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   VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17   

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VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17 (https://dejure.org/2019,3587)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.01.2019 - VerfGH 145/17 (https://dejure.org/2019,3587)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 (https://dejure.org/2019,3587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 StrRehaG, § 10 Abs 1 S 1 StrRehaG, § 10 Abs 2 StrRehaG
    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE) durch unzureichende Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen (§ 10 Abs 1 S 1 StrRehaG) - Rehabilitierung wegen zwangsweiser Heimunterbringung der Betroffenen im Kindesalter in der ehemaligen DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfassende Aufklärungspflicht zu menschenrechtsverletzenden Übergriffen in DDR-Kinderheimen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17
    Dieses Grundrecht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihnen vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris Rn. 52 m. w. N.).

    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 53 m. w. N.).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 54 m. w. N.).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 55 m. w. N.).

  • KG, 30.09.2011 - 2 Ws 641/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17
    Hinsichtlich der von der Beschwerdeführerin geschilderten Unterbringungssituation führte das Kammergericht - unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 REHA - aus: Ein grobes Missverhältnis i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG zwischen dem Anlass der Unterbringung und den angeordneten Rechtsfolgen lasse sich aus dem Vorbringen der Beschwerdeführerin nicht herleiten.

    Zur weiteren Begründung hat es auf seine Entscheidung vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 REHA - verwiesen, die den von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen neueren Forschungsstand jedoch noch nicht hatte berücksichtigen können.

    Daher hätte für das Kammergericht Anlass bestanden, den aktuellen Forschungsstand zu den Spezialheimen der DDR und insbesondere die von der Beschwerdeführerin genannten Untersuchungen auszuwerten und auf dieser Grundlage für die Beschwerdeführerin nachvollziehbar zu überprüfen, ob die in der zitierten Entscheidung vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 REHA - genannten Zurückweisungsgründe weiterhin tragfähig sind.

    Nach Auffassung des Kammergerichts gehören zu den staatlichen Maßnahmen, die von der Generalklausel des § 1 Abs. 1 StrRehaG erfasst werden, vor allem diejenigen, mit denen Gerichte und Behörden der DDR Menschen, die dem sozialistischen Persönlichkeitsbild und den politisch-ideologischen sowie gesellschaftlichen Wunschvorstellungen nicht entsprachen, unter Missachtung ihrer Individualität und ihrer Würde reglementierten und drangsalierten und sie auf diese Weise zu Objekten staatlicher Interessendurchsetzung erniedrigten; Maßnahmen dieser Art seien als "Systemunrecht" zu werten, das der Gesetzgeber der Rehabilitation habe zuführen wollen (KG, Beschluss vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 REHA -, juris Rn. 52; vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13 -, juris Rn. 14 f.).

  • KG, 15.12.2004 - 5 Ws 169/04

    Rehabilitierung wegen Strafverurteilung in der ehemaligen DDR: Einweisung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17
    Es ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass das Kammergericht die Einweisung dennoch aufgrund der damit verbundenen - möglicherweise planmäßig - menschenverachtenden Folgen als unverhältnismäßig erachtet oder die Einweisung - wie in der "Torgau"-Entscheidung (KG, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 5 Ws 169/04 REHA -, juris) - unabhängig von den Gründen für die Anordnung als sachfremd oder sonst rechtsstaatswidrig ansieht.
  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13

    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17
    Nach Auffassung des Kammergerichts gehören zu den staatlichen Maßnahmen, die von der Generalklausel des § 1 Abs. 1 StrRehaG erfasst werden, vor allem diejenigen, mit denen Gerichte und Behörden der DDR Menschen, die dem sozialistischen Persönlichkeitsbild und den politisch-ideologischen sowie gesellschaftlichen Wunschvorstellungen nicht entsprachen, unter Missachtung ihrer Individualität und ihrer Würde reglementierten und drangsalierten und sie auf diese Weise zu Objekten staatlicher Interessendurchsetzung erniedrigten; Maßnahmen dieser Art seien als "Systemunrecht" zu werten, das der Gesetzgeber der Rehabilitation habe zuführen wollen (KG, Beschluss vom 30. September 2011 - 2 Ws 641/10 REHA -, juris Rn. 52; vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 525/13 -, juris Rn. 14 f.).
  • VerfGH Berlin, 15.12.2014 - VerfGH 88/13

