Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21.VB-2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12063
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,12063)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2021 - VerfGH 47/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,12063)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2 (https://dejure.org/2021,12063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21
    Ob hiervon abweichend in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts eine Gegenvorstellung beziehungsweise eine Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, m. w. N.), kann hier offen bleiben.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 46/20

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21
    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 9).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.10.2021 - VerfGH 92/21

    Rechtsbehelf gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4; jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - VerfGH 32/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - VerfGH 62/21

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4; jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 105/22

    Zurückweisung des als Gegenvorstellung bezeichneten Rechtsbehelfs

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 139/20

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht