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   VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82   

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VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82 (https://dejure.org/1985,2857)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.1985 - 9-VII-82 (https://dejure.org/1985,2857)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 9-VII-82 (https://dejure.org/1985,2857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichberechtigung (Schüler) - Zugang zum Sozialwissenschaftlichen Gymnasium für männliche Schüler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1543
  • NVwZ 1987, 676 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • VerfGH Bayern, 27.03.1980 - 4-VII-79
    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Das Elternrecht gewährleistet u. a. die Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen; dieses Wahlrecht darf nicht mehr als notwendig begrenzt werden (vgl. VerfGH 33, 33/40 ; 36, 25/34 m. w. N.).

    Im schulischen Bereich erfährt das Elternrecht notwendige Einschränkungen (VerfGH 33, 33/40 ; 35, 90/96 ; BVerfGE 47, 46/71 f. ).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Das Bundesverfassungsgericht sieht in Art. 3 Abs. 2 GG (Männer und Frauen sind gleichberechtigt) eine Spezialregelung der Gleichheit von Mann und Frau, die dem Gesetzgeber gegenüber die sonst gegebene Freiheit weiter einschränkt, innerhalb gewisser äußerster Grenzen selbst die Vergleichstatbestände zu bestimmen, an denen er seine Regelung ausrichten will (vgl. BVerfGE 37, 217/259; 52, 369/374).

    Einmal wird auch heute die Kindererziehung und Haushaltsführung vielfach als eine vornehmlich der Frau zufallende Aufgabe bei der Aufteilung der sozialen Funktionen zwischen Mann und Frau in der Ehe empfunden (vgl. etwa die Nachweise in BVerfGE 52, 369/377 f.).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Im schulischen Bereich erfährt das Elternrecht notwendige Einschränkungen (VerfGH 33, 33/40 ; 35, 90/96 ; BVerfGE 47, 46/71 f. ).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Das Wahlrecht der Eltern hinsichtlich einer Schule für ihr Kind kann sich grundsätzlich nur auf die vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen erstrecken (vgl. auch BVerfGE 45, 400/415 und Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, RdNr. 148).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Vornehmstes Interpretationsprinzip ist die Einheit der Verfassung als eines logisch-teleologischen Sinngebildes, weil ihr Wesen darin besteht, eine einheitliche Ordnung für die staatliche Gemeinschaft zu sein (VerfGH 20, 1/9; BVerfGE 19, 206/220; 39, 334/368; Meder, RdNr. 28 zu Art. 98).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Bei der Prüfung von Verfassungsnormen daraufhin, ob sie in Widerspruch zu anderen Verfassungsnormen stehen, ist zu beachten, daß die Verfassungsnormen einander so zugeordnet werden müssen, daß eine jede soweit wie möglich ihre Wirkungen entfaltet (sog. praktische Konkordanz; vgl. BVerfGE 67, 100/143 f.; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 14. Auflage 1984, S. 27).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Das Bundesverfassungsgericht sieht in Art. 3 Abs. 2 GG (Männer und Frauen sind gleichberechtigt) eine Spezialregelung der Gleichheit von Mann und Frau, die dem Gesetzgeber gegenüber die sonst gegebene Freiheit weiter einschränkt, innerhalb gewisser äußerster Grenzen selbst die Vergleichstatbestände zu bestimmen, an denen er seine Regelung ausrichten will (vgl. BVerfGE 37, 217/259; 52, 369/374).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Vornehmstes Interpretationsprinzip ist die Einheit der Verfassung als eines logisch-teleologischen Sinngebildes, weil ihr Wesen darin besteht, eine einheitliche Ordnung für die staatliche Gemeinschaft zu sein (VerfGH 20, 1/9; BVerfGE 19, 206/220; 39, 334/368; Meder, RdNr. 28 zu Art. 98).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Wird geltend gemacht, daß eine Verfassungsnorm infolge veränderter Verhältnisse nicht mehr mit dem Gleichheitssatz vereinbar sei, so müssen besondere Umstände, die den Verfassungsgeber zu einem Tätigwerden verpflichten sollen, klar zutage liegen und die Untätigkeit muß zu einer Situation führen, die mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. VerfGH 28, 143/167 ff.; 29, 224/233; 32, 56/68; BVerfGE 12, 341/353 f.; 16, 130/141 f.; 21, 292/305; 33, 171/189 f.; 37, 38/56 f.; 41, 269/283; BVerwGE 40, 17/22; Meder, RdNr. 16 zu Art. 118).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.02.1985 - 9-VII-82
    Wird geltend gemacht, daß eine Verfassungsnorm infolge veränderter Verhältnisse nicht mehr mit dem Gleichheitssatz vereinbar sei, so müssen besondere Umstände, die den Verfassungsgeber zu einem Tätigwerden verpflichten sollen, klar zutage liegen und die Untätigkeit muß zu einer Situation führen, die mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. VerfGH 28, 143/167 ff.; 29, 224/233; 32, 56/68; BVerfGE 12, 341/353 f.; 16, 130/141 f.; 21, 292/305; 33, 171/189 f.; 37, 38/56 f.; 41, 269/283; BVerwGE 40, 17/22; Meder, RdNr. 16 zu Art. 118).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

