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   VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16   

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VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16 (https://dejure.org/2017,9558)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2017 - VfGBbg 48/16 (https://dejure.org/2017,9558)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 (https://dejure.org/2017,9558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 3 S 1 Verf BB, Art 52 Abs 4 S 1 Verf BB, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 73a Abs 1 SGG, § 13 Abs 3a S 6 SGB 5

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 3 Satz 1; LV, Art. 52 Abs. 4 Satz 1; ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1; SGG, § 73a Abs. 1; SGB V, § 13 Abs. 3a Satz 6
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzgleichheit; Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Überspannung; Eilrechtsschutzverfahren; gesetzliche Krankenversicherung; nicht rechtzeitige Entscheidung über Leistungsantrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (28)

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 49/12

    Rechtsschutzgleichheit; Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16
    Das Recht auf Rechtsschutzgleichheit verpflichtet die zur Anwendung und Auslegung der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe (hier: § 73a Abs. 1 SGG i. V. m. §§ 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO)) zuvörderst berufenen Fachgerichte jedoch dazu, das Erfordernis der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht zu überspannen, um einer unbemittelten Partei die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte im Verhältnis zu einer bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig zu erschweren; denn der Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, dem Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (Beschlüsse vom 26. August 2004 - VfGBbg 10/04 -, LVerfGE 15, 110, 113 f, und vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. BVerfGE 81, 347, 356, 358; Ernst, in: Lieber/Iwers/Ernst, Kommentar zur Landesverfassung, 2012, Art. 52 Nr. 4.2).

    Es steht mit dem Zweck der Prozesskostenhilfe nicht im Einklang, wenn derartige Zweifelsfragen im nur summarischen Bewilligungsverfahren "durchentschieden" werden (vgl. Beschlüsse vom 26. August 2004 - VfGBbg 10/04 -, LVerfGE 15, 110, 114, 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 und vom 15. April 2016 - 55/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG NJW 2015, 2173, 2174).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16
    Für die Zeit ab dem 14. April 2016 sei ein Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht, da die beantragten Leistungen offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der GKV lägen und bezog sich dabei auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 8. März 2015 - B 1 KR 25/15 R -, wonach Medizinal-Cannabisblüten weder als zugelassenes Fertigarzneimittel noch als zulassungsfreies Rezepturarzneimittel in Verkehr gebracht werden dürften.

    Auch das Bundessozialgericht hat in einer - vom LSG selbst zitierten - Entscheidung ausgeführt (Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 25/15 R), im Rahmen der Genehmigungsfiktion komme es auf die sachlich-rechtlichen Voraussetzungen des Naturalleistungsanspruchs nicht an (Rn. 32, Juris) und die Genehmigungsfiktion trete nur dann nicht ein, wenn dadurch solche Leistungsgrenzen der GKV überwunden würden, die jedem Versicherten (subjektiv) klar sein müssten (Rn. 26, Juris).

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2004 - VfGBbg 10/04

    Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesrecht;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16
    Das Recht auf Rechtsschutzgleichheit verpflichtet die zur Anwendung und Auslegung der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe (hier: § 73a Abs. 1 SGG i. V. m. §§ 114 ff Zivilprozessordnung (ZPO)) zuvörderst berufenen Fachgerichte jedoch dazu, das Erfordernis der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht zu überspannen, um einer unbemittelten Partei die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte im Verhältnis zu einer bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig zu erschweren; denn der Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, dem Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (Beschlüsse vom 26. August 2004 - VfGBbg 10/04 -, LVerfGE 15, 110, 113 f, und vom 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. BVerfGE 81, 347, 356, 358; Ernst, in: Lieber/Iwers/Ernst, Kommentar zur Landesverfassung, 2012, Art. 52 Nr. 4.2).

    Es steht mit dem Zweck der Prozesskostenhilfe nicht im Einklang, wenn derartige Zweifelsfragen im nur summarischen Bewilligungsverfahren "durchentschieden" werden (vgl. Beschlüsse vom 26. August 2004 - VfGBbg 10/04 -, LVerfGE 15, 110, 114, 15. März 2013 - VfGBbg 49/12 und vom 15. April 2016 - 55/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG NJW 2015, 2173, 2174).

  • VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig;

    Die Wahrnehmung dieser Rechtsschutzmöglichkeit ist unter Subsidiaritätsgesichtspunkten geboten (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 2018 - VfGBbg 134/17 -, vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, und vom 9. September 2016 ‌- VfGBbg 25/16 -,‌ https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Auf den hiernach ergangenen, unanfechtbaren Beschluss hat die Beschwerdeführerin auch den - angesichts der geltend gemachten Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör - notwendigen Rechtsbehelf der Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG eingelegt (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    Die Verfassungsbeschwerde hat vielmehr ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 64/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 90/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 84/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 103/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.04.2018 - VfGBbg 62/17

    Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten

    Da die Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung des Gleichheitssatzes in Form des Willkürverbots sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter und auf ein faires Verfahren zum Gegenstand hat, nicht jedoch ein Gehörsverstoß geltend gemacht wird, kommt es unter dem Gesichtspunkt der Rechtswegerschöpfung (§ 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg) auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 178a SGG nicht an (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

    Die Verfassungsbeschwerde hat vielmehr ausschließlich die Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter zum Gegenstand (vgl. Beschlüsse vom 18. März 2010 - VfGBbg 46/09 - und vom 24. März 2017 - VfGBbg 48/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 14/17

    Der Grundsatz der Subsidiarität gebietet keine vorrangige Erhebung einer

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 55/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 54/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 186/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 180/17

    Unvertretbare Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren verletzt Recht

  • OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 2 W 2/21
  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 171/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 173/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • OLG Brandenburg, 18.11.2019 - 4 W 32/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von

  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 39/22

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Recht auf Rechtsschutzgleichheit;

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