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   VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 25/18   

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https://dejure.org/2021,348
VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 25/18 (https://dejure.org/2021,348)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 11.01.2021 - VerfGH 25/18 (https://dejure.org/2021,348)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - VerfGH 25/18 (https://dejure.org/2021,348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Einzelfall eines erfolglosen Ablehnungsantrags wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Justiz Thüringen

    § 194 Abs 3 StGB
    Unbegründetes Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten des VerfGH - Veranlassung eines Strafverfahrens gg Beschwerdeführerin in früherer Funktion weder Tätigkeit in derselben Sache noch sonst Grund für Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 25/18
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei", die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist, abzustellen (st. Rspr., vgl. z.B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Es wird von einem Richter erwartet und kann auch von ihm erwartet werden, dass er selbst dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher einmal über die entscheidungserheblichen Rechtsfragen ein Urteil gebildet hatte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -,BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 26).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen und es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25).

  • VerfGH Thüringen, 06.12.2017 - VerfGH 24/17

    Abstrakte Normenkontrolle - hier Befangenheitsantrag

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 25/18
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei", die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist, abzustellen (st. Rspr., vgl. z.B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).

    Ob Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Verfassungsrichters gegeben sind, ist vielmehr nach einem strengen Maßstab zu beurteilen und es bedarf zusätzlicher, besonderer Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit begründet erscheinen lassen (ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks m. w. N.; zum im Wesentlichen wortgleichen Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 25).

  • OLG Jena, 06.08.2018 - 1 Ws 230/18

    Ordnungsgeld wegen Sitzenbleiben zum Verhandlungsbeginn

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 25/18
    Mit Beschluss vom 6. August 2018 (Az.: 1 Ws 230/18) verwarf das Thüringer Oberlandesgericht die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Ordnungsmittelbeschluss des Landgerichts Erfurt vom 5. Januar 2018 mit der Maßgabe, dass die für den Fall der nicht möglichen Beitreibung des Ordnungsgeldes bestimmte Ordnungshaft auf einen Tag ermäßigt wurde.

    Mit Schreiben vom 13. September 2018, welches am selben Tag beim Verfassungsgerichtshof einging, erhob der Bevollmächtigte der Beschwerdeführerin in deren Namen eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen (ThürVerf), § 11 Nr. 1, §§ 31 ff. des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG) gegen die Beschlüsse des Landgerichts Erfurt vom 5. Januar 2018, Az. 5 Ns 501 Js 31517/11 und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 6. August 2018, Az. 1 Ws 230/18.

  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 25/18
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei", die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist, abzustellen (st. Rspr., vgl. z.B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 10.02.2016 - VerfGH 21/15

    Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren: keine Verletzung der Rechte des

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 25/18
    Dabei ist nicht auf den subjektiven Standpunkt des Ablehnenden, sondern auf die Sicht einer "vernünftigen Prozesspartei", die von den zu würdigenden Umständen betroffen ist, abzustellen (st. Rspr., vgl. z.B. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - VerfGH 24/17 -, S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Juni 2015 - VerfGH 21/15 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30 [38] = juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 11.01.2021 - VerfGH 25/18
    Zudem ist der Begriff "derselben Sache" in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinn auszulegen und meint das verfassungsgerichtliche Verfahren selbst oder das diesem unmittelbar vorausgegangene und ihm sachlich zugeordnete Verfahren (BVerfG, Beschluss vom 2. Januar 1978 - 2 BvR 33/77 -, BVerfGE 45, 105 [108] = juris Rn. 6).
  • VerfGH Thüringen, 02.06.2021 - VerfGH 104/20

    Verfassungsbeschwerde - Ablehnungsgesuch

    Zur Begründung hat er sich zum einen auf seinen Vortrag zu dem entsprechenden Ablehnungsantrag seiner Schwester im Verfahren VerfGH 25/18 bezogen.

    a) Soweit zur Antragsbegründung auf den Vortrag der Schwester des Beschwerdeführers im Verfahren VerfGH 25/18 Bezug genommen wird, ergibt sich hieraus keine Besorgnis der Befangenheit.

  • VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 4/22

    Begründete Selbstablehnung des Präsidenten des VerfGH im Verfahren der abstrakten

    aa) Auch bei einer unterstützenden Tätigkeit ist eine Besorgnis der Befangenheit nur dann anzunehmen, wenn zusätzlich besondere Umstände vorliegen, die geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit zu begründen (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2021 - VerfGH 25/18 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks).
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