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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,8755)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.03.2021 - VerfGH 35/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,8755)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. März 2021 - VerfGH 35/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,8755)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 180/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 21. Dezember 2020 - VerfGH 194/20.VB-1, juris, Rn. 6, vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 180/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 21. Dezember 2020 - VerfGH 194/20.VB-1, juris, Rn. 6, vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 13/19

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 180/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 21. Dezember 2020 - VerfGH 194/20.VB-1, juris, Rn. 6, vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 18/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine ordnungsbehördliche Anforderung von Lichtbildern

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 180/20.VB-2, juris, Rn. 14, und vom 21. Dezember 2020 - VerfGH 194/20.VB-1, juris, Rn. 6, vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21
    Erst wenn ihr Vorbringen diesen Anforderungen genüge, sei es an ihm, die vorgetragenen ehebedingten Nachteile zu widerlegen (BGH, Urteil vom 24. März 2010 - XII ZR 175/08, NJW 2010, 1813 = juris, Rn. 23).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21
    Zwischenentscheidungen sind nur dann selbständig mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9, und vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3, juris, Rn. 8 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21
    aa) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer gehalten ist, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21
    Zwischenentscheidungen sind nur dann selbständig mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 4, vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 9, und vom 26. Januar 2021 - VerfGH 19/20.VB-3, juris, Rn. 8 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 35/21
    Zwar kann ein Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht auf die Einlegung eines offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelfs verwiesen werden (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6, und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19

    Wegen Verfristung und unzureichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - VerfGH 194/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung von Ablehnungsgesuchen in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 39/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 180/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 76/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Enthebung vom Schöffenamt

    Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer gehalten ist, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 35/21.VB-2, juris, Rn. 17 m. w. N.).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 35/21.VB-2, juris, Rn. 18 m. w. N.).

    In diesem Zusammenhang ergibt sich aus seiner Verfassungsbeschwerde insbesondere auch nicht, warum ein solcher Rechtsbehelf offensichtlich aussichtslos gewesen wäre (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 35/21.VB-2, juris, Rn. 20 m. w. N; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16, NVwZ-RR 2020, 801 = juris, Rn. 39 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 43/23
    Zwischenentscheidungen sind nur dann selbständig mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar, wenn sie zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führen, der später nicht oder nicht vollständig behoben werden kann (VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 35/21.VB-2, juris, Rn. 21, m. w. N.).
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