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   VerfGH Berlin, 27.09.2004 - VerfGH 1/03   

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https://dejure.org/2004,17196
VerfGH Berlin, 27.09.2004 - VerfGH 1/03 (https://dejure.org/2004,17196)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27.09.2004 - VerfGH 1/03 (https://dejure.org/2004,17196)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27. September 2004 - VerfGH 1/03 (https://dejure.org/2004,17196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährleistung rechtlichen Gehörs; Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Urteils

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährleistung rechtlichen Gehörs; Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer Berufung bei neuem Beweisantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.09.2004 - VerfGH 1/03
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Artikel 15 Abs. 1 VvB) das Gericht verpflichtet, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.09.2004 - VerfGH 1/03
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.09.2004 - VerfGH 1/03
    Dies hat das Berufungsgericht - auch im Blick auf Art. 15 Abs. 1 VvB - zu begründen, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt (Gegenschluss aus § 322 a Satz 3 StPO, vgl. hierzu BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Kammerbeschluss vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 - NJW 1996, 2785).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06

    Grenzen der Berufungszurückweisung gem § 313 Abs 2 S 1 StPO im Hinblick auf

    Dies hat das Berufungsgericht - auch im Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG - zu begründen, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt, wie ein Gegenschluss aus § 322 a Satz 3 StPO ergibt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785 [2786]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 -, NStZ 2002, S. 43 [44]; Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27. September 2004 - VerfGH 1/03 -, NVwZ-RR 2005, S. 73 [74]).
  • VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB durch Nichtannahme der

    Nach herrschender, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Ansicht der Strafgerichte ist die Berufung offensichtlich unbegründet, wenn für jeden Sachkundigen anhand der Urteilsgründe und einer eventuell vorliegenden Berufungsbegründung sowie des Protokolls der Hauptverhandlung erster Instanz ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Urteil sachlich-rechtlich nicht zu beanstanden ist und keine Verfahrensfehler vorliegen, die die Revision begründen würden (vgl. Beschluss vom 27. September 2004 - VerfGH 1/03 -, NVwZ-RR 2005, 73 ).
  • VG Gelsenkirchen, 25.03.2003 - 1 L 3141/02

    Entscheidung über Gründungsrektor soll Ende Februar fallen

    Die Antragsteller tragen unter Bezugnahme auf einen von 88 Abgeordneten des Landtages beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen gestellten Normenkontrollantrag (VerfGH 1/03) vor, das Errichtungsgesetz verletze sie in ihren Rechten aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 sowie Art. 33 Abs. 2 und 5 GG.
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