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   VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96   

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https://dejure.org/1997,10395
VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96 (https://dejure.org/1997,10395)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.03.1997 - VerfGH 21/96 (https://dejure.org/1997,10395)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. März 1997 - VerfGH 21/96 (https://dejure.org/1997,10395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsverstoß; rechtliches Gehör; Verspätungsvorschriften; Mietpreisüberhöhung; Entgeltüberhöhung; Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 15 Abs. 1; ZPO §§ 80 Abs. 1, 296 Abs. 1

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
    Zwar ist eine Präklusion bei Versäumung gerichtlicher Fristen vor dem ersten Termin nicht generell ausgeschlossen (vgl. BGHZ 86, 31 = NJW 1983, 575).

    Denn wenn die Klärung durch gerichtliche Maßnahmen im Rahmen der Förderungspflicht noch rechtzeitig hätte veranlaßt werden können, ist die Anwendung der Verspätungsvorschriften nach gefestigter BGH-Rechtsprechung unzulässig (siehe BGHZ 75, 138 = NJW 1979, 1988; BGHZ 76, 133 = NJW 1980, 945; BGHZ 86, 31 = NJW 1983, 575).

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
    Denn wenn die Klärung durch gerichtliche Maßnahmen im Rahmen der Förderungspflicht noch rechtzeitig hätte veranlaßt werden können, ist die Anwendung der Verspätungsvorschriften nach gefestigter BGH-Rechtsprechung unzulässig (siehe BGHZ 75, 138 = NJW 1979, 1988; BGHZ 76, 133 = NJW 1980, 945; BGHZ 86, 31 = NJW 1983, 575).
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
    Denn wenn die Klärung durch gerichtliche Maßnahmen im Rahmen der Förderungspflicht noch rechtzeitig hätte veranlaßt werden können, ist die Anwendung der Verspätungsvorschriften nach gefestigter BGH-Rechtsprechung unzulässig (siehe BGHZ 75, 138 = NJW 1979, 1988; BGHZ 76, 133 = NJW 1980, 945; BGHZ 86, 31 = NJW 1983, 575).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
    Denn eine Ablehnung des Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache ist nur zulässig, wenn ihre Erheblichkeit mangels näherer Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen überhaupt nicht beurteilt werden kann (vgl. BGH NJW 1991, 2707 und 1992, 1967; NJW-RR 1995, 724 sowie 1996, 56 und 1996, 1212).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
    In solchen Fällen kann die Zurückweisung nicht auf einen "absoluten" Verzögerungsbegriff gestützt werden, weil dann, wenn sich ohne weitere Erwägungen aufdrängt, daß dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vortrag eingetreten wäre, eine offenkundige Zweckverfehlung der Präklusionsvorschriften vorliegt (vgl. auch BVerfGE 75, 302 = NJW 1987, 2733).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
    ungeklärte Prozeßfähigkeit BGHZ 121, 400 = NJW 1993, 1865).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
    Wenn aber eine zur Gewährleistung streitiger Entscheidung noch in diesem Termin geeignete Verfahrensvorbereitung nicht vorlag und es sich um einen sogenannten Durchlauftermin handelte, so lag in der Zurückweisung des späteren Vorbringens ein Mißbrauch der Präklusionsvorschriften (vgl. BVerfGE 69, 126 = NJW 1985, 1149).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
    Denn eine Ablehnung des Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache ist nur zulässig, wenn ihre Erheblichkeit mangels näherer Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen überhaupt nicht beurteilt werden kann (vgl. BGH NJW 1991, 2707 und 1992, 1967; NJW-RR 1995, 724 sowie 1996, 56 und 1996, 1212).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
    Im übrigen ist bei einem Vollmachtsmangel grundsätzlich die rückwirkende Heilung durch Genehmigung möglich, solange nicht ein das Rechtsmittel als unzulässig verwertendes Prozeßurteil vorliegt (vgl. GemS OGB in NJW 1984, 2149), und jedenfalls wäre eine Fristgewährung nach.
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 21/96
    Schließlich hat sich das Landgericht mit seiner Entscheidung, die durchgeführte Beweisaufnahme nachträglich als rechtlich unbeachtlich zu behandeln, über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1981, NJW 1981, 928 f. hinweggesetzt.
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BGH, 27.02.1980 - VIII ZR 54/79

    Zulassung verspäteten Vorbringens bei der Flucht in die Säumnis

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 265/93

    Begriff der Entwendung; Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrags

  • VerfGH Berlin, 21.06.1995 - VerfGH 73/94

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch verfahrensfehlerhafte Anwendung der

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