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   VerfGH Berlin, 27.10.2021 - VerfGH 35/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46174
VerfGH Berlin, 27.10.2021 - VerfGH 35/21 (https://dejure.org/2021,46174)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27.10.2021 - VerfGH 35/21 (https://dejure.org/2021,46174)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - VerfGH 35/21 (https://dejure.org/2021,46174)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verfassungsbeschwerde gegen Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht unzulässig - fortbestehendes Rechtsschutzinteresse nach Wegfall der Beschwer nicht dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht - Corona-Virus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Berlin, 19.03.2013 - VerfGH 166/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtabberufung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.10.2021 - VerfGH 35/21
    Die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt stets ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis voraus, das noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein muss (Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 166/12 - Rn. 11; st. Rspr.).

    Eine den Mindestanforderungen entsprechende Darlegung eines trotz Erledigung ausnahmsweise fortbestehenden Rechtsschutzinteresses unter Berücksichtigung der hierfür durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes entwickelten Fallgruppen (vgl. Beschluss vom 19. März 2013 - VerfGH 166/12 - Rn. 11) ist durch die Beschwerdeführerin nicht erfolgt.

  • VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 95/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Wiedereinsetzungsentscheidung im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.10.2021 - VerfGH 35/21
    Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).Daher reicht es nicht aus, ein an sich statthaftes Rechtsmittel oder einen statthaften Rechtsbehelf nur einzulegen; vielmehr müssen diese auch hinreichend begründet worden sein und alle sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 14; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 116/10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rechtswegerschöpfung,

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.10.2021 - VerfGH 35/21
    Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschluss vom 1. Juli 2015 - VerfGH 95/15 - Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.; die hier zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter gesetze.berlin.de).Daher reicht es nicht aus, ein an sich statthaftes Rechtsmittel oder einen statthaften Rechtsbehelf nur einzulegen; vielmehr müssen diese auch hinreichend begründet worden sein und alle sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 116/10 - Rn. 14; st. Rspr.).
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