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   VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97   

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VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97 (https://dejure.org/1998,13317)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 14.07.1998 - Lv 4/97 (https://dejure.org/1998,13317)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - Lv 4/97 (https://dejure.org/1998,13317)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Die Verletzung der ihr insoweit von der Verfassung des Saarlandes gewährten Rechte hat sie daher in dem Verfahren nach Art. 97 Nr. 1 SVerf geltend zu machen (VerfGH B. v. 12.10.1994 - Lv 10/94 - für das Verfassungsprozeßrecht des Bundes vgl. BVerfGE 4, 27; 82, 322, 335).

    Wegen ihrer Bedeutung und ihres Zusammenhangs mit dem egalitären demokratischen Prinzip ist sie streng und formal zu verstehen (vgl. vor allem BVerfGE 82, 322, 337).

    Zu ihrer Rechtfertigung bedarf er eines "Grundes von hinreichend zwingendem Charakter" (BVerfGE 82, 322, 338 m.w.N.).

    Zu diesen Differenzierungen der Wahlrechtsgleichheit durch Sperrklauseln rechtfertigenden Gründen zählt vor allem die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (vgl. u.a. BVerfGE 1, 208, 247; 4, 31, 40; 6, 84, 92, 93; 51, 222, 236; 82, 322, 347; NJW 1990, 3001, 3002).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Zu diesen Differenzierungen der Wahlrechtsgleichheit durch Sperrklauseln rechtfertigenden Gründen zählt vor allem die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (vgl. u.a. BVerfGE 1, 208, 247; 4, 31, 40; 6, 84, 92, 93; 51, 222, 236; 82, 322, 347; NJW 1990, 3001, 3002).

    Gehört danach zu den Verfassungserwartungen, dass die Mitglieder der kommunalen Volksvertretungen in solcher Weise gemeinwohlorientiert handeln, darf der Gesetzgeber - typisierend - Vorkehrungen treffen, die die Gewähr dafür bieten, daß sie nicht nur singuläre, partikuläre oder temporäre Interessen vertreten (so BVerfGE 6, 84, 92).

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Der Sinn der Vorschrift liegt jedoch darin, im Organstreitverfahren angreifbare Verfassungsverletzungen nach einer bestimmten Zeit im Interesse der Rechtssicherheit außer Streit zu stellen (BVerfGE 80, 188, 210).
  • VerfGH Saarland, 12.10.1994 - Lv 10/94
    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Die Verletzung der ihr insoweit von der Verfassung des Saarlandes gewährten Rechte hat sie daher in dem Verfahren nach Art. 97 Nr. 1 SVerf geltend zu machen (VerfGH B. v. 12.10.1994 - Lv 10/94 - für das Verfassungsprozeßrecht des Bundes vgl. BVerfGE 4, 27; 82, 322, 335).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94

    Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Zulässiger Gegenstand eines Organstreitverfahrens kann nach § 40 Abs. 1 VerfGHG das Unterlassen eines Verfassungsorgans, also auch des Gesetzgebers selbst, sein (so auch VerfGH Berlin LVerfGE 3, 86, 93, sowie VerfGH NRW NVwZ 1995, 579; offengelassen von BVerfGE 92, 80, 87).
  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Zu diesen Differenzierungen der Wahlrechtsgleichheit durch Sperrklauseln rechtfertigenden Gründen zählt vor allem die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (vgl. u.a. BVerfGE 1, 208, 247; 4, 31, 40; 6, 84, 92, 93; 51, 222, 236; 82, 322, 347; NJW 1990, 3001, 3002).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Die Verletzung der ihr insoweit von der Verfassung des Saarlandes gewährten Rechte hat sie daher in dem Verfahren nach Art. 97 Nr. 1 SVerf geltend zu machen (VerfGH B. v. 12.10.1994 - Lv 10/94 - für das Verfassungsprozeßrecht des Bundes vgl. BVerfGE 4, 27; 82, 322, 335).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Zu diesen Differenzierungen der Wahlrechtsgleichheit durch Sperrklauseln rechtfertigenden Gründen zählt vor allem die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (vgl. u.a. BVerfGE 1, 208, 247; 4, 31, 40; 6, 84, 92, 93; 51, 222, 236; 82, 322, 347; NJW 1990, 3001, 3002).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, mit dem Schutz vor solchen Risiken so lange zu warten, bis sie sich erstmals tatsächlich verwirklicht haben (BVerfGE 6, 104, 120).
  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

    Auszug aus VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Zulässiger Gegenstand eines Organstreitverfahrens kann nach § 40 Abs. 1 VerfGHG das Unterlassen eines Verfassungsorgans, also auch des Gesetzgebers selbst, sein (so auch VerfGH Berlin LVerfGE 3, 86, 93, sowie VerfGH NRW NVwZ 1995, 579; offengelassen von BVerfGE 92, 80, 87).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Die Gleichheit der Wahl (Art. 63 Abs. 1, 12 Abs. 1 SVerf) ist Voraussetzung der demokratischen politischen Willensbildung des Volkes (vgl. SVerfGH, Urteil v. 14.7.1998 - Lv 4/97).

