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VerfGH Saarland, 07.06.2016 - Lv 2/16 |
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Volltextveröffentlichung
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- LG Frankfurt/Main, 13.06.2016 - 2 KLs 6/15
§§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 34 Abs. 1, 149 Abs. 1 S. 1, 150 Abs. 1 u. 2 …
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.06.2016 - Lv 2/16
Der Beschwerdeführer - Inhaber eines Gartenbauunternehmens - wurde durch seit dem 17.06.2015 rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 09.06.2015 - 2 KLs 6/15 - unter Einbeziehung einer anderen Verurteilung we- gen Steuerhinterziehung in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jah- ren verurteilt. - VerfGH Saarland, 18.03.2013 - Lv 6/12
Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen erfolgreich
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.06.2016 - Lv 2/16
Schädlichen Folgen der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges soll, soweit dies unter Be- achtung der Ziele der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges möglich ist, entgegengewirkt werden (BVerfGE 45, 187 ff.; 35, 202 ff.; SVerfGH, Urteil vom 18.03.2013, Lv 6/12 - NStZ-RR 2013, 228). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.06.2016 - Lv 2/16
Schädlichen Folgen der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges soll, soweit dies unter Be- achtung der Ziele der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges möglich ist, entgegengewirkt werden (BVerfGE 45, 187 ff.; 35, 202 ff.; SVerfGH, Urteil vom 18.03.2013, Lv 6/12 - NStZ-RR 2013, 228). - BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.06.2016 - Lv 2/16
Schädlichen Folgen der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges soll, soweit dies unter Be- achtung der Ziele der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges möglich ist, entgegengewirkt werden (BVerfGE 45, 187 ff.; 35, 202 ff.; SVerfGH, Urteil vom 18.03.2013, Lv 6/12 - NStZ-RR 2013, 228). - VerfGH Saarland, 19.04.2016 - Lv 10/15
Auszug aus VerfGH Saarland, 07.06.2016 - Lv 2/16
Das kann nur dann der Fall sein, wenn Fehler in der Auslegung des ein- fachen Rechts durch eine fachgerichtliche Entscheidung sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen, und die auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einem Gewicht sind (SVerfGH, Beschluss vom 19.04.2016, Lv 10/15).