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   VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17   

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https://dejure.org/2018,32403
VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17 (https://dejure.org/2018,32403)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2018 - VfGBbg 10/17 (https://dejure.org/2018,32403)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2018 - VfGBbg 10/17 (https://dejure.org/2018,32403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 6 Abs 1 Verf BB, Art 9 Abs 1 Verf BB, Art 10 Verf BB, Art 7 Abs 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 54 Abs 1 Verf BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 9 Abs. 1; LV, Art. 10; LV, Art. 7 Abs. 1; LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4; LV, Art. 54 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1
    Rechtswegerschöpfung; Erledigung; Feststellungsinteresse; Strafvollzug; Rechtsschutzgarantie; Freiheit der Person; freie Entfaltung der Persönlichkeit; Menschenwürde; Willkürverbot; effektiver Rechtsschutz; faires Verfahren; Grundrecht auf Resozialisierung; Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17
    Zwar leitet das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG die grundrechtliche Gewährleistung ab, dass der Staat den Strafvollzug auf das Ziel ausrichten muss, dem Inhaftierten ein zukünftiges straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 - Rn. 29 - juris; BVerfGE 116, 69 m.w.N.).

    19 Art. 54 Abs. 1 LV verpflichtet den Staat, den Strafvollzug auf das Ziel auszurichten, dem Inhaftierten ein zukünftiges straffreies Leben in Freiheit und sozialer Verantwortung zu ermöglichen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 116, 69, 85f m. w. N.; st. Rspr.).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17
    Der Gesetzgeber hat dementsprechend im Strafvollzugsgesetz auch dem Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe ein Behandlungs- und Resozialisierungskonzept zugrunde gelegt (vgl. BVerfGE 117, 71, 91), so dass sich insbesondere bei entsprechender Indikation der Bedarf an medizinischer oder psychotherapeutischer Behandlung ergibt.

    Fortschreitende Vollzugslockerungen und berufliche Ausbildung und Förderung sind dabei ebenso umfasst wie die Entlassungsvorbereitungen im engeren Sinne (vgl. Lieber/Iwers/Ernst, Landesverfassung, Art. 54 Anm. 3; BVerfGE 117, 71, 92).

  • BVerfG, 15.05.2018 - 2 BvR 287/17

    Lebenslange Freiheitsstrafe und vollzugsöffnende Maßnahmen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17
    Zwar leitet das Bundesverfassungsgericht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG die grundrechtliche Gewährleistung ab, dass der Staat den Strafvollzug auf das Ziel ausrichten muss, dem Inhaftierten ein zukünftiges straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 - Rn. 29 - juris; BVerfGE 116, 69 m.w.N.).

    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit wiederzugewinnen, zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGK, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, juris Rn. 30 m. w. N.).

  • LG Cottbus, 02.08.2016 - 21 StVK 896/15
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17
    Die Beschlüsse des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 13. Oktober 2016 und 6. Dezember 2016 (2 Ws (Vollz) 168/16) und der Beschluss des Landgerichts Cottbus vom 2. August 2016 (21 StVK 896/15) verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 54 Abs. 1 LV.

    Die Beschlüsse des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 13. Oktober 2016 (2 Ws (Vollz) 168/16) und des Landgerichts Cottbus vom 2. August 2016 (21 StVK 896/15) werden hinsichtlich der Kosten aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kosten des Verfahrens an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurückverwiesen.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17
    Das gilt auch, wenn der Betroffene zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt ist, zumal dem Gefangenen auch in diesem Fall eine Chance verbleiben muss, eines Tages die Freiheit wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 45, 187, 238 ff; 109, 133, 150 f).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17
    Das gilt auch, wenn der Betroffene zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt ist, zumal dem Gefangenen auch in diesem Fall eine Chance verbleiben muss, eines Tages die Freiheit wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 45, 187, 238 ff; 109, 133, 150 f).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17
    Der Beschwerdeführer kann mit Blick auf die objektive Funktion der Verfassungsbeschwerde auch die hier gegebene öffentliche Bedeutung an einer verfassungsrechtlichen Klärung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Grundrechtseingriffs geltend machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 2 BvR 2191/13 - Rn. 26 - juris; BVerfGE 104, 220, 231ff; 53, 152, 157f; 32, 87 92f).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17
    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 - und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).
  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17
    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 - und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17
    Der Beschwerdeführer kann mit Blick auf die objektive Funktion der Verfassungsbeschwerde auch die hier gegebene öffentliche Bedeutung an einer verfassungsrechtlichen Klärung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Grundrechtseingriffs geltend machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 2016 - 2 BvR 2191/13 - Rn. 26 - juris; BVerfGE 104, 220, 231ff; 53, 152, 157f; 32, 87 92f).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvR 2191/13

    Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils in Deutschland im Wege der

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