    Allerdings folgt aus dem formalen Charakter der Grundsätze der Wahl- gleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, dass dem Gesetzgeber bei der Ordnung des Wahlrechts nur ein eng bemessener Spielraum für Differen- zierungen bleibt (SVerfGH, Urteil v. 14.7.1998 - Lv 4/97, Rdn. 25).

    a) Eine einfachgesetzliche Beschränkung der Gleichheit des Erfolgswertes von Stimmen durch eine sog. Sperrklausel ist zulässig, wenn sich der Gesetzgeber dafür auf eine von der Verfassung selbst gegebene Erlaubnis oder ein von ihr selbst gebilligtes Ziel berufen kann, zu dessen Verwirklichung ihm Differenzie- rungen erforderlich erscheinen dürfen (vgl. SVerfGH, Urteil v. 14.7.1998 - Lv 4/97, Rdn. 25).

    Da- her darf die Verfassung Differenzierungen im Erfolgswert von Wählerstimmen gestatten, die geeignet und erforderlich sind, Gefahren für die Funktionsfähig- keit von Volksvertretungen, die aus dem Wahlrechtssystem und seinen Rege- lungen folgen können, abzuwehren (vgl. SVerfGH Urteil v. 14.7.1998 - Lv 4/97, Rdn. 25).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98

    Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich

    Daß die Wählerschaft eines Straßenzuges oder einer Siedlung Sitz und Stimme in den kommunalen Gremien erhalten und dadurch in diese nur singuläre, partikuläre oder temporäre Interessen Einzug halten (so die Befürchtungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands, Urteil vom 14. Juli 1998 - LV 4/97 -), ist für Nordrhein-Westfalen nicht zu erwarten.
  • VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11

    Finanzierung parteinaher Stiftungen im Saarland bedarf keiner Neuregelung

    Das folgt grundsätzlich bereits aus dem Wortlaut des § 40 Abs. 1 SVerfGHG und ist in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs schon bisher so gesehen worden (vgl.u.a. SVerfGH B. v. 18.11.2011 - Lv 1/11-; Urt. v. 02.06.1998 - Lv 4/97-; ebenso StGH Baden - Württemberg, Urt. v. 9.3.2009 - GR 1/08 - juris Rn. 75 mwN.).

    § 40 Abs. 3 SVerfGHG gilt auch dann, wenn der Gesetzgeber die als unerfüllt gerügte Handlungspflicht nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern fortdauernd nicht befolgt hat (SVerfGH, Urt. v. 02.06.1998 - Lv 4/97 - Rdn. 15).

  • VerfGH Saarland, 31.01.2011 - Lv 13/10

    Wahlanfechtungen sind zügig zu bearbeiten

    Auch kann der Fristbeginn nicht an eine er- kennbare und eindeutige Weigerung des Landtags knüpfen, tätig zu werden (für die Frist zur Einleitung eines Organstreitverfahrens nach § 40 Abs. 3 VerfGHG vgl. VerfGH Urt. v. 14.7.1998 - Lv 4/97).
  • VerfGH Thüringen, 18.07.2006 - VerfGH 8/05

    5-vom-Hundert-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht

    Diese Dritten können daher aus der Gestaltung des parlamentarischen Verfahrens auch keine Rechte für sich ableiten (im Ergebnis wie hier VerfGH des Saarlands 2. Juni 1998 - Lv 4/97 - LVerfGE 8, 257 [263 f.]; in dieselbe Richtung gehend VerfGH des Landes Berlin vom 21. September 1995 - 37/95 -, NVwZ-RR 1996, 241; für Unbegründetheit dahingehender Anträge Dritter VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 1971 - VGH 7/71 -, DVBl. 1972, 783).
  • VerfGH Saarland, 23.01.2006 - Lv 3/05

    Antrag auf Zulassung des finanzwirksamen Volksbegehrens "Rettet die Grundschulen

    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist eine solche Entscheidung dann geboten, wenn ein Beteiligter, der nicht Verfassungsorgan oder Teil eines Verfassungsorgans ist, zur Klärung einer streitigen aber wichtigen verfassungsrechtlichen Frage beigetragen hat, deren konkrete Beantwortung aufgrund der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Erkenntnisse nicht einzuschätzen war (vgl. Urt. v. 14.7.1998 Lv 4/97).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 15/98

    Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich

    Daß die wählerschaft eines Straßenzuges oder einer Siedlung Sitz und Stimme in den kommunalen Gremien erhalten und dadurch in diese nur singuläre, partikuläre oder temporäre Interessen Einzug halten (so die Befürchtungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands, Urteil vom 14. Juli 1998 - LV 4/97 -), ist für Nordrhein-Westfalen nicht zu erwarten.
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