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   VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 109/17, VfGBbg 8/17 EA   

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VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 109/17, VfGBbg 8/17 EA (https://dejure.org/2018,1289)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.01.2018 - VfGBbg 109/17, VfGBbg 8/17 EA (https://dejure.org/2018,1289)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 109/17, VfGBbg 8/17 EA (https://dejure.org/2018,1289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; unzureichende Auseinandersetzung mit der einfachen Rechtslage; Willkür; zügiges Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 95/15

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsabwehrklage; Notwegerecht; Ersatzweg;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 109/17
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 9/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 17.12.2009 - VfGBbg 30/09

    Zügiges Verfahren; Erledigung; Ministerium; Präsidium

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 109/17
    Es fehlt insoweit an spezifischen Darlegungen des Verfahrensgangs, insbesondere zur Prozessleitung der Gerichte und dem prozessualen Verhalten der Beteiligten, so dass sich nicht ableiten lässt, ob überhaupt eine relevante Verfahrensverzögerung vorliegt, und dementsprechend nicht beurteilt werden kann, ob diese durch die Schwierigkeit der Sachmaterie und die objektive Bedeutung des Rechtsstreits oder durch weitere außerhalb der Sphäre der Gerichte liegende Umstände gerechtfertigt sein könnte (vgl. zu diesen Anforderungen Urteil vom 17. Dezember 2009 - VfGBbg 30/09 -, NVwZ 2010, 378; Beschluss vom 18. Februar 2010 - VfGBbg 47/09 -, Beschluss vom 13. April 2012 - VfGBbg 54/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Grundrechtsbindung (Art. 5 Abs. 1 LV) nicht mit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 109/17
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 9/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 13.04.2012 - VfGBbg 54/11

    Überlange Verfahrensdauer; Darlegung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 109/17
    Es fehlt insoweit an spezifischen Darlegungen des Verfahrensgangs, insbesondere zur Prozessleitung der Gerichte und dem prozessualen Verhalten der Beteiligten, so dass sich nicht ableiten lässt, ob überhaupt eine relevante Verfahrensverzögerung vorliegt, und dementsprechend nicht beurteilt werden kann, ob diese durch die Schwierigkeit der Sachmaterie und die objektive Bedeutung des Rechtsstreits oder durch weitere außerhalb der Sphäre der Gerichte liegende Umstände gerechtfertigt sein könnte (vgl. zu diesen Anforderungen Urteil vom 17. Dezember 2009 - VfGBbg 30/09 -, NVwZ 2010, 378; Beschluss vom 18. Februar 2010 - VfGBbg 47/09 -, Beschluss vom 13. April 2012 - VfGBbg 54/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.02.2010 - VfGBbg 47/09

    Zügiges Verfahren; Beschwerdebefugnis; Begründung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.01.2018 - VfGBbg 109/17
    Es fehlt insoweit an spezifischen Darlegungen des Verfahrensgangs, insbesondere zur Prozessleitung der Gerichte und dem prozessualen Verhalten der Beteiligten, so dass sich nicht ableiten lässt, ob überhaupt eine relevante Verfahrensverzögerung vorliegt, und dementsprechend nicht beurteilt werden kann, ob diese durch die Schwierigkeit der Sachmaterie und die objektive Bedeutung des Rechtsstreits oder durch weitere außerhalb der Sphäre der Gerichte liegende Umstände gerechtfertigt sein könnte (vgl. zu diesen Anforderungen Urteil vom 17. Dezember 2009 - VfGBbg 30/09 -, NVwZ 2010, 378; Beschluss vom 18. Februar 2010 - VfGBbg 47/09 -, Beschluss vom 13. April 2012 - VfGBbg 54/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 5/18

    Verwerfung einer mangels Rechtswegerschöpfung sowie wegen unzureichender

    Insbesondere hat das Gericht berücksichtigt, dass dem Beschwerdeführer bereits aus zahlreichen vorangegangenen Verfahren der Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 15/17, VfGBbg 50/17, VfGBbg 61/17, VfGBbg 109/17 und VfGBbg 134/17) die Anforderungen an die Zulässigkeit, insbesondere an das Begründungserfordernis (§ 20 Abs. 1 Satz 2, § 46 VerfGGBbg) bekannt waren, ohne dass der Beschwerdeführer dies zum Anlass genommen hätte, sein Vorbringen entsprechend zu überprüfen.
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