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   VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 39/99   

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https://dejure.org/2003,16035
VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 39/99 (https://dejure.org/2003,16035)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24.01.2003 - VerfGH 39/99 (https://dejure.org/2003,16035)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 (https://dejure.org/2003,16035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme und Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen eines Beschuldigten in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Rechtfertigung der Beschlagnahme durch Bestehen eines überwiegenden Allgemeinwohlinteresses; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschlagnahme und Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen eines Beschuldigten in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Rechtfertigung der Beschlagnahme durch Bestehen eines überwiegenden Allgemeinwohlinteresses; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 593
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 39/99
    Absolut geschützt und damit der Einwirkung der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist vielmehr nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 80, 367 ).
  • VerfGH Berlin, 11.02.1999 - VerfGH 25/97

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des allgemeinen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 39/99
    Würde man in diesen Fällen das Rechtsschutzbedürfnis verneinen, so würde der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers in unzumutbarer Weise verkürzt (Beschluss vom 11.Februar1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/97 - m. w. N.).
  • VG Freiburg, 04.03.2011 - 4 K 314/11

    Grundrechte, Polizeirecht: Untersagung von Gehsteigbefragungen durch

    Auch wenn die Grundrechte primär in ihrer abwehrrechtlichen Dimension Schutz gegen und vor dem Staat statuieren, wirken sie mittelbar über Generalklauseln auch auf die Beziehungen der Grundrechtsberechtigten untereinander (vgl. speziell zum Ansprechen in der Öffentlichkeit zu Werbezwecken: BGH, Urteil vom 01.04.2004 - I ZR 227/01 -, NJW 2004, 593; Urteil vom 09.09.2004 - I ZR 93/02 -, NJW 2005, 1050; OLG Bremen, Beschluss vom 22.07.2005 - 2 W 54/2005 -, juris RdNr. 3).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistet es einen individuellen Schutzraum, der dem Einzelnen eine private Lebensgestaltung frei von staatlicher Beeinflussung garantiert (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - Rn. 10 ff. ; Driehaus, a. a. O., Art. 6 Rn. 9 f.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, StV 1993, 592 f. und NStZ 1996, 613 f.).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts iSv Art 7

    Absolut geschützt und damit der Einwirkung der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist vielmehr nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschluss vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - NJW 2004, 593; zum Bundesrecht: BVerfGE 80, 367 ; BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08 - StraFo 2008, 421).

    Im Rahmen der danach erforderlichen Einzelfallprüfung und -abwägung ist zu klären, ob die Beschlagnahme und Verwertung der Aufzeichnungen für die Aufklärung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftat geeignet und erforderlich sind sowie, ob der dadurch bedingte Eingriff in die Privatsphäre des Beschuldigten zum strafrechtlichen Aufklärungsziel - insbesondere zu der Schwere der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftat - nicht außer Verhältnis steht (Beschluss vom 24. Januar 2003, a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Würde man in diesen Fällen das Rechtsschutzbedürfnis verneinen, so würde der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 81, 138 ; Beschlüsse vom 21. März 2002 - VerfGH 115/01- und 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 -).
  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 81/02

    Wegen Löschung aller personenbezogenen Daten nach Beendigung einer Rasterfahndung

    Im Fall besonders tief greifender und folgenschwerer - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkender - Grundrechtseingriffe ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses auch dann auszugehen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine verfassungsgerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfGE 9, 89 ; 34, 165 ; 81, 138 ; 74, 163 , 76, 1 ; 96, 27 ; Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 11. Februar 1999, a.a.O., und vom 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 - NJW 2004, 593).
  • OLG Koblenz, 20.09.2005 - 14 W 537/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Anfallen der Terminsgebühr bei einem gerichtlich

    Ob dies dann auch gilt, wenn (nur) eine Besprechung mit dem Gericht vorausgeht und auf gerichtlichen Vorschlag ein Vergleich geschlossen wird (2. Alt.), bedarf hier keiner Entscheidung (bejahend Goebel, RVG-B 2005, 8 ff. in Anmerkung zu BGH NJW 2004, 593 sowie BGH NOJZ 2004, 4083).
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