, 278 f.; 78, 290, 301 f.; 77, 381, 400 f.).
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 66/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Subsidiarität;

    Soweit sich die gerügte Grundrechtsverletzung hingegen auf den Prüfungsgegenstand des fachgerichtlichen Hauptsacheverfahrens bezieht, ist der Beschwerdeführer grundsätzlich darauf zu verweisen, sein Recht zunächst dort zu suchen (vgl. z. B. Beschluss vom 16. Juli 1999 ‌- VfGBbg 20/99 -, https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 59/15

    Eine Verfassungsbeschwerde ist aus Gründen der Subsidiarität unzulässig, wenn im

    Soweit sich die gerügte Grundrechtsverletzung hingegen auf den Prüfungsgegenstand des fachgerichtlichen Hauptsacheverfahrens bezieht, ist der Beschwerdeführer grundsätzlich darauf zu verweisen, sein Recht zunächst dort zu suchen (Beschluss vom 15. Juli 1999 - VfGBbg 20/99 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2022 - VfGBbg 91/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Soweit sich die gerügte Grundrechtsverletzung hingegen auf den Prüfungsgegenstand des fachgerichtlichen Hauptsacheverfahrens bezieht, ist der Beschwerdeführer grundsätzlich darauf zu verweisen, sein Recht zunächst dort zu suchen (vgl. z. B. Beschluss vom 15. Juli 1999 ‌- VfGBbg 20/99 -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2022 - VfGBbg 78/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Soweit sich die gerügte Grundrechtsverletzung hingegen auf den Prüfungsgegenstand des fachgerichtlichen Hauptsacheverfahrens bezieht, ist der Beschwerdeführer grundsätzlich darauf zu verweisen, sein Recht zunächst dort zu suchen (vgl. z. B. Beschluss vom 15. Juli 1999 ‌- VfGBbg 20/99 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 13/15

    Subsidiarität

    Soweit sich die gerügte Grundrechtsverletzung hingegen auf den Prüfungsgegenstand des fachgerichtlichen Hauptsacheverfahrens bezieht, ist der Beschwerdeführer grundsätzlich darauf zu verweisen, sein Recht zunächst dort zu suchen (Beschluss vom 15. Juli 1999 - VfGBbg 20/99 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 42/99

    Grundrechtsberechtigung; Beschwerdebefugnis; Parteifähigkeit; Subsidiarität;

    Eine Verfassungsbeschwerde ist danach regelmäßig auch dann unzulässig, wenn unbeschadet der Ausschöpfung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in zumutbarer Weise Rechtsschutz noch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. u.a. Beschluss vom 15. Juli 1999 - VfGBbg 20/99-).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 43/99

    Zivilprozeßrecht; Parteifähigkeit; Beschwerdebefugnis; Subsidiarität;

    Eine Verfassungsbeschwerde ist danach regelmäßig auch dann unzulässig, wenn unbeschadet der Ausschöpfung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in zumutbarer Weise Rechtsschutz noch im fachgerichtlichen Hauptsacheverfahren erlangt werden kann (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. zuletzt Beschluss vom 15. Juli 1999 - VfGBbg 20/99 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht