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   VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 143/15   

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VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 143/15 (https://dejure.org/2015,44805)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11.11.2015 - VerfGH 143/15 (https://dejure.org/2015,44805)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 11. November 2015 - VerfGH 143/15 (https://dejure.org/2015,44805)
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  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 44/11

    Unbegründetes Ablehnungsgesuch gegen einen Verfassungsrichter; vermeintlich

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 143/15
    Die in § 17 Abs. 1 VerfGHG geregelte Ablehnung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes wegen Besorgnis der Befangenheit setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - VerfGH 44/11 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, jeweils m. w. N.; st. Rspr.).

    Maßstab der Prüfung ist dabei nicht, ob der Richter tatsächlich "parteilich" oder "befangen" ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern lediglich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Beschlüsse vom 20. Juni 2014, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

    Auszug aus VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 143/15
    Maßstab der Prüfung ist dabei nicht, ob der Richter tatsächlich "parteilich" oder "befangen" ist oder ob er sich selbst für befangen hält, sondern lediglich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Beschlüsse vom 20. Juni 2014, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
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