Rechtsprechung
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Vorteilsabschöpfung nach § 7a Satz 2 bis 4 AG-SGB II NRW erfolglos
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitlich gestreckt wirksam werdende Vorteilsabschöpfung bei Kreisen und kreisfreien Städten; Gleichheitswidrige Verteilung der finanziellen Entlastung des Landes bei den Wohngeldzahlungen
- Wolters Kluwer
Zeitlich gestreckt wirksam werdende Vorteilsabschöpfung bei Kreisen und kreisfreien Städten; Gleichheitswidrige Verteilung der finanziellen Entlastung des Landes bei den Wohngeldzahlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Vorteilsabschöpfung nach § 7a Satz 2 bis 4 AG-SGB II NRW erfolglos
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Vorteilsabschöpfung nach § 7a Satz 2 bis 4 AG-SGB II NRW erfolglos
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Pflicht der Kommunen zum Ausgleich gleichheitswidriger Verteilung von Sozialzuweisungen des Landes ist nicht zu beanstanden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Pflicht der Kommunen zum Ausgleich gleichheitswidriger Verteilung von Sozialzuweisungen des Landes ist nicht zu beanstanden
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt über Verfassungsbeschwerden gegen § 7a Satz 2 bis 4 AG-SGB II NRW
Sonstiges (3)
Papierfundstellen
- DVBl 2014, 371
- DÖV 2014, 307
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (27)
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.02.2010 - LVG 9/08
Neufassung des § 19a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Nur dann, wenn die Kommunen nicht zu befürchten haben, dass ihnen nachträglich die Grundlagen ihres Handelns entzogen und damit ihre Dispositionen entwertet werden, können sie ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen (vgl. VerfGH NRW, OVGE 38, 301, 311 f.; 48, 271, 278 f.; 49, 271, 275 f.; Rh.-Pf. VerfGH, NVwZ-RR 2008, 435 ff.; VerfG Bbg., DVBl. 2000, 981, 990; MVVerfG, LKV 1999, 319, 322; Bay. VerfGH, NVwZ 1993, 163, 166; VerfG LSA, LKV 2010, 477).Es hängt vielmehr von der Besonderheit des Einzelfalls ab, ob die Normadressaten darauf vertrauen können, von einer entsprechenden Regelung für den Zeitraum dieses Rechtsscheins verschont zu bleiben (vgl. BVerfGE 13, 261, 272; BVerfG, NVwZ 2010, 313, 314; siehe auch VerfG LSA, LKV 2010, 477, 478;… sowie Maurer, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV, 3. Aufl. 2006, § 79 Rn. 47 und 56 f.).
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Sie liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 79; 127, 1, 17; BVerfG, NJW 2013, 145, 146).Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64, 86; 122, 374, 394 f.; BVerfG, NJW 2013, 145 ff. - stRspr).
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Sie liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 79; 127, 1, 17; BVerfG, NJW 2013, 145, 146).Liegt in diesem Sinne ein Grund vor, der es von Verfassungs wegen rechtfertigt, das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot zu durchbrechen, so darf diese Durchbrechung gleichwohl nicht zu Ergebnissen führen, die den grundrechtlichen Schutz des Lebenssachverhalts verletzen, der von dem Eingriff betroffen ist (vgl. BVerfGE 97, 67, 80; 72, 200, 258).
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Diese sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64, 86; 122, 374, 394 f.; BVerfG, NJW 2013, 145 ff. - stRspr).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht mit dem Fortbestand der Regelungen rechnen konnten (vgl. BVerfGE 88, 384, 404; 122, 374, 394).
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Sie liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 79; 127, 1, 17; BVerfG, NJW 2013, 145, 146).Liegt in diesem Sinne ein Grund vor, der es von Verfassungs wegen rechtfertigt, das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot zu durchbrechen, so darf diese Durchbrechung gleichwohl nicht zu Ergebnissen führen, die den grundrechtlichen Schutz des Lebenssachverhalts verletzen, der von dem Eingriff betroffen ist (vgl. BVerfGE 97, 67, 80; 72, 200, 258).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.1998 - VerfGH 16/96
Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindefinanzierungsgesetze 1996 und 1997 erfolglos
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Sie sind abzuwägen mit den dafür maßgeblichen, dem öffentlichen Wohl verpflichteten sachlichen Gründen (VerfGH NRW, OVGE 47, 249, 254).Insoweit muss jedenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. etwa VerfGH NRW, OVGE 47, 249, 254, dazu nachfolgend gesondert unter 4.).
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Es hängt vielmehr von der Besonderheit des Einzelfalls ab, ob die Normadressaten darauf vertrauen können, von einer entsprechenden Regelung für den Zeitraum dieses Rechtsscheins verschont zu bleiben (vgl. BVerfGE 13, 261, 272; BVerfG, NVwZ 2010, 313, 314; siehe auch VerfG LSA, LKV 2010, 477, 478;… sowie Maurer, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV, 3. Aufl. 2006, § 79 Rn. 47 und 56 f.). - BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Es hängt vielmehr von der Besonderheit des Einzelfalls ab, ob die Normadressaten darauf vertrauen können, von einer entsprechenden Regelung für den Zeitraum dieses Rechtsscheins verschont zu bleiben (vgl. BVerfGE 13, 261, 272; BVerfG, NVwZ 2010, 313, 314; siehe auch VerfG LSA, LKV 2010, 477, 478;… sowie Maurer, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV, 3. Aufl. 2006, § 79 Rn. 47 und 56 f.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - VerfGH 11/95
Verfassungsbeschwerden gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz teilweise erfolgreich
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Über diese Frage hat der Gesetzgeber unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden (vgl. VerfGH NRW, OVGE 46, 262, 278; 48, 271, 279). - BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Sie liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 79; 127, 1, 17; BVerfG, NJW 2013, 145, 146). - BVerwG, 31.01.2013 - 8 C 1.12
Gemeinde; Kreis; kreisangehörige Gemeinden; Aufgabe; Vorrang; Umlage; …
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81
Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …
- BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR …
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Kommunale Wählervereinigungen
- VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98
Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch …
- BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87
Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer …
- BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78
Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - VGH N 18/06
Gemeinden können sich auf Rückwirkungsverbot berufen
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.1999 - LVerfG 1/98
Zweckverbände
- BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.1992 - VGH 2/91
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen …
- BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96
Rentenüberleitung III
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - VerfGH 17/08
Verfassungsbeschwerden gegen Verteilungsschlüssel für Finanzzuweisungen im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2021 - 12 A 556/19
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Nachteilsausgleichs
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen wies die Kommunalverfassungsbeschwerden mehrerer Kommunen, u. a. des Klägers, gegen die Bestimmung des § 7a Sätze 2 bis 4 AG-SGB II NRW mit Urteil vom 10. Dezember 2013 - VerfGH 13/11- zurück.Zwar ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund der Kläger seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Anlage A zu § 7 Abs. 3 AG-SGB II NRW nicht schon im Rahmen des durchgeführten Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahrens (VerfGH 13/11) vorgebracht hat.