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch den im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschlüsse vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18, und vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17
    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschluss vom 25. April 2013 - VerfGH 31/13, 31 A/13 - Rn. 17 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17
    Ein solcher Beschluss enthält grundsätzlich keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2016 - VerfGH 16/15 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10; st. Rspr.).
  • OLG Naumburg, 29.09.2017 - 2 Ws (Reh) 17/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Menschenrechtswidrige Einweisung in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17
    Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass das Kammergericht, wenn es sich mit den neueren Untersuchungen zu den Spezialheimen der DDR auseinandersetzt, zu der Auffassung gelangt, dass die von der Beschwerdeführerin geschilderten Erfahrungen nicht nur auf individuellem Fehlverhalten beruhten, sondern Ausdruck eines solchen Systemunrechts waren, das zu rehabilitieren ist (vgl. dazu auf der Grundlage der neueren Untersuchungen OLG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 Ws (Reh) 17/17 -, juris Rn. 14 ff.; vgl. auch Wasmuth, in: ZOV 2015, 126, demzufolge die Praxis in den Spezialheimen inzwischen gut dokumentiert und eingehend beschrieben ist und danach "kein ernsthafter Zweifel [besteht], dass das System der Spezialheime in der DDR per se darauf ausgerichtet war, die Menschenwürde der Betroffenen systematisch zu verletzen").
  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschlüsse vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18, und vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11).
  • VerfGH Berlin, 15.02.2023 - VerfGH 100/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 15 Abs. 4 VvB muss grundsätzlich zu einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Verfahrensgegenstandes führen (Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13; vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25 und vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 bis 13; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - juris Rn. 52).

    Das Gericht muss Hinweisen auf Rechtsstaatsverstöße unter Ausnutzung aller ihm im Freibeweisverfahren zur Verfügung stehenden Mittel nachgehen (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021, a. a. O., Rn. 16; vom 16. Januar 2019, a. a. O., Rn. 26; vom 15. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 12; BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2014, a a. O., juris Rn. 53 und vom 3. Mai 1995, a. a. O., juris Rn. 20).

    Vielmehr hat es umfassend zu ermitteln, wenn sich Anhaltspunkte für (auch) sachfremde Zwecke der Einweisung ergeben, etwa eine damit bezweckte Verhinderung der Flucht des - später eingewiesenen - Kindes (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021, a. a. O., Rn. 16; vom 16. Januar 2019, a. a. O., Rn. 26, 33, 37; vom 15. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 11 bis 18, insbesondere Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 53-54; Thüringer Oberlandesgericht a. a. O., juris Rn. 26 ff.; KG Berlin a. a. O., juris Rn. 30 ff).

  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist auch verletzt, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart erschwert, dass ihm eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihm vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2015 - BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betr Besetzung des Spruchkörpers in

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist auch verletzt, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart erschwert, dass ihm eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihm vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2015 - BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist unter anderem verletzt, wenn das Gericht die Anforderungen an die Darlegung derart überdehnt oder die prozessrechtlichen Möglichkeiten der Sachverhaltsfeststellung anderweitig derart verengt, dass ihm eine sachliche Prüfung der vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13 und vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25; BVerfG, Beschlüsse vom 18. März 2015 - BvR 1111/13 -, juris Rn. 49).

  • VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 123/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf

    Ein solcher Beschluss enthält grundsätzlich - so auch hier - keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine Selbstkorrektur durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 23; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 47/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs

    Ein solcher Beschluss enthält grundsätzlich keine eigenständige Beschwer, sondern lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine Selbstkorrektur durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 23; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 49/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

    Die Gerichte sind verpflichtet, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschlüsse vom 15. Februar 2023 - VerfGH 100/21 - Rn. 15, vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13, vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25 und vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 bis 13; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - juris Rn. 52).
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