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   VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10   

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https://dejure.org/2011,23736
VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10 (https://dejure.org/2011,23736)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2011 - 18-VII-10 (https://dejure.org/2011,23736)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2011 - 18-VII-10 (https://dejure.org/2011,23736)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
    Organisation und Verfahren der Willensbildung in der Selbstverwaltungskörperschaft müssen dann aber Gewähr dafür bieten, dass die verfolgten öffentlichen Aufgaben innerhalb der Selbstverwaltungskörperschaft für diejenigen, die der Satzungsgewalt unterworfen sind, unter Berücksichtigung ihrer Interessen angemessen wahrgenommen werden (BVerfG vom 13.7.2004 = BVerfGE 111, 191/215 ff.), also eine demokratische Binnenstruktur gewährleisten.

    Soweit sich der Bundesgesetzgeber weiterer Regelungen enthalten hat, muss die ausfüllende Satzung eine angemessene Partizipation der Kammerangehörigen an der Willensbildung, eine Bildung der Organe nach demokratischen Grundsätzen und institutionelle Vorkehrungen vorsehen, die eine Bevorzugung einzelner Interessen vermeiden (BVerfGE 111, 191/217).

  • VerfGH Bayern, 11.11.1997 - 22-VII-94
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
    Ein fehlerhafter Vollzug von Normen in der Praxis würde nicht dazu führen, dass die betreffenden Vorschriften als solche verfassungswidrig sind (vgl. VerfGH vom 11.11.1997 = VerfGH 50, 226/245).

    Gleichwohl darf das Gebot der Bestimmtheit nicht übersteigert werden, weil die Normen sonst allzu starr und kasuistisch würden und der Vielgestaltigkeit des Lebens und der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden könnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.2.1988 = VerfGH 41, 17/24; VerfGH 50, 226/248 f.).

  • VGH Bayern, 26.06.2007 - 21 BV 04.3175

    Apothekerkammerrecht: Mitgliedschaft in einer privatrechtlichen Dachorganisation

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, in einem Normenkontrollverfahren Einzelakte zu überprüfen; insoweit besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, die betreffenden Vorgänge von den Fachgerichten kontrollieren zu lassen (BayVGH vom 26.6.2007 = MedR 2008, 96/97).

    Die Auslegung der konkreten Aufgabennormen im Einzelfall ist dabei grundsätzlich eine Frage der Anwendung einfachen Rechts (vgl. BVerfG vom 30.09.2003 = NVwZ 2004, 93), die auf Antrag eines Mitglieds der Kammer im fachgerichtlichen Verfahren überprüft werden kann (BayVGH vom 26.6.2007 = MedR 2008, 96/97).

  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
    Es kann dahinstehen, ob die Satzungsbestimmung ihre Rechtsgrundlage in der verfassungsrechtlich unbedenklichen Pflichtmitgliedschaft der Berufsangehörigen selbst findet (kritisch insoweit BVerfG vom 7.12.2001 = BayVBl 2002, 560/562).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
    Die Erhebung von Kammerbeiträgen aufgrund einer auf § 20 der Satzung beruhenden eigenen Beitragssatzung ist als Folge der Pflichtmitgliedschaft in § 79 StBerG bundesgesetzlich vorgegeben und für sich verfassungsrechtlich unbedenklich; sie verstößt nicht gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (vgl. BVerfG vom 19.12.1962 = BVerfGE 15, 235; VerfGH vom 26.7.2005).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
    Der Gesetzgeber kann für die Erledigung bestimmter öffentlicher Aufgaben die Organisationsform der Selbstverwaltung wählen (BVerfG vom 5.12.2002 = BVerfGE 107, 59/86 ff.).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
    Zwar darf die Kammer nicht in der Weise gewerblich tätig werden, dass sie mit ihren Mitgliedern oder der freien Wirtschaft in Wettbewerb tritt (BVerfG vom 18.12.1974 = BVerfGE 38, 281/311 f.).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
    Die Aufgaben einer berufsständischen Kammer müssen gesetzlich festgelegt werden, weil sie als Nichtgebietskörperschaft keine Allzuständigkeit für sich in Anspruch nehmen kann (BVerwG vom 13.12.1979 = BVerwGE 59, 231/237).
  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 732/01

    Zu den Rechten der Mitglieder von Zwangskörperschaften auf Unterlassung von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
    Die Auslegung der konkreten Aufgabennormen im Einzelfall ist dabei grundsätzlich eine Frage der Anwendung einfachen Rechts (vgl. BVerfG vom 30.09.2003 = NVwZ 2004, 93), die auf Antrag eines Mitglieds der Kammer im fachgerichtlichen Verfahren überprüft werden kann (BayVGH vom 26.6.2007 = MedR 2008, 96/97).
  • VerfGH Bayern, 24.02.1988 - 16-VII-86

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
    Gleichwohl darf das Gebot der Bestimmtheit nicht übersteigert werden, weil die Normen sonst allzu starr und kasuistisch würden und der Vielgestaltigkeit des Lebens und der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden könnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.2.1988 = VerfGH 41, 17/24; VerfGH 50, 226/248 f.).
  • VerfGH Bayern, 19.04.2002 - 9-VII-00

    Verwaltungsrecht; Ausschluss gewerblicher Bestattungsunternehmen von

  • VerfGH Bayern, 31.01.1989 - 1-VII-88

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VerfGH Bayern, 15.12.1989 - 13-VII-85
  • VerfGH Bayern, 19.04.1985 - 11-VII-84

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VerfGH Bayern, 04.05.2012 - 10-VII-11

    Unzulässigkeit einer gegen die Änderung einer Landschaftsschutzverordnung und

    c) Auch der Bescheid des Landratsamts Oberallgäu vom 7. August 2008, mit dem die Errichtung eines Zeltplatzes zur temporären Nutzung genehmigt wurde, ist nicht mit der Popularklage anfechtbar (VerfGH vom 9.8.2011 = BayVBl 2012, 202/203; VerfGH vom 29.2.2012).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2013 - 9-VII-12

    Höchstaltersgrenze für Hochschulzugang und Berufsfreiheit

    Zwar hat der Antragsteller umfangreich dazu vorgetragen, dass der Vollzug der Eignungsprüfungssatzung durch die Hochschule für Fernsehen und Film München zu beanstanden sei; der Vollzug einer Norm des bayerischen Landesrechts wird im Rahmen einer Popularklage aber nicht überprüft (VerfGH vom 9.8.2011 = BayVBl 2012, 202/203 m. w. N.).
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