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   VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07   

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VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07 (https://dejure.org/2009,31024)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21.04.2009 - VerfGH 186/07 (https://dejure.org/2009,31024)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 21. April 2009 - VerfGH 186/07 (https://dejure.org/2009,31024)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
    Nachdem während des Verfahrens die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 (BVerfGE 120, 378) zur automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein ergangen war, hat der Verfassungsgerichtshof den Beteiligten Gelegenheit gegeben, hierzu ergänzend Stellung zu nehmen.

    Unter diesen Umständen ist effektiver fachgerichtlicher Rechtsschutz ebenfalls nicht gewährleistet (zum Bundesrecht: BVerfGE 120, 378 Rn. 57 m. w. N).

    Dies unterscheidet die angegriffenen Regelungen von jenen zur akustischen Wohnraumüberwachung nach § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO a.F. (BVerfGE 109, 279 ), den polizeirechtlichen Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein (BVerfGE 120, 378) und zur Überwachung der Telekommunikation gemäß § 33 a des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung a.F. (BVerfGE 113, 348 ) und die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand.

  • VerfGH Berlin, 06.02.1998 - VerfGH 80/96

    Herabsetzung der Altersgrenze für Prüfingenieure für Baustatik auf 65 Jahre

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
    Dieses Erfordernis soll ausschließen, dass sich der Verfassungsgerichtshof mit Verfassungsbeschwerden befassen muss, bei denen es um nur mögliche Rechtsverletzungen des Beschwerdeführers geht (vgl. Beschluss vom 6. Februar 1998 - VerfGH 80/96 - LVerfGE 8, 45 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 1, 97 ; 60, 360 ).

    Nicht ausgeschlossen werden Verfassungsbeschwerden gegen Normen, die den Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde zwar noch nicht aktuell betreffen, wohl aber, den normalen, zu erwartenden Ablauf der Lebensumstände vorausgesetzt, in naher Zukunft, oder die ihn schon jetzt zu Dispositionen veranlassen, die durch die erst in Zukunft eintretende Wirkung der Norm bedingt sind (vgl. Beschluss vom 6. Februar 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfGE 43, 291 ; 45, 104 ; 58, 81 ).

    Unmittelbare Betroffenheit ist gegeben, wenn bereits die angegriffene Bestimmung selbst die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändert (Beschlüsse vom 6. Februar 1998 - VerfGH 80/96 - LVerfGE 8, 45 und 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 -, Nachweise unter: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 115, 118 ).

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
    Dieses Erfordernis soll ausschließen, dass sich der Verfassungsgerichtshof mit Verfassungsbeschwerden befassen muss, bei denen es um nur mögliche Rechtsverletzungen des Beschwerdeführers geht (vgl. Beschluss vom 6. Februar 1998 - VerfGH 80/96 - LVerfGE 8, 45 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 1, 97 ; 60, 360 ).

    Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Rechtsnorm zu ihrer Durchführung eines Vollziehungsaktes bedarf, da regelmäßig erst dieser die Rechtssphäre des Einzelnen berührt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 1, 97 ; 90, 128 ; 100, 313 ).

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
    Unmittelbare Betroffenheit ist gegeben, wenn bereits die angegriffene Bestimmung selbst die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändert (Beschlüsse vom 6. Februar 1998 - VerfGH 80/96 - LVerfGE 8, 45 und 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 -, Nachweise unter: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 115, 118 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
    Dies unterscheidet die angegriffenen Regelungen von jenen zur akustischen Wohnraumüberwachung nach § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO a.F. (BVerfGE 109, 279 ), den polizeirechtlichen Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein (BVerfGE 120, 378) und zur Überwachung der Telekommunikation gemäß § 33 a des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung a.F. (BVerfGE 113, 348 ) und die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
    Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Rechtsnorm zu ihrer Durchführung eines Vollziehungsaktes bedarf, da regelmäßig erst dieser die Rechtssphäre des Einzelnen berührt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 1, 97 ; 90, 128 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
    Auch die Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes im Vorfeld von Großveranstaltungen im Sinne des § 24 Abs. 4 ASOG ist nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, NVwZ 2007, 688).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
    Dies unterscheidet die angegriffenen Regelungen von jenen zur akustischen Wohnraumüberwachung nach § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO a.F. (BVerfGE 109, 279 ), den polizeirechtlichen Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein (BVerfGE 120, 378) und zur Überwachung der Telekommunikation gemäß § 33 a des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung a.F. (BVerfGE 113, 348 ) und die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02

    Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
    Von den Maßnahmen betroffene Bürger haben die Möglichkeit hiervon Kenntnis zu erlangen, Auskunftsansprüche nach § 50 ASOG (vgl. hierzu BVerfG, NVwZ 2001, 185 f.) geltend zu machen und im Streitfall fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. VGH Mannheim, NVwZ 2004, 498).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
    Nicht ausgeschlossen werden Verfassungsbeschwerden gegen Normen, die den Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde zwar noch nicht aktuell betreffen, wohl aber, den normalen, zu erwartenden Ablauf der Lebensumstände vorausgesetzt, in naher Zukunft, oder die ihn schon jetzt zu Dispositionen veranlassen, die durch die erst in Zukunft eintretende Wirkung der Norm bedingt sind (vgl. Beschluss vom 6. Februar 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht: BVerfGE 43, 291 ; 45, 104 ; 58, 81 ).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

  • BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90

    Aus Gründen der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die

  • BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 2016/01

    Normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1, 2 des "Gesetzes über das

  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde: Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11

    Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muss der Beschwerdeführer nach § 49 Abs. 1, § 50 VerfGHG innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert darlegen (Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 186/07 - Rn. 13 m. w. N.; st. Rspr.).

    Nicht ausgeschlossen werden dadurch Verfassungsbeschwerden gegen Normen, die den Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde zwar noch nicht aktuell betreffen, wohl aber - den normalen, zu erwartenden Ablauf der Lebensumstände vorausgesetzt - in naher Zukunft, oder die ihn schon jetzt zu Dispositionen veranlassen, welche durch die erst in Zukunft eintretende Wirkung der Norm bedingt sind (Beschluss vom 21. April 2009, a. a. O., Rn. 14; st. Rspr.).

    Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn es zu ihrer Durchführung eines Vollziehungsaktes bedarf, da regelmäßig erst dieser die Rechtssphäre des Einzelnen berührt (Beschluss vom 21. April 2009, a. a. O., Rn. 17 m. w. N.).

    Unter diesen Umständen ist effektiver fachgerichtlicher Rechtsschutz ebenfalls nicht gewährleistet (Beschluss vom 21. April 2009, a. a. O., Rn. 19 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung des

    Die Beschwerdeführerin ist zwar durch die angegriffene Neuregelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 186/07 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes veröffentlicht unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-branden-burg.de, Rn. 13; st. Rspr.).
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