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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21.VB-2 |
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VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2021 - VerfGH 47/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,12063)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,12063)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
"Einspruch" gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 16.02.2021 - 100 C 271/20
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 47/21
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21.VB-2
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19
Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21
Ob hiervon abweichend in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts eine Gegenvorstellung beziehungsweise eine Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, m. w. N.), kann hier offen bleiben. - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 46/20
Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21
Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 9).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.2021 - VerfGH 92/21
Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs
Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (…VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4; jeweils m. w. N.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22
Zurückweisung der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - VerfGH 62/21
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des …
Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (…VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4; jeweils m. w. N.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 105/22
Zurückweisung des als Gegenvorstellung bezeichneten Rechtsbehelfs
Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 139/20
Anhörungsrüge gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs
Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.).