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   VerfG Brandenburg, 31.05.1995 - VfGBbg 4/95   

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https://dejure.org/1995,15637
VerfG Brandenburg, 31.05.1995 - VfGBbg 4/95 (https://dejure.org/1995,15637)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.1995 - VfGBbg 4/95 (https://dejure.org/1995,15637)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - VfGBbg 4/95 (https://dejure.org/1995,15637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 113 Nr. 1; VerfGGBbg, § 12 Nr. 1; VerfGGBbg, § 35; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; GG, Art. 20 Abs. 1; GG, Art. 20 Abs. 2 Satz 2; GG, Art. 21 Abs. 1; GG Art. 38; GG, Art. 100
    Beteiligtenfähigkeit; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; Tenor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 5/94

    Subsidiarität; Vorabentscheidung; Naturschutzrecht; Beschwerdefrist

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 31.05.1995 - VfGBbg 4/95
    Die allgemeine Bedeutung ist nur ein Gesichtspunkt unter mehreren, die im Rahmen einer Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung zu berücksichtigen sind (VerfGBbg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94- und Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Auch die Notwendigkeit, weitere tatsächliche Ermittlungen anzustellen, ist ein Faktor, der für die Einschaltung des Fachgerichts spricht (VerfGBbg, Beschluß vom 15. September 1994 a.a.O. sowie Beschluß vom 20. Oktober 1994 a.a.O.).

    Von einer Verweisung auf den Verwaltungsrechtsweg wäre allerdings abzusehen, wenn dort effektiver Rechtsschutz nicht zu erwarten wäre (VerfGBbg, Beschluß vom 15. September 1994 a.a.O.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 31.05.1995 - VfGBbg 4/95
    Im Rahmen eines solchen Verfahrens hat das angerufene Verwaltungsgericht unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs gegebenenfalls einstweiligen Rechtsschutz sicherzustellen (BVerfGE 79, 69, 75).

    Nach Erschöpfung des Rechtsweges im Eilverfahren kann sodann das Verfassungsgericht jedenfalls dann angerufen werden, wenn die verwaltungsgerichtliche Hauptsacheentscheidung zu spät käme (BVerfGE 79, 69, 73).

  • VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 12/94

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das in

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 31.05.1995 - VfGBbg 4/95
    Die allgemeine Bedeutung ist nur ein Gesichtspunkt unter mehreren, die im Rahmen einer Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung zu berücksichtigen sind (VerfGBbg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94- und Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 - beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Auch die Notwendigkeit, weitere tatsächliche Ermittlungen anzustellen, ist ein Faktor, der für die Einschaltung des Fachgerichts spricht (VerfGBbg, Beschluß vom 15. September 1994 a.a.O. sowie Beschluß vom 20. Oktober 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 31.05.1995 - VfGBbg 4/95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat etwa im Hinblick auf den mit dem öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch verwandten Folgenbeseitigungsanspruch die Auffassung vertreten, daß dem Staat lediglich unmittelbare Folgenadministrativen Handelns zuzurechnen seien (BVerwGE 69, 366, 372).
  • StGH Hessen, 11.01.1991 - P.St. 1114

    Chancengleichheit; Wahlbewerber; Wahlrecht; passives Wahlrecht;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 31.05.1995 - VfGBbg 4/95
    Insoweit kann offenbleiben, ob der Auffassung des Hessischen Staatsgerichtshofes beizutreten ist, der in einem Verfahren der vorliegenden Art eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung angenommen hat (ESVGH 41, 1, 3) .
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