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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 18/83   

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https://dejure.org/1985,14495
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 18/83 (https://dejure.org/1985,14495)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.02.1985 - VerfGH 18/83 (https://dejure.org/1985,14495)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Februar 1985 - VerfGH 18/83 (https://dejure.org/1985,14495)
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  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschrift

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 18/83
    Daß der Gesetzgeber seinen "weiten Spielraum für die Gestaltung des Finanzausgleichs" (vgl. BVerfGE 23, 353 (369)) überschritten hätte, ist nicht ersichtlich.

    Entscheidend ist dabei zwar, wie sich die beanstandete Maßnahme "im ganzen und im Gesamtgefüge auswirkt" (vgl. BVerfGE 23, 353 (368)); doch Anknüpfungspunkt der verfassungsgerichtlichen überprüfung bleibt die jeweilige Maßnahme.

    Die Gemeinden sind bei der Festsetzung der Hebesätze nicht völlig frei; es ist ihnen nicht gewährleistet, daß sie ihre Entscheidungen nur nach ihren Interessen und ohne Rücksicht auf ihre Stellung innerhalb des gesamtstaatlichen Finanzausgleichs treffen können (vgl. BVerfGE 23, 353 (371)).

    Der Finanzausgleich ist "dauernden Experimenten ausgesetzt" (vg 1. BVerfGE 23, 353 (367)), er "unterl iegt wesensmäßi g ei nem Wandel" (vgl. Bay. VerfGH, BayVGHE 12 11 48 (56)) und die "den Gemeinden im Fi nanzausgl ei ch ei ngeräumten Rechtsstellungen stehen stets unter dem Vorbehalt künftiger Änderung" (vg1. OVG NW, OVGE 12, 86 (105)).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.01.1983 - VerfGH 6/82

    Haushaltsfinanzierungsgesetz 1981 nichtig

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 18/83
    Schließlich ist auch der bei Eingriffen in die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie zu berücksichtigende rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, NVwZ 1982, 614, (618); Stern, , aaO, S. 415, 831 ff.), gegen den hier wegen des Fehlens einer Obergangs- ,) regelung im GFG 1983 verstoßen worden sein könnte (vgl. VerfGH NW, NVwZ 1984, 95 (96)), nicht verletzt.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.03.1982 - VGH 1/82

    Unvereinbarkeit von Hauptamt in Verbandsgemeinde und Ehrenamt in Ortsgemeinde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 18/83
    Schließlich ist auch der bei Eingriffen in die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie zu berücksichtigende rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, NVwZ 1982, 614, (618); Stern, , aaO, S. 415, 831 ff.), gegen den hier wegen des Fehlens einer Obergangs- ,) regelung im GFG 1983 verstoßen worden sein könnte (vgl. VerfGH NW, NVwZ 1984, 95 (96)), nicht verletzt.
  • StGH Baden-Württemberg, 01.07.1972 - GR 5/71

    Verfassungsmäßigkeit des kommunalen Finanzausgleichs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 18/83
    Ferner besagt diese Rechtsprechung, es bedürfe keiner weiteren Erörterung, daß eine Verminderung von Haushaltsmitteln in Höhe von 1 bis 2, 5 % nicht dazu angetan sei, die Finanzlage auch finanzschwächerer Gemeinden derartig zu beeinträchtigen, daß dies zu einer Lahmlegung oder Aushöhlung des Selbstverwaltungsrechts führen würde (vgl. StGH Baden- Württemberg, ESVGH 22, 202 (208)).
  • VG Düsseldorf, 24.02.1984 - 1 K 2624/82
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 18/83
    getroffen" werden müssen, bedeutet dies eine Pflicht nicht nur zur Prüfung und Oberlegung, sondern auch zur Sachregelung (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 1984 - 1 K 2624/82 -, Mitteilungen NWStGB 1984, S. 220 (221); Heidorn, Finanzzuweisungen und Selbstverwaltungsgarantie, Diss.
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