  • BVerfG, 19.03.1974 - 1 BvR 416/68

    Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen voller und verminderter

  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvL 25/64

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Rabattgesetzes

  • BVerwG, 21.03.1972 - I C 13.71

    Hebammengesetz

  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Der mit dem Wort "insbesondere" beginnende Einschub in Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayIntG erwähnt mit dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung sowie mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau zunächst einige zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehörende menschenrechtliche Gewährleistungen, deren Inhalt und Bedeutung seit langem feststeht (vgl. VerfGH vom 12.12.1980 VerfGHE 33, 174/177 f.; vom 27.2.1985 VerfGHE 38, 16/21; vom 17.5.2006 VerfGHE 59, 63/74).
  • VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge

    Die von den Antragstellern aufgeworfene Frage, ob Art. 128 Abs. 1 BV entgegen dem vom Verfassungsgerichtshof seit seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1960 (VerfGH 13, 141/146) zugrunde gelegten Verständnis nicht lediglich einen Programmsatz enthält, sondern vielmehr dem Einzelnen ein Grundrecht auf Bildung einräumt, kann dahinstehen (vgl. auch VerfGH vom 1.8.1975 = VerfGH 28, 143/162 f.; VerfGH vom 21.7.1981 = VerfGH 34, 106/110; VerfGH vom 27.2.1985 = VerfGH 38, 16/26 f.; VerfGH vom 2.7.1998 = VerfGH 51, 109/118).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Er ist aber nicht verpflichtet, ein Angebot aller nur denkbaren Schulformen und Unterrichtsinhalte zur Verfügung zu stellen (VerfGH vom 21.10.1986 = VerfGH 39, 87/95), sodass jedermann die ihm entsprechende Ausbildung erhalten kann (VerfGH vom 27.2.1985 = VerfGH 38, 16/27).
  • VerfGH Bayern, 09.10.2007 - 14-VII-06

    Schulgeldersatz bei Privatschulen

    Sie würde in Anbetracht der mannigfaltigen Staatsaufgaben bei weitem die Finanzkraft des Staates übersteigen und ließe sich schwerlich mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen über die staatliche Haushaltsführung und den Haushaltsausgleich in Einklang bringen (VerfGH vom 9.4.1968 = VerfGH 21, 59/66; VerfGH vom 15.1.1971 = VerfGH 24, 1/25; VerfGH vom 1.8.1975 = VerfGH 28, 143/159; VerfGH vom 21.10.1975 = VerfGH 28, 184/191; VerfGH vom 4.11.1982 = VerfGH 35, 126/136; VerfGH vom 27.2.1985 = VerfGH 38, 16/27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - 3 B 24.09

