Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 27/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5115
VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 27/20 (https://dejure.org/2021,5115)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2021 - VfGBbg 27/20 (https://dejure.org/2021,5115)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - VfGBbg 27/20 (https://dejure.org/2021,5115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 20 Abs 1 VerfGG BB, § 47 Abs 1 S 1 VerfGG BB, § 47 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 47 Abs 2 S 3 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 20 Abs. 1; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1 Satz 1; VerfGGBbg, § 47 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 47 Abs. 2 Satz 3
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; fehlende Unterschrift; Ersetzen; Handschrift; Frist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Irrtum; Verschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 27/20
    Die weiteren Umstände, aus denen sich die Urheberschaft und das Inden-Rechtsverkehr-Bringen-Wollen ergeben, müssen die handschriftliche Unterschrift ersetzen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1980 - 7 B 160/79 -, Rn. 4, juris).

    Neben der Handschrift auf dem Briefumschlag kommen auch Unterschriften auf den beigefügten Anlagen in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1980 - 7 B 160/79 -, Rn. 3, juris).

  • BVerwG, 27.01.2003 - 1 B 92.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; Schriftform; Begründungsschrift; Unterschrift,

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 27/20
    Ist eine Beschwerdeschrift nicht eigenhändig unterzeichnet, kann die Verfassungsbeschwerde nur dann ausnahmsweise wirksam erhoben sein, wenn sich für das Gericht hinreichend sicher, d.h. ohne dass darüber noch Beweis erhoben werden müsste, aus dem bestimmenden Schriftsatz und den weiteren begleitenden Umständen ergibt, dass der Schriftsatz vom Beschwerdeführer stammt und er mit seinem Willen in den Rechtsverkehr gelangt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2003 - 1 B 92/02, 1 PKH 12/02 -, Rn. 5, juris, m. w. N.).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen die weiteren Umstände dem Gericht bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bekannt geworden sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2003 - 1 B 92/02, 1 PKH 12/02 -, Rn. 5, juris, m. w. N.).

  • OVG Bremen, 06.08.2018 - 5 S 55/18

    Festsetzung des Gegenstandswertes für ein Verfahren bzgl. der Freistellung eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 27/20
    wegen Beschlüsse des Landgerichts Cottbus vom 21. November 2018 und 20. Dezember 2019 (5 S 55/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht