Rechtsprechung
VerfGH Berlin, 14.04.2020 - VerfGH 50 A/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Erfolgloser Eilantrag eines Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie - Folgenabwägung - Sondervotum
- RA Kotz
Covid19-Pandemie - Einschränkung persönliche Freiheit und Handlungsfreiheit - Zulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine verfassungswidrige Freiheitsbeschränkung durch Berliner Corona-Verordnung - Corona-Virus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsgericht Berlin lehnt Eilantrag eines Rechtsanwalts gegen Corona-Regeln ab - Schutz der Allgemeinheit muss hinter privaten und beruflichen Nachteilen zurücktreten
Papierfundstellen
- NJW 2020, 1505
- NVwZ 2020, 713
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2020 - VerfGH 50 A/20
Dazu zählt die Privat- und Intimsphäre, in die er sich frei von jeder staatlichen Kontrolle und sonstiger Beeinträchtigung zurückziehen und mit den Mitgliedern seines engsten Familienkreises oder anderen Vertrauenspersonen ungestört kommunizieren kann (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - BVerfGE 96, 171 ).In diesem Bereich muss der Einzelne unbeobachtet sich selbst überlassen sein und muss mit besonderen Vertrauenspersonen ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen und ohne Furcht vor staatlichen Repressalien frei verkehren können (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 - BVerfGE 96, 171 ).
Eingriffe in diesen Kernbereich der privaten Lebensgestaltung - die Intimsphäre - sind stets unzulässig (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1996 - 1 BvR 2111/94).
- BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2020 - VerfGH 50 A/20
Bei Anwendung des dargestellten strengen Maßstabes führt die Folgenabwägung zu dem Ergebnis, dass die nachteiligen Folgen, die für die Allgemeinheit im Falle der ganzen oder teilweisen Aussetzung der § 1 Abs. 1, 2, 4 und 6, § 11, § 14, § 22 der Verordnung, soweit sie berufliche und private Tätigkeiten regeln, einträten, schwerer wiegen als die Nachteile, welche die von diesen Regelungen Betroffenen (BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 m. w. N. …und vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - Rn. 12) bei der Ablehnung des Eilrechtsschutzantrages zu befürchten hätten.Erginge die beantragte einstweilige Anordnung nicht und hätte die Verfassungsbeschwerde Erfolg, wären all diese Einschränkungen mit ihren erheblichen und voraussichtlich teilweise auch irreversiblen sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu Unrecht verfügt und etwaige Verstöße gegen sie auch zu Unrecht geahndet worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 9).
- BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1498/00
Ablehnung des Erlasses einer eA, Teile der HuHV BE vorläufig auszusetzen
Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2020 - VerfGH 50 A/20
Der Erlass einer dahin gehenden einstweiligen Anordnung kommt nur dann in Betracht, wenn Aussetzungsgründe besonderen Gewichts diesen als unabweisbar erscheinen lassen (…Beschluss vom 27. Mai 2008 - VerfGH 20 A/08 -, Rn. 7; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. September 2000 - 1 BvR 1498/00 -, juris Rn. 6). - BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot
Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2020 - VerfGH 50 A/20
Der Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass der Normadressat erkennen kann, welches Verhalten verboten und strafbar ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. - BVerfGE 126, 170 Rn. 71 ff.). - BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 14.04.2020 - VerfGH 50 A/20
Bei Anwendung des dargestellten strengen Maßstabes führt die Folgenabwägung zu dem Ergebnis, dass die nachteiligen Folgen, die für die Allgemeinheit im Falle der ganzen oder teilweisen Aussetzung der § 1 Abs. 1, 2, 4 und 6, § 11, § 14, § 22 der Verordnung, soweit sie berufliche und private Tätigkeiten regeln, einträten, schwerer wiegen als die Nachteile, welche die von diesen Regelungen Betroffenen (…BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 m. w. N. und vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - Rn. 12) bei der Ablehnung des Eilrechtsschutzantrages zu befürchten hätten.