    Jungengymnasium in Potsdam grundsätzlich genehmigungsfähig

    Dies bedeutet indes nicht, dass die Ausbildung jeweils gemeinsam durchgeführt werden muss (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - Vf. 9-VII-82 -, NJW 1987, 1543 ; s.a. OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 1957 - V A 1571/55 -, DÖV 1958, 465 ).
  • VerfGH Bayern, 21.10.1986 - 3-VII-85
    Das Elternrecht gewährt grundsätzlich keinen Anspruch auf Erlaß von Rechtsvorschriften zur Bestimmung von Unterrichtsinhalten (vgl. auch VerfGH 38, 16/23; BVerfGE 45, 400/415 . Das gilt jedenfalls dann, wenn Stundentafeln wie hier nach sachlich vertretbaren Gesichtspunkten erlassen worden sind. Auch im Bereich der Erziehung und der Ausbildung gehörloser und schwerhöriger Kinder ist es außerdem schon faktisch unmöglich, allen Elternwünschen Rechnung zu tragen (vgl. auch BVerfGE 41, 29/50 ; 47, 46/76 ).

    Unterrichtsinhalte, Differenzierungen oder fehlende Differenzierungen könnten nur dann gegen Art. 128 Abs. 1 BV verstoßen, wenn solche Regelungen oder Unterlassungen den Gleichheitssatz oder sonstige Verfassungsnormen verletzen (vgl. VerfGH 38, 16/27).

  • VG Potsdam, 19.06.2009 - 12 K 1013/07

    Versagung der Genehmigung eines privaten Jungen-Gymnasiums wegen Grundsatzes der

    Gleichwertige Ausbildung von Jungen und Mädchen bedeutet nicht, dass die Ausbildung jeweils gemeinsam durchgeführt werden muss (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - Vf. 9-VII-82 -, NJW 1987, 1543 - 1545).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2021 - 47-VI-19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Dies kann auch vorliegend dahinstehen, da als verletztes Grundrecht jedenfalls Art. 101 BV (i. V. m. Art. 118 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) in Betracht kommt, der zum einen im Gegensatz zu Art. 128 Abs. 1 BV nicht nur für Bewohner Bayerns gilt und zum anderen ebenso wie dieser unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinn dessen steht, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft verlangen kann; dies hat in erster Linie der Gesetzgeber, der bei seiner Haushaltswirtschaft auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen hat, in eigener Verantwortung zu beurteilen (vgl. VerfGH vom 27.2.1985 VerfGHE 38, 16/27 m. w. N. zu Art. 128 Abs. 1 BV; VerfGHE 62, 79/100 f. m. w. N. zu Art. 101 BV i. V. m. Art. 118 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2021 - 14-VI-19

    Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde bzgl. Nichtzulassung zum

    Dies kann auch vorliegend dahinstehen, da als verletztes Grundrecht jedenfalls Art. 101 BV (i. V. m. Art. 118 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) in Betracht kommt, der zum einen im Gegensatz zu Art. 128 Abs. 1 BV nicht nur für Bewohner Bayerns gilt und zum anderen ebenso wie dieser unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinn dessen steht, was der Einzelne vernünftigerweise verlangen kann; dies hat in erster Linie der Gesetzgeber, der bei seiner Haushaltswirtschaft auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen hat, in eigener Verantwortung zu beurteilen (vgl. VerfGH vom 27.2.1985 VerfGHE 38, 16/27 m. w. N. zu Art. 128 Abs. 1 BV; VerfGHE 62, 79/100 f. m. w. N. zu Art. 101 BV i. V. m. Art. 118 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV).
  • VGH Bayern, 29.04.1987 - 7 N 86.00388
    Auch heute noch wird allerdings die Haushaltsführung überwiegend bei der Arbeitsteilung in den Familien als Aufgabe der Frauen angesehen (vgl. BVerfGE 52, 369/377 f.; VerfGH 38, 16/22).
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