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   VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04   

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https://dejure.org/2004,28149
VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04 (https://dejure.org/2004,28149)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.11.2004 - 88-IV-04 (https://dejure.org/2004,28149)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. November 2004 - 88-IV-04 (https://dejure.org/2004,28149)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 89-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat im Hinblick auf die Ausführungen im Beschluss des Verfassungsgerichtshofes in dem auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteten Verfahren Vf. 89-IV-04 (eA) von einer Stellungnahme abgesehen.

    1. Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit allerdings zulässig, da sie mit ihren auf Artikel 31 Abs. 1 SächsVerf und auf Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf gestützten Rügen die Begründungsanforderungen von § 28 SächsVerfGHG wahrt und diesen - aus den Gründen des Beschlusses vom 26. September 2004 (Vf. 89-IV-04 [e.A.]) - lediglich insoweit nicht gerecht wird, als der Beschwerdeführer zusätzlich Artikel 15 Abs. 1 SächsVerf als verletzt erachtet.

  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Eine solche wäre allenfalls zu erwägen, wenn ein etwaiger Verstoß gegen Artikel 30 SächsVerf - was nicht ersichtlich ist - besonders schwerwiegend wäre oder wenn die beschlagnahmten Gegenstände bei einem hypothetisch rechtmäßigen Vorgehen nicht hätten vorgefunden werden können (vgl. BVerfG NStZ 2004, 216; BVerfG StV 2002, 113; BVerfG NJW 1999, 273 [274]; vgl. aus strafprozessualer Sicht: BGH NJW 1989, 1741 [1744]).
  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Mit den besonderen rechtsstaatlichen Bedürfnissen eines Strafverfahrens verträgt sich allerdings nicht, dass gerichtliche Entscheidungen auf Informationen gestützt werden, von denen ein Verteidiger trotz eines gemäß § 147 StPO gestellten Antrags keine Kenntnis nehmen kann (vgl. für Haftsachen: BVerfG StV 2004, 411 [412]; weiterhin EGMR NJW 2002, 2013 [2014]; EGMR NJW 2002, 2015 [2017]; OLG Hamm StV 2002, 318 [319]).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Im Ausgangspunkt hat der Beschwerdeführer zwar darin Recht, dass Beschlagnahmeentscheidungen wegen ihrer Grundrechtsrelevanz eine Begründung beizugeben ist, da grundsätzlich nur so überprüft werden kann, ob das Verhältnismäßigkeitsgebot erkannt und beachtet wurde (vgl. BVerfG NJW 2002, 1941 [1942] für Durchsuchungsbeschluss; SächsVerfGH, Beschluss vom 27.05.2004 - Vf. 49IV-04 - für Untersuchungshaft).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Eine solche wäre allenfalls zu erwägen, wenn ein etwaiger Verstoß gegen Artikel 30 SächsVerf - was nicht ersichtlich ist - besonders schwerwiegend wäre oder wenn die beschlagnahmten Gegenstände bei einem hypothetisch rechtmäßigen Vorgehen nicht hätten vorgefunden werden können (vgl. BVerfG NStZ 2004, 216; BVerfG StV 2002, 113; BVerfG NJW 1999, 273 [274]; vgl. aus strafprozessualer Sicht: BGH NJW 1989, 1741 [1744]).
  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Mit den besonderen rechtsstaatlichen Bedürfnissen eines Strafverfahrens verträgt sich allerdings nicht, dass gerichtliche Entscheidungen auf Informationen gestützt werden, von denen ein Verteidiger trotz eines gemäß § 147 StPO gestellten Antrags keine Kenntnis nehmen kann (vgl. für Haftsachen: BVerfG StV 2004, 411 [412]; weiterhin EGMR NJW 2002, 2013 [2014]; EGMR NJW 2002, 2015 [2017]; OLG Hamm StV 2002, 318 [319]).
  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Eine solche wäre allenfalls zu erwägen, wenn ein etwaiger Verstoß gegen Artikel 30 SächsVerf - was nicht ersichtlich ist - besonders schwerwiegend wäre oder wenn die beschlagnahmten Gegenstände bei einem hypothetisch rechtmäßigen Vorgehen nicht hätten vorgefunden werden können (vgl. BVerfG NStZ 2004, 216; BVerfG StV 2002, 113; BVerfG NJW 1999, 273 [274]; vgl. aus strafprozessualer Sicht: BGH NJW 1989, 1741 [1744]).
  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02

    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Eine solche wäre allenfalls zu erwägen, wenn ein etwaiger Verstoß gegen Artikel 30 SächsVerf - was nicht ersichtlich ist - besonders schwerwiegend wäre oder wenn die beschlagnahmten Gegenstände bei einem hypothetisch rechtmäßigen Vorgehen nicht hätten vorgefunden werden können (vgl. BVerfG NStZ 2004, 216; BVerfG StV 2002, 113; BVerfG NJW 1999, 273 [274]; vgl. aus strafprozessualer Sicht: BGH NJW 1989, 1741 [1744]).
  • OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02

    Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht, Auswirkungen, wichtiger Grund

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Mit den besonderen rechtsstaatlichen Bedürfnissen eines Strafverfahrens verträgt sich allerdings nicht, dass gerichtliche Entscheidungen auf Informationen gestützt werden, von denen ein Verteidiger trotz eines gemäß § 147 StPO gestellten Antrags keine Kenntnis nehmen kann (vgl. für Haftsachen: BVerfG StV 2004, 411 [412]; weiterhin EGMR NJW 2002, 2013 [2014]; EGMR NJW 2002, 2015 [2017]; OLG Hamm StV 2002, 318 [319]).
  • OLG Hamm, 31.07.2001 - 9 U 98/94

    Grenzen der Pflicht zur Beiziehung von Akten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    In Verfassungsbeschwerdeverfahren besteht kein verfahrensrechtlicher Anspruch auf Beiziehung der Akten des Ausgangsverfahrens (vgl. Umbach/Dollinger, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 20 Rn. 13; zum fachgerichtlichen Verfahren: OLG Hamm NJW-RR 2002, 504), sodass der Verfassungsgerichtshof nicht gehalten war, die zunächst vorsorglich angeordnete - und danach wieder aufgehobene - Beiziehung der Ermittlungsakten aufrechtzuerhalten.
  • EGMR, 13.02.2001 - 25116/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (nicht nur auszugsweise Einsicht in

  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
    Das in der Beschwerdeschrift ausdrücklich als verletzt gerügte Grundrecht aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf schützt den Anspruch des Beschwerdeführers, in einem Gerichtsverfahren eine Entscheidung desjenigen Richters zu erhalten, der auf Grund Gesetzes und des Geschäftsverteilungsplanes zuständig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2005 - Vf. 88-IV-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.09.2004 - 89-IV-04
    Die am 9. August 2004 eingegangene Verfassungsbeschwerde (Vf. 88-IV-04) richtet sich in der Hauptsache gegen den Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 26. Juli 2004 (1 Qs 234/04), durch welchen u.a. die polizeilich erfolgte Beschlagnahme des Pkw Mercedes-Benz, amtliches Kennzeichen ..., des Beschwerdeführers sowie zahlreicher anderer Gegenstände bestätigt und auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft der Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 8. Juli 2004 (1 Gs 364/04), mit dem eine in der Wohnung des Beschwerdeführers und in den Nebengelassen durchgeführte Durchsuchung als rechtswidrig erklärt worden war, aufgehoben wurde.
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