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VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verfassungsgerichtshof-saarland.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Saarbrücken, 22.09.2006 - 1 Ws 194/06
- VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06
Auch hat der Beschuldigte das Recht auf Akteneinsicht durch seinen Anwalt, so dass ein mit der Haftprüfung befasstes Gericht seine Entscheidung grundsätzlich nicht allein auf sich aus den Akten ergebenden Tatsachen und Beweismittel stützen kann (vgl. BVerfG, NJW 1994, 3219), zu denen sich der Beschuldigte oder sein Verteidiger mangels Kenntnisnahme und Prüfung noch nicht äußern könnten. - BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06
Zwar mögen sich wegen der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Freiheit der Person (Artikel 3 i.V.m. Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 SVerf) erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen ergeben (vgl. BVerfGE 103, 21, 35). - VerfGH Saarland, 02.04.2007 - Lv 2/06
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06
Wird jedoch in einem fachgerichtlichen Verfahren eine an sich bewilligte, aus technischen Gründen bis zur richterlichen Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Haftbefehls aber nicht durchgeführte Akteneinsicht alsbald nachgeholt und hat sich dann die Aufrechterhaltung der Haft als der Sache nach beanstandungsfrei erwiesen, so besteht ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aufrechterhaltung der Haft wegen anfänglich unterbliebener Akteneinsicht nicht mehr (VerfGH Beschluss vom 02.04.2007 Lv 2/06, Lv 6/06). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06
Dies kann insbesondere bei einem Eingriff in das Freiheitsgrundrecht zu bejahen sein, so dass auf diese Weise Anordnungen einer Freiheitsentziehung einer gerichtlichen und verfassungsgerichtlichen Überprüfung offen stehen, auch wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (vgl. BVerfGE 96, 27, 40; 104, 220, 233). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06
Dies kann insbesondere bei einem Eingriff in das Freiheitsgrundrecht zu bejahen sein, so dass auf diese Weise Anordnungen einer Freiheitsentziehung einer gerichtlichen und verfassungsgerichtlichen Überprüfung offen stehen, auch wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (vgl. BVerfGE 96, 27, 40; 104, 220, 233).
- VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos
15 dass das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nicht durch Art. 20, auf welchen sich die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang beruft, sondern durch Art. 60 SVerf gewährleistet wird (SVerfGH Beschl. v. 28.06.2007 - Lv 2/07; Beschl. v. 05.09.2007 - Lv 8/06).Allerdings kann - wie bereits erwähnt - dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 60 Abs. 1 SVerf ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz entnommen werden (SVerfGH Beschl. v. 28.06.2007 - Lv2/07; Beschl. v. 5.9.2007 - Lv 8/06).
- VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
Glücksspiel - Keine Sportwetten in Spielhallen
Allerdings kann dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) ein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz entnommen werden (SVerfGH Beschl. v. 28.6.2007 - Lv 2/07; Beschl. v. 5.9.2007 - Lv 8/06). - VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20 bb) Allerdings kann jedenfalls dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) ein Grundrecht auf wirksamen richterlichen Rechtsschutz entnommen werden, wobei dieses Grundrecht nicht nur das formelle Recht und die Möglichkeit gewährt, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (SVerfGH, Beschl. v. 5.9.2007 - Lv 8/06).
- VerfGH Saarland, 19.11.2007 - Lv 9/06 Dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 60 Abs. 1 SVerf) kann deshalb sowohl ein Grundrecht auf wirksamen richterlichen Rechtsschutz (SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 5.9.2007 - Lv 8/06, unter B II, …und vom 28.6.2007, aaO) und auf ein faires gerichtliches Verfahren (SaarlVerfGH…, Beschluss vom 19.5.2006, aaO, vom 26.6.2003 - Lv1/03, unter II A, und vom 5.6.2003 - Lv 7/02, unter II A) als auch ein Grundrecht auf rechtliches Gehör (…SaarlVerfGH, Beschlüsse vom 28.6.2007, aaO, vom 26.6.2003, aaO, …und vom 5.6.2003, aaO) entnommen werden.