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   VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10   

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https://dejure.org/2011,30931
VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10 (https://dejure.org/2011,30931)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2011 - 111-VI-10 (https://dejure.org/2011,30931)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2011 - 111-VI-10 (https://dejure.org/2011,30931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Urteil zur Erstattung von Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs

  • openjur.de

    Amtsgerichtliche Ablehnung der Erstattung von nach Tarifwechsel ungültig gewordenen Fahrausweisen im öffentlichen Personennahverkehr verstößt nicht gegen das Willkürverbot iSv Art 118 Abs 1 S 1 Verf BY und gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter iSv Art 86 Abs 1 S 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 73-VI-10

    Sondernutzungserlaubnis für Freisitzfläche

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 16.5.2011 Vf. 73-VI-10).
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10
    22 Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 11.8.2010).
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin nach, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt worden ist, das - wie das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV oder das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.; VerfGH vom 26.5.2011).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.6.2004 = VerfGH 57, 62/66; VerfGH vom 16.5.2011 Vf. 73-VI-10).
  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10
    Die Entscheidung dürfte vielmehr unter keinem Gesichtspunkt vertretbar sein; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (vgl. VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25; VerfGH vom 4.7.2011).
  • VerfGH Bayern, 21.01.2010 - 53-VI-09
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10
    Auch soweit im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a Satz 1 ZPO die Gestaltung des Verfahrens dem billigen Ermessen des Gerichts überlassen bleibt, ist den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren zu genügen und den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (VerfGH vom 2.4.2008 = NJW-RR 2008, 1312; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
  • AG München, 08.06.2010 - 241 C 20589/09

    Wer zu spät kommt...

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 8. Juni 2010 Az. 241 C 20589/09, mit dem die Klage des Beschwerdeführers auf Erstattung der Kosten für unbenutzte, nach einer Tarifänderung ungültig gewordene Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs abgewiesen wurde.
  • VerfGH Bayern, 14.07.1998 - 34-VI-97
    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10
    Eine Grundrechtsverletzung setzt jedoch eine willkürliche, offenbar unhaltbare Entscheidung voraus (VerfGH vom 14.7.1998 = VerfGH 51, 126/128; VerfGH vom 13.7.2010 = BayVBl 2010, 699).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2008 - 90-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlenden Zugang der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 15.09.2011 - 111-VI-10
    Auch soweit im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a Satz 1 ZPO die Gestaltung des Verfahrens dem billigen Ermessen des Gerichts überlassen bleibt, ist den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren zu genügen und den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (VerfGH vom 2.4.2008 = NJW-RR 2008, 1312; VerfGH vom 21.1.2010 Vf. 53-VI-09).
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